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7. Schreiben des Botschafters der Vereinigten Staaten in Berlin an den Unterstaatssekretär
im Auswärtigen Amt.
Embassy of the United States of America.
Berlin, November 28, 1914.
' With reference to the esteemed Note of
August 23, 1914, regarding the neutralisation
of an African conventional free trade zone,
the undersigned Ambassador of the United
Staates of America, has the honour to inform
Actual Privy Councillor Mr. Zimmermann, Im-
perial Under Secretary of State for Foreign
Affairs, that he is in receipt of a telegram
from his Government, advising that the British
Foreign Office states that such a proposal
would not be practicable in view of the hosti-
lities whbich have already taken place on both
sides, which include attacks made by German
Forces on British-East-Africa, British Central-
Africa and Albertville. The British Govern-
ment have requested that this reply be com-
municated to the Imperial German Govern-
ment.e
(Ubersetzung.)
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika.
Berlin, den 28. November 1914.
„Mit Beziehung auf die geschätzte Note vom
23. August 1914, betreffend die Neutralisierung
einer konventionellen Freihandelszone in Afrika,
hat der unterzeichnete Botschafter der Vereinigten
Staaten die Ehre, den Wirklichen Geheimen Rat,
Herrn Zimmermann, Kaiserlichen Unterstaats-
sekretär für Auswärtige Angelegenheiten, davon
zu unterrichten, daß er ein Telegramm seiner
Regierung erhalten hat, wonach das Britische
Auswärtige Amt erklärt, daß ein solcher Vor-
schlag angesichts der schon auf beiden Seiten
stattgehabten Feindseligkeiten, einschließlich der
Angriffe deutscher Streitkräfte gegen
Britisch-Ostafrika, Britisch-Zentralafrika
und Albertville, nicht ausführbar sein könnte.
Die britische Regierung hat gebeten, diese Ant-
wort der Kaiserlich Deutschen Regierung mitzu-
teilen."“
Dem vorstehend wiedergegebenen Schriftwechsel ist kaum noch etwas hinzuzufügen, nachdem
die entscheidenden Verhandlungen zwischen Brüssel,
abgedruckten Dokumente des Belgischen Graubuchs zur Genüge beleuchtet,
Paris und London bereits durch die oben
und die unrichtigen
Behauptungen der feindlichen Regierungen bezüglich der primären Offensive in Afrika widerlegt
worden sind.
Das loyale Vorgehen der Kaiserlichen Regierung zielte darauf ab, der englischen, französischen
und belgischen Regierung nochmals rechtzeitig Gelegenheit zu geben, der eigentlichen Entfesselung
des Krieges in den afrikanischen Gebieten zu begegnen. Inzwischen waren aber in London
und Paris die Würfel schon gefallen. Ebenso wie Deutschland, so hatte auch Belgien — wie aus
den Nummern 57 und 58 des belgischen Graubuchs zweifelsfrei hervorgeht — anfänglich den ernsten
Willen bekundet, kriegerischen Verwicklungen in Aquatorialafrika vorzubeugen. Hieran ändert auch
die Tatsache nichts, daß die Verwaltung der belgischen Kongokolonie trotz der aus Brüssel ergangenen
Weisung, sich auf Defensivmaßnahmen zu beschränken, schon Anfang August den Uberfall auf den
deutschen Zollposten Singa ins Werk setzte und alsbald nach Ausbruch des européischen Krieges die
persönliche Freiheit der dortigen Deutschen durch Anordnung einer Surveillance administrative:
beschränkte.
Bemerkenswert ist, doß die friedlichen Absichten Belgiens bei Frankreich zuerst Zustimmung
fanden, und daß die französische Regierung noch am 9. August, nachdem sie über die Vorgänge in
Neukamerun bereits unterrichtet war, die Mitwirkung der spanischen Regierung bei der Neutralisierung
des Kongobeckens nachgesucht hatte. Wenn nun auch bald darauf innerhalb der französischen Re-
gierung nach entgegengesetzter Richtung zielende opportunistische Erwägungen auftauchten, wie sie im
Schriftstück Nr. 74 des belgischen Graubuchs zum Ausdruck gelangt sind, so hat doch erst die
Weigerung Englands, den belgischen Vorschlag anzunehmen (vgl. Nr: 75 des Graubuchs), den
Ausschlag gegeben. Der bereits oben vorgenommenen Kritik der britischerseits vorgebrachten
Gründe bleibt nichts mehr hinzuzufügen. 6
« Wohl aber sieht sich die Kaiserliche Regierung veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß das
britische Gouvernement von Nigerien schon Ende Juli v. Is., also vor Ausbruch des Krieges
in Europa, feindselige Handlungen gegen die Verwaltung der benachbarten deutschen Kolonie
Kamerun unternommen hat. So wurde nach einem Bericht des Kaiserlichen Residenten von Garua
(uvgl. Deutsches Kolonialblatt Nr. 122 vom 15. Januar 1915) ein nach Cöln adressierter, am
23. Juli 1914 von Garua abgesandter Postsack in Yola (Nigerien) geöffnet, und die Briefpost am
30. Juli lose an den Vertreter der (britischen) Nigerkompagnie in Garua, nicht an die Kaiserliche