Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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7. Schreiben des Botschafters der Vereinigten Staaten in Berlin an den Unterstaatssekretär 
im Auswärtigen Amt. 
Embassy of the United States of America. 
Berlin, November 28, 1914. 
' With reference to the esteemed Note of 
August 23, 1914, regarding the neutralisation 
of an African conventional free trade zone, 
the undersigned Ambassador of the United 
Staates of America, has the honour to inform 
Actual Privy Councillor Mr. Zimmermann, Im- 
perial Under Secretary of State for Foreign 
Affairs, that he is in receipt of a telegram 
from his Government, advising that the British 
Foreign Office states that such a proposal 
would not be practicable in view of the hosti- 
lities whbich have already taken place on both 
sides, which include attacks made by German 
Forces on British-East-Africa, British Central- 
Africa and Albertville. The British Govern- 
ment have requested that this reply be com- 
municated to the Imperial German Govern- 
ment.e 
(Ubersetzung.) 
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika. 
Berlin, den 28. November 1914. 
„Mit Beziehung auf die geschätzte Note vom 
23. August 1914, betreffend die Neutralisierung 
einer konventionellen Freihandelszone in Afrika, 
hat der unterzeichnete Botschafter der Vereinigten 
Staaten die Ehre, den Wirklichen Geheimen Rat, 
Herrn Zimmermann, Kaiserlichen Unterstaats- 
sekretär für Auswärtige Angelegenheiten, davon 
zu unterrichten, daß er ein Telegramm seiner 
Regierung erhalten hat, wonach das Britische 
Auswärtige Amt erklärt, daß ein solcher Vor- 
schlag angesichts der schon auf beiden Seiten 
stattgehabten Feindseligkeiten, einschließlich der 
Angriffe deutscher Streitkräfte gegen 
Britisch-Ostafrika, Britisch-Zentralafrika 
und Albertville, nicht ausführbar sein könnte. 
Die britische Regierung hat gebeten, diese Ant- 
wort der Kaiserlich Deutschen Regierung mitzu- 
teilen."“ 
Dem vorstehend wiedergegebenen Schriftwechsel ist kaum noch etwas hinzuzufügen, nachdem 
die entscheidenden Verhandlungen zwischen Brüssel, 
abgedruckten Dokumente des Belgischen Graubuchs zur Genüge beleuchtet, 
Paris und London bereits durch die oben 
und die unrichtigen 
Behauptungen der feindlichen Regierungen bezüglich der primären Offensive in Afrika widerlegt 
worden sind. 
Das loyale Vorgehen der Kaiserlichen Regierung zielte darauf ab, der englischen, französischen 
und belgischen Regierung nochmals rechtzeitig Gelegenheit zu geben, der eigentlichen Entfesselung 
des Krieges in den afrikanischen Gebieten zu begegnen. Inzwischen waren aber in London 
und Paris die Würfel schon gefallen. Ebenso wie Deutschland, so hatte auch Belgien — wie aus 
den Nummern 57 und 58 des belgischen Graubuchs zweifelsfrei hervorgeht — anfänglich den ernsten 
Willen bekundet, kriegerischen Verwicklungen in Aquatorialafrika vorzubeugen. Hieran ändert auch 
die Tatsache nichts, daß die Verwaltung der belgischen Kongokolonie trotz der aus Brüssel ergangenen 
Weisung, sich auf Defensivmaßnahmen zu beschränken, schon Anfang August den Uberfall auf den 
deutschen Zollposten Singa ins Werk setzte und alsbald nach Ausbruch des européischen Krieges die 
persönliche Freiheit der dortigen Deutschen durch Anordnung einer Surveillance administrative: 
beschränkte. 
Bemerkenswert ist, doß die friedlichen Absichten Belgiens bei Frankreich zuerst Zustimmung 
fanden, und daß die französische Regierung noch am 9. August, nachdem sie über die Vorgänge in 
Neukamerun bereits unterrichtet war, die Mitwirkung der spanischen Regierung bei der Neutralisierung 
des Kongobeckens nachgesucht hatte. Wenn nun auch bald darauf innerhalb der französischen Re- 
gierung nach entgegengesetzter Richtung zielende opportunistische Erwägungen auftauchten, wie sie im 
Schriftstück Nr. 74 des belgischen Graubuchs zum Ausdruck gelangt sind, so hat doch erst die 
Weigerung Englands, den belgischen Vorschlag anzunehmen (vgl. Nr: 75 des Graubuchs), den 
Ausschlag gegeben. Der bereits oben vorgenommenen Kritik der britischerseits vorgebrachten 
Gründe bleibt nichts mehr hinzuzufügen. 6 
« Wohl aber sieht sich die Kaiserliche Regierung veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß das 
britische Gouvernement von Nigerien schon Ende Juli v. Is., also vor Ausbruch des Krieges 
in Europa, feindselige Handlungen gegen die Verwaltung der benachbarten deutschen Kolonie 
Kamerun unternommen hat. So wurde nach einem Bericht des Kaiserlichen Residenten von Garua 
(uvgl. Deutsches Kolonialblatt Nr. 122 vom 15. Januar 1915) ein nach Cöln adressierter, am 
23. Juli 1914 von Garua abgesandter Postsack in Yola (Nigerien) geöffnet, und die Briefpost am 
30. Juli lose an den Vertreter der (britischen) Nigerkompagnie in Garua, nicht an die Kaiserliche
	        
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