Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Kor.  A.  orb###tlice#r  dienk.  1899  1900
M  MA
IJ.  Staatsbedarf.
2)  Reftverwaltung.
10—15.  Depa#rtement  der  JInsiz.
Nach  Art.  12  des  Finanzgesetzes:
zur  Erwerbung  eines  dem  Landesgefängniß  in  Hall
benachbarten  Anwesens  für  die  3½4  *  Straßanstalt
  20  000  —
20—44b.  Departement  des  Innern.
Nach  Art.  12  des  Finanzgesetzes:
zum  Ersatze  des  Vorschusses  aus  dem  Betriebs=  und
Vorrathskapital  der  Staatshauptkasse  für  Ausgaben
  aus  Anlaß  des  außerordentlichen  Hagelund
  Sturmschadens  vom  1.  Juli  1897  504  511,67  —
45—97b.  Departement  des  Kirchen=  und  Schulwesens.
Nach  Art.  12  des  Finanzgesetzes:
zu  einem  Staatsbeitrag  an  die  evangelische  Kirchengemeinde
  Wörth,  Oberamts  Ellwangen,  zur  Erbauung
  einer  Kirche  sammt  Pfarrhaus  in  Wörth  32  000  —
zu  einem  Staatsbeitrag  an  die  evangelische  Gesammtkirchengemeinde
  Stuttgart  zur  Erbauung  der
Pauluskirche  in  Stuttgart  10  000  —
zu  einem  Staatsbeitrag  an  die  Stadtgemeinde  Tübingen
zur  Erstellung  eines  neuen  Gebäudes  für  das
Gymnasium  daselbst  ....  22  030  —
98—107.  Departement  der  Fianzen.
Nach  Art.  4  des  Finanzgesetzes:
zur  Erhöhung  des  Betriebs=  und  Vorrathelapitals  der
Staatshauptkasse  ..  .  1  000  000  —