Metadata : Preußische Geschichte. Dritter Band. (3)

216  Drittes  Buch.  Der  Staat  des  alten  Fritz.

und  natürlich  auch  die  Klagen  der  Bauern.  Friedrich  aber
konnte  nichts  weiter  thun,  als  gelegentlich  an  besonders  argen
Bauernplackern  ein  Exempel  statuieren,  um  die  Herren  von
dem  Mißbrauch  ihrer  Rechte  abzuschrecken.

Erst  der  Notstand,  den  die  Mißernte  von  1771  und  1772
herbeiführte,  bestimmte  ihn  die  Sache  nochmals  im  großen  in
die  Hand  zu  nehmen.  Ein  Plan  wurde  entworfen  zu  einheit—
licher  Regulierung  der  bäuerlichen  Arbeitsleistungen  im  ganzen
Staate.  Doch  brachten  die  Ursachen  des  früheren  Mißlingens
das  Vorhaben  auch  diesmal  zum  Scheitern.  Das  Mißverhält—
nis  zwischen  Theorie  und  Praris  und  damit  zwischen  Wollen
und  Vermögen  des  Königs  blieb  unausgeglichen.  Was  nützte
es,  daß  Friedrich  für  Pommern  verfügte,  „absolut  und  ohne
alles  Räsonnieren  sollen  alle  Leibeigenschaften  sowohl  in  königlichen,
  adligen  als  Stadteigentumsdörfern  von  Stund  an  gänzlich
  abgeschafft  werden“,  und  daß  er  erklärte,  „es  sollen  alle
diejenigen,  so  sich  dagegen  opponieren,  so  viel  möglich  mit
Güte,  in  deren  Entstehung  aber  mit  Force  dahin  gebracht
werden,  daß  diese  so  festgesetzte  Jdee  zum  Nutzen  der  ganzen
Provinz  ins  Werk  gesetzt  werde“:  etwas  Allgemeines  und  Durchgreifendes
  geschah  nicht.  Auch  der  König  überzeugte  sich,  daß
das  geschichtlich  Gewordene  nicht  mit  einem  Schlage  beseitigt
und  ein  im  Herkommen  von  Menschenaltern  wurzelnder  Brauch
nicht  plötzlich  durch  ein  System  ersetzt  werden  könne,  das  von
einem  bestimmten  Prinzip  aus  theoretisch  konstrniert  war.  Das
würde,  bekannte  er,  für  die  Landwirtschaft  ein  tödlicher  Streich
sein.  Denn  füglich  konnte  der  Adel  doch  für  die  Verkürzung
seiner  Einkünfte  durch  die  Aufhebung  oder  Beschränkung  der
bäuerlichen  Dienste  nicht  von  Staats  wegen  entschädigt  werden.
So  begnügte  sich  Friedrich  schließlich  damit,  den  zur  Durchführung
  der  Gemeinheitsteilung  bestellten  Kommissionen  in  ihren
Bezirken  auch  die  Aufsicht  über  die  bäuerlichen  Dienste  aufzutragen,
  damit  sie  je  nach  den  besonderen  lokalen  Verhältnissen
die  bessernde  Hand  daran  legten.  Er  wollte  eben  alles  vermeiden,
  was  den  Adel  verstimmen  konnte,  und  so  ist  seine
Thätigkeit  schließlich  darauf  beschränkt  geblieben,  daß  er  die
Bauern  gegen  unrechte  Gewalt  schützte  und  die  Gutsherren  am