216 Drittes Buch. Der Staat des alten Fritz.
und natürlich auch die Klagen der Bauern. Friedrich aber
konnte nichts weiter thun, als gelegentlich an besonders argen
Bauernplackern ein Exempel statuieren, um die Herren von
dem Mißbrauch ihrer Rechte abzuschrecken.
Erst der Notstand, den die Mißernte von 1771 und 1772
herbeiführte, bestimmte ihn die Sache nochmals im großen in
die Hand zu nehmen. Ein Plan wurde entworfen zu einheit—
licher Regulierung der bäuerlichen Arbeitsleistungen im ganzen
Staate. Doch brachten die Ursachen des früheren Mißlingens
das Vorhaben auch diesmal zum Scheitern. Das Mißverhält—
nis zwischen Theorie und Praris und damit zwischen Wollen
und Vermögen des Königs blieb unausgeglichen. Was nützte
es, daß Friedrich für Pommern verfügte, „absolut und ohne
alles Räsonnieren sollen alle Leibeigenschaften sowohl in königlichen,
adligen als Stadteigentumsdörfern von Stund an gänzlich
abgeschafft werden“, und daß er erklärte, „es sollen alle
diejenigen, so sich dagegen opponieren, so viel möglich mit
Güte, in deren Entstehung aber mit Force dahin gebracht
werden, daß diese so festgesetzte Jdee zum Nutzen der ganzen
Provinz ins Werk gesetzt werde“: etwas Allgemeines und Durchgreifendes
geschah nicht. Auch der König überzeugte sich, daß
das geschichtlich Gewordene nicht mit einem Schlage beseitigt
und ein im Herkommen von Menschenaltern wurzelnder Brauch
nicht plötzlich durch ein System ersetzt werden könne, das von
einem bestimmten Prinzip aus theoretisch konstrniert war. Das
würde, bekannte er, für die Landwirtschaft ein tödlicher Streich
sein. Denn füglich konnte der Adel doch für die Verkürzung
seiner Einkünfte durch die Aufhebung oder Beschränkung der
bäuerlichen Dienste nicht von Staats wegen entschädigt werden.
So begnügte sich Friedrich schließlich damit, den zur Durchführung
der Gemeinheitsteilung bestellten Kommissionen in ihren
Bezirken auch die Aufsicht über die bäuerlichen Dienste aufzutragen,
damit sie je nach den besonderen lokalen Verhältnissen
die bessernde Hand daran legten. Er wollte eben alles vermeiden,
was den Adel verstimmen konnte, und so ist seine
Thätigkeit schließlich darauf beschränkt geblieben, daß er die
Bauern gegen unrechte Gewalt schützte und die Gutsherren am