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lich große Beruhigung bei dem jetzt fühlbaren Mangel
an Baumwolle hervorrufen wird. Am 1. September
1914 waren im Lande nicht weniger als 6 Mill. Pud
Baumwolle vorrätig; über die mittelasiatische Grenze
wurden 2 Mill. Pud eingeführt, und Rußland selbst
hatte 15½ Mill. Pud Baumwolle von der letzten Ernte.
Demnach verfügt Rußland bis zum 1. September d. Js.
über eine Menge von 23½ Mill. Pud Faser. Da nun
für den Bedarf der russischen Fabriken (ohne den
Rayon von Lodz) nicht mehr als 20 bis 21 Mill. Pud
Faser erforderlich sind (der Rayon von Lodg verbraucht
etwa 4 Mill. Pud Baumwolle), so wird, selbst wenn
aus dem Ausland bis zum 1. September keine Bamm-
wolle eingeführt werden sollte, die Arbeit in den
russischen Fabriken nicht aufgehalten werden.
(Nach der Torg. Prom. (#azeta vom 28. April-
11. Mai 1915.)
Französische Kolonien.
Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen
der Zahnküste.
Eine Verordnung der Französischen Regierung
vom 11. Mai 1915 setzt für Kaffee von der Zahnküste
die Menge, die unter den in den Verordnungen vom
30. Juni 1892 und 25. August 1900 angegebenen Be-
dingungen während des Jahres 1915 in Frankreich
zugelassen werden kann, auf 60 000 kg fest.
Eine weitere Verordnung der Französischen Re-
gierung vom gleichen Tage bestimmt, daß 100 000 kg
Kakav in Bohnen und Schalen von der Zahnküste
unter den in der Verordnung vom 16. November 1911
angegebenen Bedingungen während des Jahres 1915
in Frankreich zugelassen werden können.
(Journal officicl de la République Françaisc.)
Zollbegünstigte Einfuhr von Kakago in Bohnen
und Schalen aus Dahomey.
Laut Verordnung der Französischen Regierung
vom 11. Mai 1915 dürfen 12 000 kg Kakao in Bohnen
und Schalen dahomeyischen Ursprunges während des
Jahres 1915 unter den in der Verordnung vom
17. August 1907 angegebenen Bedingungen nach
Frankreich eingeführt werden.
(Journal officiel de lu République Françaisc.)
Moʒambique.
Verbrauchssteuer für Tabak.
Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats
in Laurenco Marques ist in den der unmittelbaren
staatlichen Verwaltung unterstehenden Gebieten der
Kolonie Mozambique die Erhebung einer Verbrauchs-
steuer von 70 Centavos (-— 700 Reis) für 1 kg Tabak
angeordnet worden.
Die Verbrauchssteuer soll lant Kundmachung im
Amtsblatt der Kolonie Mozambique zum teilweisen
Ausgleich des seit Beginn des europäischen Krieges
sich fühlbar machenden Ausfalls an Einnahmen er-
hoben werden.
Miederländisch- Indien.
Kopraausfuhr aus Samarang (Java) 1911.
Der größte Abnehmer für Kopra ist Deutsch-
land und daneben Frankreich. Da die Verschiffung
nach Deutschland nicht möglich war, blieb der Arrikel
nach Rriegsausbruch so gut wie unberücksichtigt. Die
Preise gingen dadurch bedeutend zurück und erreichten
einen Tiefstand von 9 gegen 20 Gulden für 1 Pikul
bei Jahresanfang. Danach traten plötzlich die Nieder-
lande als Käufer auf den Markt, wodurch sich der
Preis wieder auf 18 Gulden erholen konnte. Zur Zeit
(Ende April 1915) ist eine Verschiffungsmöglichkeit
überhaupt ausgeschlossen, da Großbritannien den Ar-
tikel als Konterbande erklärt hat. Da der Anbau
hauptsächlich von Eingeborenen betrieben wird, so
leiden diese in erster Linie unter dem britischen Vor-
gehen. Ubrigens geht, wie aus den folgenden Zahlen
ersichtlich, die Ausfuhr von Jahr zu Jahr immer mehr
zurück, welche Erscheinung dem Umstand zugeschrieben
wird, daß die Clfabrikation im Lande mehr und mehr
zunimmt, während anderseits der Anbau seitens der
Eingeborenen nicht mit der nötigen Fachkenntnis be-
trieben wird. Nach den Statistiken kommen für Sama-
rang die folgenden Auofuhrzahlen (Menge in Tonnen)
in Betracht: 1910: 7468, 1911: 5417, 1912: 4736,
1913: 3410, 1914: 2205.
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Konsulats
in Samarang.)
—.
Verantwortlicher Redakteur für den nichtamtlichen Teil: Oskar Biesenthal, Berlin.
Verlag und Druck der Königlichen Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler A Sohn, Berlin 8W 68, Kochstr. 668—71.
. Dieser Nummer liegt das 2. Heft des XXVIII. Bandes der „Mitteilungen aus ven
deutschen Schutggebieten“ bei.