Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Die Schutztruppen werden ihrer bei der ruhmovollen Verteidigung Deutsch-Ostafrikas in 
treuer Pflichterfüllung gefallenen bzw. verstorbenen Kameraden stets in Treue gedenken. 
Berlin, den 23. August 1915. 
Reichs-Kolonialamt. Kommando der Schutztruppen. 
Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: 
Lempp. 
In heldenmütigen Kämpfen im Schutzgebiet Kamerun sielen: 
die Hauptleute v. der Marwitz und Henner von der Schutztruppe für Kamerun, 
der Oberleutnant a. D. Treichel, 
die Leutnants d. Res. Glock (Inf. Regt. Nr. 172), Lyhme (Inf. Regt. Nr. 84), Lang- 
horst (Bayer. 2. Inf. Regt.), Scheer (Inf. Regt. Nr. 63), Keilhack (Garde- 
Gren. Regt. Nr. 5), Koecher (Drag. Regt. Nr. 16) und Schürmann (llan. 
Regt. Nr. 15) 
— sämtlich eingezogen zur Berstärkung der Schutztruppe — zusammen mit braven Unteroffizieren 
und Mannschaften sowie farbigen Soldaten der Schutz= und Polizeitruppe. 
Ferner verstarben infolge Krankheit: 
der Leutnant d. Res. Augustin (Garde-Gren. Regt. Nr. 1) und 
der Feldwebelleutnant Seifert 
— beide eingezogen zur Verstärkung der Schutztruppe. 
In treuer Pflichterfüllung — fern von der Heimat — haben die Genannten als Helden 
gekämpft und gelitten. 
Ehre ihrem Andenken! 
Berlin, den 23. August 1915. 
Reichs-Kolonialamt. Kommando der Schutztruppen. 
Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: 
Lempp. 
  
Im Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika starben den Heldentod für Kaiser und Reich: 
der Hauptmann Frhr. v. Watter, der Hauptmann im Generalstab Weck und 
der Leutnant Moebus — sämtlich in der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika, 
die Oberleutnants d. Res. Schmidt (Feldart. Regt. Nr. 64), Voigts (Feldart. Regt. 
Nr. 10) und v. Weiher (Feldart. Regt. Nr. 46), 
die Leutnants d. Res. Roeder (Feldart. Regt. Nr. 3), Hacklaender (Feldart. Regt. 
Nr. 11) und Müller (Bayer. 10. Inf. Regt.), 
die Leutnants d. L. I Ewald und Volkmann 
— sämtlich eingezogen zur Verstärkung der Schutztruppe — zusammen mit braven Unteroffizieren 
und Mannschaften. · 
DieSchutztruppenwerdendeninheldemnütigemKampfeumDeutschlandsKolonialbesitz 
gegen große feindliche Ubermacht gefallenen Kameraden ein dauerndes treues Andenken bewahren. 
Berlin, den 23. August 1915. 
Reichs-Kolonialamt. Kommando der Schutztruppen. 
Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: 
Lempp. 
Soweit bekannt geworden, sind weiterhin — vgl. zuletzt „Deutsches Kolonialblatt“ 1915, 
Nr. 12/13, S. 269 — die nachstehenden Beamten des Reichs-Kolonialamtes durch Verleihung des 
Eisernen Kreuzes ausgezeichnet worden, und zwar: 
mit dem Eisernen Kreuz 1. kKlasse: 
Oberleutnant der Landwehr, Geheimer expedierender Sekretär Borchardt; 
mit dem kisernen ktreuz 2. ktllasse: 
Konsul Dr. Asmis, beschäftigt bei der Zivilverwaltung beim Kaiserlichen General- 
Gouvernement für Belgien, 
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