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II.
Schreiben des stellvertretenden Gouverneurs
an den Kommandanten von S. M. S.-Foxs.
„Daressalam, den 2. Dezember 1914.
Eurer Hochwohlgeboren bestätige ich den
Empfang des gefälligen Schreibens vom 30. No-
vember 1914.
Bei der Besprechung an Bord S. M. S.
For= am 28. November hatte ich mit dem
Herrn Kommandanten vereinbart, daß eine
Pinasse des Kriegsschiffs mit wenigen Offizieren
oder Mannschaften meiner Pinasse folgen sollte,
um sich von der Betriebsunfähigkeit der Schiffe
im Hafen zu überzeugen. Nur diese Besichti-
gung war zugestanden worden; über die zu
ergreifenden Schritte, um die Schiffe eventuell
betriebsunfähig zu machen, war zunächst noch
nichts vereinbart.
Entgegen dieser Abmachung fuhren
zwei Pinassen mit starken Besatzungen in
den Hafen ein, während eine dritte Pinasse
sich anschickte, in der Hafeneinfahrt und
im Hafen Bojen auszulegen. Ferner
wurden ohne vorherige Verständigung mit
den deutschen Behörden die Maschinen
auf den Schiffen gesprengt, und ein Teil
der Mannschaft, darunter sogar die Ste-
wardeß, gefangen fortgeführt.
Infolge dieser verabredungswidrigen
Maßnahmen sah sich der militärische Be-
fehlshaber zu bewaffnetem Einschreiten
gezwungen.
Die weiße Flagge blieb zunächst wehen, um
anzuzeigen, daß der einen zugestandenen Pinasse
keine Gewalt entgegengesetzt werden sollte. Später
im Verlaufe des sich entwickelnden Kampfes war
keine Möglichkeit mehr, die Flagge niederzuholen.
Indem ich hiernach den Protest Eurer Hoch-
wohlgeboren als unbegründet zurückweise, erhebe
ich meinerseits nachdrücklich Protest gegen die
Verletzung der Abmachungen durch die britischen
Streitkräfte.
Der stellvertretende Gouverneur.
gez. Humann,
Kaiserlicher Regierungsrat.
An den Herrn Kommandanten von
S. M. S.= Fox--, ältesten Offizier des
britisch-ostafrikanischen Geschwaders.“
Abgesehen von gelegentlichen Vertragsbrüchen
ließen sich die englischen Seestreitkräfte, wie be-
kannt, an der ostafrikanischen Küste noch eine
Reihe anderer völkerrechtswidriger Hand-
lungen zuschulden kommen, die auch die Art ihrer
dortigen Kriegsführung erkennen lassen.
Wir erhielten hierüber aus Deutsch-Ostafrika
die folgenden, von Ende Dezember v. Is. datierenden
Mitteilungen:
24. Dezember 1914. „An Völkerrechtsver-
letzungen seitens Englands hat man sich mittler-
weile derart gewöhnt, daß ein normaler Bruch
des Völkerrechtes niemanden mehr in Erstaunen
setzt. Was sich aber die englischen Seeräuber
gestern geleistet haben, ist bisher beispiellos.
Gestern Nachmittag nach 4 Uhr erschien die
„Kinfauns Castle“, dasselbe Piratenschiff, das den
Jahrestag der Schlacht von Trafalgar mit der
völkerrechtswidrigen Beschießung von Swakopmund
gefeiert hat, vor Kilwa, setzte in allen Masten
die englische Kriegsflagge und begann ohne jede
weitere Verhandlung, ohne überhaupt nur
ein Signal gegeben, ohne die Feuerflagge
gesetzt zu haben, die Beschießung der voll-
kommen unverteidigten, offenen Stadt.
Es wurden im ganzen 112 Schuß abgegeben, die
meist zu hoch gingen. Beschädigt wurden das
Bezirksamt, die Usagara, das Hotel und einige
Araberhäuser.
Soweit wir bisher erfahren konnten, sind Ver-
luste an Menschenleben nicht zu beklagen; ver-
mutlich hatte sich die Bevölkerung bei Erscheinen
der Engländer, die man wohl ganz richtig als
Piraten eingeschätzt hatte, in Sicherheit gebracht.
Man denke sich aber einmal die Folgen aus, die
hätten eintreten können, wenn die Bevölkerung
einschließlich Frauen und Kinder zunächst einmal
in Kilwa die Dinge abgewartet hätte.
Nach vollbrachter Heldentat, die ein weiterer
Beweis der Ohnmacht und Feigheit der unsere
Küsten unsicher machenden Piraten ist, fuhr die
„Kinfauns Castle“ bei Einbruch der Dunkelheit
nach Süden ab.“
30. Dezember 1914. „Die Engländer haben
auf dem Victoria-See eine größere Zahl zu
Hilfskreuzern umgewandelte Dampfer. Sie trach-
teten bisher hauptsächlich danach, ungeschützte, un-
verteidigte deutsche Niederlassungen erst zu bom-
bardieren, dann räubermäßig zu überfallen und
schließlich ein Verwüstungswerk zu verrichten, daß
selbst die Schwarzen staunend zu den Taten dieser
Kulturnation hinaufblicken. Beispiele dieser Art
haben bisher Fälle auf nördlich von Bukoba
liegenden Pflanzungen bewiesen, wo die per-
sönlichsten Dinge der zu Kriegsgefangenen
gemachten Pflanzerfamilien zerschnitten,
verschmutzt und zertreten wurden.
Mit der bei Muansa liegenden Reismühle
der D. N. S. G. verfuhren die Engländer fol-
gendermaßen: Zunächst wurden die Gebäude von
See aus mit 6--em-Geschützen bombardiert. Als
die Engländer wahrnahmen, daß der Platz mili-
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