Alphabetisches Register.
Zelt tlaunte Scheldung von Tisch und Bett den Anspruch
auf die portio etat. Cach würzb. und gem.
Rechte) auf?
Präjudizand robung: ist bei der Tufforderung zur
Re= und Duplik nicht besonders nothwendig
Praktikanten. s. Re e raee 2 .
Preußisches Jlullr v. 18. Aug. 1800: zu
dessen Anwendung
prinzlpalinter ventio n, s. Intervention.
rotestation: Wirkung deren Eintragung auf die Hyvorhekecesiace
.
Provisson: für Unterbandlung von Kaufgeschäften .
Provokarson: jur Anstellung der actio nogatorsa
Prorokatian Mehrerer zur Klagstellung gegen den Vtovokauten
Verlängerung ver Frist zur Klagstellung
der Provokat muß zur Abwendung der Provokation in
Bezug auf angesprochene Rechte den jüngsten Besitz
derhhen erweisen
proteb. strafe: vorläuäge Verantwortung ist nach
5 der Nov. v. 1837 nicht nothwendig
182
272
352
*.95
uuristerlurs 330 nach dem würzb. Landrecht * 40, 65
W juristisches: bei Anwendung des Art. 350 .
Th. 1 GStGB. u. dessen Auseosung . .
E s. Gewe
Rechtskraft: ciasiab der Eriteidungsgründe auf dieselbe,
wenn die im Tenor übereinstimmenden Erkenntnisse
der Unter= und Oberiustanz auf verschiedeuen Gründen
bernuhen " "
vgl. auch Astigtein.
Nechetspflege der Pfalz
19
Rechtsprakttkanten: Vernahme des erts «
tesunddekVeksteigekiiiiqdiikchevknfkeRPtckt. .
GiliigkeitdekooiiPrakiikaiiieiiangenommenenVertrase
ekurs; wegen Deservitenabstrichs und Verurtheilung in
die durch die Beschwerde hiegegen veranlaßzen Kosten.
finder erur dritten Instanz nicht statt
Replik: Präjudizandrohung
Nesrrueion- culpa als Hinderniß der rost. ox “E
novoru
Ueber Ne stitution der Minderjabrigen ün Proze eß
Ueber Juzidentrestitution und Zulässigkeit der Berufung
gegen das dieselbe verwerfende Erkenmniß 9
Lauf der civilrechtlichen Restirurionsfrist
Revision: zu deren Perhinderung kann nach eröffnetem
Erkenninisse 11 Inst. auf einen Theil der Kiagsumme
nicht verzichtet werden
Richterliches Ame: über dessen Auibenduns zur ar·
schneidung erfolgloser Perbond! ungen .
9 ü fall: zur Lehre hievon
Rügen: die Aubringung bei dem hemeindlichen Vermittrn)d’ne
ist kein „Rügen“ im Sinne des preuß. Landr.
? 20, S.
Sachlage: 5 viche Btrlan chüͤnung deren Veraude
kung bi#een des Prozesses .
16, 63
129
3, 209
170
212
336
273
175
789
219
159
748
3850
296
4b
550