b
scheinlich in Kumassi, befinden sich 27 Deutsche
aus Togo, darunter von Beamten und Offizieren:
Afsessor Stange, Zolldirektor Lippe, Finanz-
direktor Gaertner, Assistent Groß, Assistenten
Emil und Ernst Fleischer, Sekretär Vetter,
sämtlich mit ihren Frauen, ferner Oberleutnant
Schlettwein, Zollassistent Wiesch, Geologe
Dr. Mann, Lehrer Noetzel, Polizeimeister
Jochum, Postassistent Labuda, Werkmeister
Berke.
Nach dem 14. Oktober befanden sich in
Lome noch 21 deutsche Kaufleute, größten-
teils mit ihren Frauen, ferner in Lome von
Beamten: Rebstein und Landwirtschaftlicher
Sachverständiger Dr. Sengmüller im Kranken-
haus, beide nahezu wieder hergestellt, v. Rot-
kirch mit Frau und Kind, weiter vier Kranken-
schwestern und zahlreiche Mitglieder der evan-
gelischen und katholischen Mission; in
Palime und am Agu: 9 Kaufleute und eben-
falls mehrere Missionare beider Konfessionen; auf
dem Kluto: Regierungsarzt Dr. von der Hellen
und der ehemalige Katasterzeichner Burbulla,
lepterer schwer krank.
Alle vorstehend nicht genannten, bei Ausbruch
des Krieges in Togo ansässig gewesenen Deutschen,
insgesamt 161 Männer und 13 Frauen, be-
finden sich in Dahomey in Kriegsgefangen-
schaft.
Der Privatbericht, dem Vorstehendes entnommen
wurde, besagt weiter:
„Nach meiner Ankunft in Douglashof am Agu
hatte ich mich alsbald an den Kommandeur der eng-
lischen Truppe mit der Bitte gewandt, nach Lome
zurückkehren und dort die Interessen unserer von allen
Guopäern entblößten Gesellschaft wahrnehmen zu
durfen. Statt einer Antwort traf am 25. August
Leutnant Beckley vom Volta-Grenzdistrikt mit etwa
30 schwarzen Soldaten am Agu ein, der mich und
Pflanzungedirektor Wöckel zunächst festnahm. Wir
wurden, von schwarzen Soldaten mit aufge-
pflanztem Seitengewehr eskortiert, den Berg
hinabgeführt. Später, nachdem wir die sogenannte
Parole unterschrieben hatten, wurden wir wieder ent-
lassen, und mir wurde auf meine Bitte nach einigen
Tagen sogar die Erlaubnis erteilt, nach Lome mar-
schieren zu dürfen und hierbei Kaufmann Gebser mit-
zunehmen.“
Wie schon in der ersten Veröffentlichung mit-
geteilt, haben sich die Engländer und Franzosen
einstweilen in unsere Kolonie Togo geteilt. Der
Osten mit Porto Seguro, Nuatschä, Atakpame
und das ganze Hinterland ist von den Fran-
zosen besetzt. Den Deutschen, die in Lome zu-
rückbleiben durften, ist verboten worden, dieses
Gebiet zu betreten. Die deutschen Geschäfte
in diesem Gebiet sind geschlossen. Die
Franzosen haben angeordnet, daß französisches
Geld mit deutschem und englischem gleichwertig
anzunehmen ist (1/#.— 1 9 1
29 20
Die englische Regierung, die den Süd-
westen von Togo mit Bagida, Lome, Tsevie,
Palime, Kpandu und Ho inne hat, ist nachsichtiger.
Der englische Truppenführer, Leutnant Colonel
Bryant, hat für jede Firma und Pflan zung und
für andere Betriebe je einen Mann, allerdings
unter gewissen Freiheitsbeschränkungen, für Lome
und den englischen Teil Togos freigelassen. Auf
diese Weise ist es den deutschen Firmen möglich,
in dem von den Engländern besetzten Teil ihre
Geschäfte weiterzuführen. Auch der Betrieb der
Landungsbrücke, der Zoll, die Palime= und die
Küstenbahn gehen zu früheren Tarifen ihren ge-
ordneten Gang. Der Betrieb auf der Atakpame-
bahn ist, weil die Brücken zerstört worden find,
nur in beschränktem Maße, vorläufig nur für
Personenverkehr, eröffnet. An den Brückenstellen
müssen die Passagiere umsteigen. Z„
Für die Stadt Lome hat der Befehlshaber
der englischen Feldtruppen in Togo eine Ver-
ordnung erlassen, die in deutscher Übersetzung
folgendermaßen lautet:
„Verordnung, ausgegeben auf Befehl des Oberst-
leutnants, des Befehlshabers der Britischen Feldtruppen
im Togoland.
Hierdurch wird für die Einwohner Lomes folgendes
öffentlich bekannt gemacht:
1. Kein Eingeborener darf nach 7 Uhr abends
oder vor 5½ Uhr morgens auf den Straßen der Stadt
sein, wenn er nicht einen Erlaubnisschein hat oder ein
gekennzeichneter Wächter ist.
2. Alle Lichter der Eingeborenen müssen um 8 Uhr
abends erlöschen.
3. Alle Lichter der Europäer sind um 10 Uhr
abends auszulöschen, ausgenommen die der britischen
Beamten, des Herrn Clausnitzer') und der be-
stimmten Wächter.
4. Kein Europäer, ausgenommen die britischen
Beamten und Herr Clausnitzer, darf nach 9 Uhr
abends ohne Erlaubnisschein auf der Straße sein.
5. Das Hotel Volk allein ist berechtigt, um
9½ Uhr abends zu schließen und um 6 Uhr morgens
zu öffnen. Keinem anderen Hotel, welcher Art auch
immer, steht dieses Recht zu.
6. Kein Eingeborener darf berauschende
Getränke kaufen oder verkaufen.
7. Handelswaren derjenigen Firmen, deren enro-
päische Leiter in Lome sind, müssen auf Ansuchen
der Britischen Regierung abgegeben werden. Gezahlt
wird dafür aus der Schatzkammer nach Beendigung
der Feindseligkeiten, und zwar zum Landungskosten-
preis in Lome. (Die Firmen mögen die Rechnungen
ausstellen.)
8. Alle Handelswaren derjenigen Firmen.
die keinen Europäer als Agenten in Lome
haben, sind von der Britischen Regierung be-
schlagnahmt.
9. Alle berauschenden Getränke in den
Läden zu Lome werden von der Britischen
Regierung übernommen, aber für die in Nr. 7
*) Bis dahin Kaiserl. Bezirksamtmann von Lome-
Stadt. (R. K. A.)