Metadata : Der Preußische Ordens-Herold.

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Der  Rõnigsiche  Hausorden  von  Pohenzollern.

besteht  in  einem  sechs  spitzigen  silbernen  Sterne  mit  der  ungekrönten  Vorderseite  des
Ordenskreuzes  (Tafel  XII.  6.),  welcher  auf  der  rechten  Brust  getragen  wird;

3)  das  bisherige  silberne  Kreuz  (Tafel  XII.  7.)  und  der  silberne  Adler  (Tafel  XII.  8.)
zur  vierten  Klasse  des  Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern  erhoben  wird.  Die
jetzigen  Inhaber  des  silbernen  Kreuzes  und  silbernen  Adlers  werden  hierdurch  zu  Inhabern
des  Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern  vierter  Klasse  creirt,  ohne  daß  es  einer
neuen  Ausfertigung  des  Verleihungs-Derrets  bedarf.

Demnach  wirr  der  Königliche  Hausorden  von  Hohenzollern  von  jetzt  ab  in  folgenden  Klassen

und  Abtheilungen  bestehen:
I.  Groß-Komthure:  a.  Stern  der  Groß-Komthure,
Kreuz  der  Groß-Komthure  oder
b.  Lirien  der  Groß-Komthure;
II.  Komthure:  a.  Stern  der  Komthure,
Kreuz  der  Komthure  oder

b.  bvier  der  Komthure;
III.  Ritter:  Kreuz  der  Ritter  oder
Adler  der  Ritter;
IV.  Inhaber:  Kreuz  der  Inhaber  oder

Adler  der  Inhaber.

Der  Stern  der  Groß-Komthure  und  der  Stern  der  Komthure  dieses  Ordens  wird  auch  bei
Verleihung  anderer  Preußischer  Dekorationen  nicht  abgelegt  und  selbst  zum  Stern  des  Schwarzen
Aoler-Ordens,  jedoch  unter  demselben,  getragen.

Den  Stern  der  Groß-Komthure  werden  Wir  vorkommenden  Falls  auch  noch  nach  dem
Schwarzen  Adler-Orden  verleihen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Königsberg,  den  18.  Oktober  1861.

(L.  S.)  (gez.)  Wil  helm.

In  ähnlicher  Weise  wie  beim  Rothen  Adler-Orden  und  beim  Königlichen  Kronen-Orden,
haben  auch  beim  Hohenzollerschen  Hausorden  seit  dem  18.  Oktober  1864  Verleihungen  von
Dekorationen  mit  dem  Johanniter-Kreuz  (Tafel  XII.  1.)  stattgefunden.

Ueber  Verleihung  des  Hohenzollerschen  Hausordens  mit  Schwertern  und  mit  dem  Abzeichen
für  Jubilare  siehe  „Allgemeine  Bestimmungen.“

Am  Bande  des  Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern  werden  noch  getragen:

1)  die  seit  dem  14.  Aug.  1864  in  einzelnen  Fällen  dadurch  besonders  ausgezeichneten  Dekorationen
  des  Rothen  Adler-Ordens  und  des  Königlichen  Kronen-Ordens,

2)  die  zweite  Abtheilung  des  Luisen-Ordens,

3)  das  Düppeler-Sturm-Kreuz  und  das  Alsen-Kreuz  aus  schwarzem  Eisen.

—oSSe