Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

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heißt  es  abermals  in  dem  angezogenen  Schreiben  von  Hohenlohe,
daß  die  Jesuiten  überall  als  die  Feinde  des  Deutschen  Reiches
aufträten.  ‚Ganz  besonders  ist  dies  in  Posen  der  Fall,  wo  die
Jesuiten  unter  Leitung  des  Erzbischofs  Ledochowski  offen  das
Deutschtum  bekämpfen.  Hätte  man  sie  ferner  gewähren  lassen,
so  würden  die  ‚Stützen  der  Autorität‘‘  Posen  bald  revolutioniert
haben.  Grade  diese  polnischen  Intriguen  des  Jesuitenordens
  waren  das  wesentliche  Motiv,  gegen  ihn  vorzugehen.“

Der  Bundesratsbevollmächtigte,  Dr.  Friedberg,  der  den
Gesetzentwurf  zu  begründen  hatte,  betonte  nichts  so  sehr,  als
daß  derselbe  nicht  gegen  die  römisch-katholische  Kirche  als
solche  gerichtet  sei.  Diese  habe  anderthalb  Jahrtausende  bestanden,
  geblüht  und  in  voller  Herrlichkeit  gewaltet,  bevor  der
Jesuitenorden  ins  Leben  getreten  war.  Sie  habe  selbst  einst  den
Jesuitenorden  aufgehoben  und  gedeihe  nicht  am  wenigsten  in
den  Ländern,  welche  diesen  ausschließen.  Er  bezeichnete  das
Gesetz  zudem  als  ein  ‚„provisorisches  Notgesetz‘‘,  indem  er  zugab,
  daß  es  einen  Eingriff  in  die  Freiheit  des  einzelnen  darstelle.

Unklarer  und  ungeschickter  konnte  kaum  verfahren  werden.
Entweder  hatte  der  Deutsche,  welcher  in  den  Jesuitenorden
eintrat,  dadurch,  daß  er  nur  noch  willenlos  wie  ein  Leichnam
sich  einem  auswärtigen  General  und  Souverän  unterstellte,  die
deutsche  Staatsangehörigkeit  verwirkt  —  in  welchen  Falle  diese
ihm  gesetzlich  abgesprochen  werden  mußte,  oder  seine  Staatsangehörigkeit
  wurde,  wie  im  vorliegenden  Gesetzentwurf  und
dessen  Begründung,  ausdrücklich  anerkannt,  alsdann  durfte  er
nicht  olıne  weiteres  unter  polizeiliche  Aufsicht  gestellt  und  des
gesetzlichen  Schutzes  beraubt  werden.  Wie  wollte  man  es  zudem
  rechtfertigen,  einen  völlig  willenlosen  Einzelnen  zur  Rechenschaft
  zu  ziehen,  ohne  dem  Orden  als  solchem  zu  Leibe  zu  gehen?

Die  Gegner  des  Gesetzentwurfes  und  die  Anwälte  der
Jünger  Loyolas  hatten  dieser  Vorlage  gegenüber  leichtes  Spiel.
Sie  hatten  die  Genugtuung,  daß  selbst  ein  so  ausgesprochener
Nationalliberaler  wie  Lasker  ihnen  beisprang.  Die  Situation
wurde  nur  dadurch  gerettet,  daß  die  Mehrheit  einen  völlig  neuen
Gesetzentwurf  formulierte.

$Sı.  Der  Orden  der  Gesellschaft  Jesu  und  die
ihm  verwandten  und  ordensähnlichen  Kongregationen
  sınd  vom  Gebiet  des  Deutschen  Reiches
ausgeschlossen.