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Soweit bekannt geworden, sind weiterhin — vgl. zuletzt „Deutsches Kolonialblatt“ 1916,
Nr. 2/3, S. 14 — die nachstehenden Beamten und Angestellten des Reichs-Kolonialamts und der
Schutzgebiete durch Verleihung des Eisernen Kreuzes ausgezeichnet worden, und zwar:
des Eisernen Kreuzes 1. Klasse:
Leutnant der Reserve, Gouvernementssekretär Schwenninger;
des Eisernen Kreuzes 1. und 2. Klasse:
Leutnant der Reserve, Gerichtsaktnar Cornils;
des Eisernen Kreuzes 2. Klasse:
Hauptmann der Landwehr, Zollinspektor Hugo Köhler,
Oberleutnant der Landwehr, Techniker van Baerle,
die Leutnants der Landwehr, Gouvernementssekretäre Höntsch und Wahl,
Leutnant der Reserve, landwirtschaftlicher Assistent Hanebuth,
Stabsarzt der Reserve, Resident Dr. Kandt,
Oberveterinär, Regierungs-Tierarzt Trautmann,
Veterinär, Regierungs-Tierarzt Lehnert.
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Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
Siebente Oitteilung.
(Hierzu eine Karte.)
I. Ostafrika.
In der letzten Veröffentlichung konnte auf
Grund der bis dahin bekannt gewordenen amt-
lichen Nachrichten über die Ereignisse in Deutsch-
Ostafrika bis gegen Ende Juli v. Is. berichtet
werden. Darüber hinaus lagen nur einige Mel-
dungen aus feindlichen Quellen vor, die zum Teil
ihre Bestätigung oder Ergänzung und auch Be-
richtigung durch später eingetroffene amtliche
deutsche Mitteilungen fanden; sie werden in nach-
stehendem erwähnt werden.
Über die Ereignisse an den Grenzen von
Deutsch-Ostafrika in den letzten Monaten liegen
nur spärliche Nachrichten vor. Diese stammen
außerdem alle aus feindlichen Quellen.
Wenn auch in diesen Meldungen meist mehr
verschwiegen wie verkündet wird, so geht soviel
doch aus ihnen hervor, daß, wo auch immer es
zu Kämpfen gekommen ist, diese sich alle wieder
auf außerdeutschem Gebiet und meist auch zu
unseren Gunsten verlaufend abgespielt haben.
An einer Stelle allerdings wollen die Engländer
in deutsches Gebiet eingedrungen sein; sie be-
haupten, den Longidoberg ohne ernsten Widerstand
Lii und trotz schweren Regens besetzt zu
aben.
Im einzelnen können wir wie bisher die Er—
eignisse in der örtlichen Reihenfolge: Küsten-
gebiet, Nordostgrenzgebiet, Victoriasee
und Umgebung, West= und Südwestgrenz-
gebiet betrachten.
*
Küstengebiet.
In der sechsten Mitteilung hatten wir die
Meldung des englischen Oberkommandierenden
des Kapgeschwaders gebracht, wonach am
17. August v. Is. ein in Daressalam liegendes
deutsches Schiff durch das Feuer der englischen
Kreuzer vollständig zerstört wurde und am 18.
ein Teil des Geschwaders Tanga besucht und
u. a. sich durch besonders gute Schießleistungen
hervorgetan habe.
Unsere Zweifel an der Richtigkeit dieser eng-
lischen Meldungen haben sich als berechtigt er-
wiesen. Etwas anders hat sich die Sache doch
abgespielt. Die amtliche deutsche Meldung besagt
darüber folgendes:
„Am 17. August 1915 vormittags er-
schienen der englische Krenzer „Hyazinth“
und drei armierte Walfischänger vor Dar-
essalam, feuerten ohne ersichtlichen Zweck
62 Schuß auf die Hafeneinfahrt und fuhren
1 Uhr wieder ab. Am 19. August griffen
„Hyazinth", zwei Monitore und sechs Walfisch-
fänger Tanga an. Ein Monitor und ein Wal-
fischjänger drangen 7½ Uhr vormittags schießend
in den inneren Hafen, erhielten jedoch von
unseren Geschützen mehrere Treffer und zogen
sich darauf 8 Uhr 10 Min. zurück. Ein
Monitor wurde schwer beschädigt. Der Dampfer
„Markgraf" und das Zollgebäude wurden in
Brand geschossen. Sonst wenig Schaden und
bei uns keine Verluste. Die englischen Schiffe
fuhren 81½ Uhr nach Süden ab.“