Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

 

Benennung  der  Gegenstände.

 

40.

41.

 

b)  Rindvieh:
1)  St  und  Zuchtstirer
2)  K

2Ê  22  22  2  Ê  2  22  222222222222222—

3)Jungmeh.............·..·..............................
4)Kälbek.»....................·...·......................

Anmerk.  zu  b.  Auf  der  Grenzlinie  von  Oberwiesenthal  in  Sachsen  bis  Schusterinsel
  in  Baden  werden  zu  folgenden  ermaͤßigten  Saͤtzen  eingelassen:
a)  magere  Ocen  .  .  ..
b)  Zuchtstiere  und  KühhHHHHHHlll.
c)  Jungvieeee  .  ..  .  .  ...
c)  Schweine:
1)  gemädstete  und  magren  ..
2)  Spanferkke  ###"n

d)  HLamemlnnn
e)  Anderes  Schaafoieh  und  Ziegen  ..

Wachstuch,  Wachsmusselin,  Wachstafft:
a)  Grobes  unbedrucktes  Wachstuch  (Packtuch)
b)  Alles  anden  .  .  ..

Anmerk.  zu  b.  Waaren  hieraus  werden  wie  feine  Lederwaaren  behandelt.

Wolle,  einschließlich  der  Ziegen-,  Hasen-,  Kaninchen=  und  Biberhaare,
sowie  Waaren  daraus:

a)  Wolle,  rohe,  gekämmte,  gefärbte,  gemahllen
b)  Garn,  auch  mit  anderen  Spinnmaterialien,  ausschließlich  der
Baumwolle,  gemischt:
1)  Eiches  ungefärbt  oder  gefärbt;  dublirtes,  ungefarbt;
2)  dublern  gefarbt;  drei=  oder  mehrfach  gezwirntes,  ungefärbt
oder  gefärrtt4t4:
c)  Waaren,  auch  in  Verbindung  mit  Baumwolle,  Leinen  oder
Metallfäden:
1)  Stickereien,  Spitzen  und  Tülll  ...  ..  ...  .  ..
2)  bedruckte  Waaren  aller  rt4