Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtundsechzigster Jahrgang. 1907. (68)

Verhandlungen  in  Gaslein  und  Wien.  Breve  des  Papstes  vom  21.  Februar  1880.  385

Ich  habe  die  Rückkehr  zu  der  Gesetzgebung  von  vor  18140  im  Prinzip  für  annehmbar  erllärt,
die  Rückkehr  zu  dem  von  1810—  70  erwachsenen  Zustande  aber  mit  großer  Bestimmtheil  abgelehnt,
  bei  den  drei  oder  vier  Gelegenheiten,  wo  dieselbe  von  uns  verlangt  wurde.  Diese  Abtehming
war  nicht  ein  Mangel  an  Gesälligleit,  sondern  unabweisbare  polilische  Notwendigleit.“

Da  also  die  Verhandlungen  Bismarcks  mit  Jacobini  in  Gastein  nicht  weiter  rückten,
  ließ  er  sie  an  den  Amtssitz  Jacobinis  nach  Wien  verlegen  und  hier  von  preußischer
Seite  namentlich  auch  durch  den  Kirchenrechtslehrer  Dr.  Hübler  führen,  während  gleichzeitig
  ein  reger  Schriftwechsel  zwischen  dem  Fürsten  Bismarck  und  Prinzen  Neuß  anhob.
  Aber  auch  in  Wien  kamen  die  dort  am  20.  November  1879  begonnenen  Verhandlungen
  im  Lause  vieler  Monate  kaum  von  der  Stelle.  Denn  Rom  betrieb  auch
hier  die  Politik  des  Forderns  ohne  Gegenleistung,  und  Preußen  erklärte  mit  größter
Bestimmtheit,  daß  die  Grenzlinien  zwischen  Staat  und  Kirche  durch  die  preußische  Gesetzgebung
  der  Jahre  1873—75  unverrückbar  gezogen  seien.  Ein  Entgegenkommen
seitens  des  Staates  müsse  sich  also  darauf  beschränken,  die  Möglichkeit  der  Beseitigung
von  Disserenzpunkten  freundschaftlich  zu  erörtern.  Rom  seinerseits  forderte  dagegen
überall  nicht  bloße  Milderungen,  sondern  die  Abschassung  aller  staatlichen  Kirchengesetze,
  wie  der  Kultusminister  v.  Puttkamer  dem  Abgeordnetenhause  am  28.  Mai
1880  an  zahlreichen  Beispielen  darlegte.  Die  Sprödigkeit  der  Kurie  habe  seit  Gastein
ossenbar  eher  zu-  als  abgenommen,  so  daß  von  „Verhandlungen“  in  Wien  eigentlich
  nicht  die  Nede  sein  könne,  sondern  nur  von  Besprechungen.

Da  griff  plötzlich  der  Papst  selbst  zum  Zwecke  einer  rascheren  Verständigung  ein,
indem  er  gleichzeitig  dem  von  ihm  ersehnten  Frieden  ein  Opfer  brachte.  Schon  in
einem  Schreiben  von  1878  an  den  vormaligen  Erzbischof  Melchers  von  Köln.  hatte
Papst  Leo  ausgesprochen:  „Unsere  Seele  wird  niemals  Ruhe  finden,  solange  der  kirchliche
  Friede  in  Deutschland  nicht  wiederhergestellt  ist.  So  werden  die  Gläubigen,  dank
ihrer  Haltung  und  dank  ihrer  vollen  Unterwerfung  unter  die  Gesetze,  welche  nicht  im
Widerspruche  mit  dem  Glauben  und  den  Pflichten  gegen  die  katholische  Kirche  stehen,  sich
würdig  zeigen,  die  Wohlthaten  des  Friedens  wiederzuerlangen  und  lange  zu  genießen.“
Aber  diese  hochsinnige  Erklärung  und  Ermahnung  hatte  durchaus  nichts  gefruchtet,
weder  bei  der  Zentrumspartei  noch  bei  dem  päpstlichen  Unterhändler  in  Gastein  und
Wien.  Jetzt  drückte  der  Papst  seine  Absicht  und  seinen  Willen  in  noch  seierlicherer
Form  aus.  CEx  erließ  am  24.  Februar  1880  un  den  vormaligen  Erzbischof  von  Köln
ein  Breve,  welches  sofort  verössentlicht  wurde,  und  in  welchem  der  Papst  ausspricht:

„Zwischen  der  kirchlichen  und  slaallichen  Gewall  lann  ein  dauerndes  Einvernehmen  bestehen,
wenn  nur  von  beiden  Seilen  der  geneigte  Wille,  den  Frieden  anfrechlzuerhalten,  oder,  wo  es
nötig,  ihn  wiederherzustellen,  nicht  sehlt.  Dast  Wir  von  diesem  Geiste  und  diesem  Willen  beseelt
sind,  das  stehl  bei  Dir,  ehrwürdiger  Brude#r,  und  bei  allen  Gläubigen  Deulschlands  gewiß  und
zuverlässig  fest.  Ja,  Wir  begen  diesen  Willen  so  enlschieden,  dast  Wir,  in  Voraussicht  der  Vorleile,
  welche  daraus  für  das  Heil  der  Seelen  und  für  die  össenlliche  Ordnung  hervorgehen  werden,
  lein  Bedenlsen  tragen,  Dir  zu  erklärcn,  daß  Wir,  unn  dieses  Einvernehmen  zu  beschlennigen,
dulden  werden,  daß  der  preußischen  Staalsregiccung  vor  der  lanonischen  Einsetzung  die  Namen
lener  Priesler  angezeigt  werden,  welche  die  Bischöfe  der  Dihzesen  zu  Teilnehmern  ihrer  Sorgen
in  der  Ausübung  der  Seelsorge  wählen.“

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