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11) Der Landrath hat außer dem Beitrage von 24,000 fl. für Districtsstraßen und
wichtigere Verbindungswege für das Jahr 1875 noch insbesondere die Einstellung einer Summe
von 3000 fl. mit der Bestimmung bewilligt, daß hieraus jenen Districtsgemeinden Unterstützungen
gewährt werden sollen, welche Districts-Straßenbau-Techniker aufstellen.
Wir genehmigen gerne das hierin zum Ausdrucke gelangte rege Streben für Verbesserung
des Zustandes der Districtsstraßen.
Indem Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg gegenwärtigen Abschied
ertheilen, erwidern Wir gerne den am Schlusse seiner Verhandlungen Uns dargebrachten
Ausdruck unverbrüchlicher Treue und Anhänglichkeit mit der Versicherung Unserer Königlichen
Huld und Gnade.
München, den 9. März 1875.
Ludwig.
Dr. v. Lah v. Pfeufer. v. Perr.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der Generalsecretär,
Ministerialrath Graf v. Hundt.