Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1875. (2)

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11)  Der  Landrath  hat  außer  dem  Beitrage  von  24,000  fl.  für  Districtsstraßen  und
wichtigere  Verbindungswege  für  das  Jahr  1875  noch  insbesondere  die  Einstellung  einer  Summe
von  3000  fl.  mit  der  Bestimmung  bewilligt,  daß  hieraus  jenen  Districtsgemeinden  Unterstützungen
  gewährt  werden  sollen,  welche  Districts-Straßenbau-Techniker  aufstellen.

Wir  genehmigen  gerne  das  hierin  zum  Ausdrucke  gelangte  rege  Streben  für  Verbesserung
des  Zustandes  der  Districtsstraßen.

Indem  Wir  dem  Landrathe  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg  gegenwärtigen  Abschied
ertheilen,  erwidern  Wir  gerne  den  am  Schlusse  seiner  Verhandlungen  Uns  dargebrachten
Ausdruck  unverbrüchlicher  Treue  und  Anhänglichkeit  mit  der  Versicherung  Unserer  Königlichen
Huld  und  Gnade.

München,  den  9.  März  1875.
Ludwig.
Dr.  v.  Lah  v.  Pfeufer.  v.  Perr.

Auf  Königlich  Allerhöchsten  Befehl:
Der  Generalsecretär,
Ministerialrath  Graf  v.  Hundt.