Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Adelheid,  in  erster  Ehe  den  Grafen  Adalbert  von  Ballenstädt  geheiratet,
in  zweiter  den  Pfalzgrafen  Hermann  bei  Rhein,  in  dritter  den  Pfalzgrafen
  Heinrich  bei  Rhein.  Aus  erster  Ehe  stammten  die  Grafen
Siegfried  und  Otto.  Ersterer  war  von  seinem  Stiefvater  dritter  Ehe,
also  vom  Pfalzgrafen  Heinrich,  adoptiert  worden  und  hatte  nach  dessen
1095  erfolgtem  Tode  die  Pfalzgrafenwürde  am  Rhein  erhalten.  Diesem
wurden  die  Erbansprüche  der  Mutter,  die  schon  1100  gestorben  war,
vom  Bruder  überlassen  und  sein  Erbrecht  war  zweifellos  am  meisten
begründet.  Nun  hatte  sich  aber  die  zweite  Tochter  Ottos  von  Weimar,
Kunigunde,  nachdem  sie  erstmalig  in  kinderloser  Ehe  mit  Jaroslav  von
Rußland  verheiratet  gewesen  war,  in  zweiter  Ehe  mit  dem  Grafen
Kuno  von  Beichlingen  verbunden,  der  1103  ermordet  wurde  und  vier
Töchter  hinterließ;  die  jüngste  von  diesen  hieß  wie  die  Mutter  Kunigunde.
  Zweifellos  in  Voraussicht  der  bevorstehenden  Aufteilung  des
weimarischen  Erbes  hatte  sich  1110  Wiprecht  von  Groitzsch  mit  der
Witwe  des  Grafen  Kuno  von  Beichlingen  verheiratet  und  am  selben
Tage  seinen  Sohn  Wiprecht  mit  der  gleichnamigen  Tochter  Hochzeit
machen  lassen.  Als  nun  der  Kaiser  zwar  die  Allodien  dem  Pfalzgrafen
  Siegfried  überließ,  aber  die  Lehen  einzog,  da  wußte  dieser  durch
seine  Klagen  ganz  Sachsen  wider  jenen  unter  die  Waffen  zu  bringen.
An  der  Spitze  der  Verbindung  stand  Herzog  Lothar,  dem,  da  er  selbst
nur  eine  Tochter  und  keinen  Sohn  hinterließ,  an  der  Durchführung
der  sächsischen  Erbrechtsbestimmungen  gelegen  sein  mußte,  ferner  Pfalzgraf
  Friedrich  von  Somerschenburg,  Bischof  Reinhard  von  Halberstadt,
Graf  Ludwig  von  Thüringen,  die  damals  noch  lebende  Markgräfin
Gertrud  von  Meißen,  Witwe  Heinrichs  des  Alteren,  und  vornehmlich
auch  Wiprecht  von  Groitzsch,  der  hier  im  Trüben  zu  fischen  gedachte.
Von  Süddeutschland  aus  aber  fachte  der  Erzbischof  Adalbert  von
Mainz  die  Fackel  des  Bürgerkrieges  an.  Gegen  diesen  wandte  sich
Heinrich  zunächst,  und  es  gelang  ihm,  den  Erzbischof  gefangen  zu
nehmen.  Ende  1112  stand  er  in  Thüringen  und  lud  die  sächsischen
Teilnehmer  am  Aufstand  nach  Erfurt  vor.  Sie  erschienen  nicht.  So
urteilte  das  Fürstengericht  zunächst  nur  über  den  gefangenen  Mainzer
Erzbischof  ab  und  verhängte  über  ihn  auf  Grund  der  vom  Keiser
erhobenen  Klage  Einkerkerung;  das  Urteil  wurde  auch  an  ihm  trotz
des  päpstlichen  Einspruches  vollzogen.  Dann  wandte  sich  der  Kaiser