Metadata : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Betrifft  Oberverteilung  der  Kreisstener  für  1914.

Die  Berechnung  der  auf  die  Gemeinden  und  Gutsbezirke  für  1914  entfallenden  Kreissteuer
  erfolgt  nach  dem  Steuerstande  vom  1.  Januar  1914  (§  7  Abs.  5  des  Kreis-  und  Brovinzialabgabengesetzes.)


Zur  Feststellung  der  dieser  Berechnung  zu  Grunde  zu  legenden  Zahlen  ersuche  ich  die
Herrn  Guts-  und  Gemeindevorsteher  mir  auf  Grund  der  letzten  Stenerausschreibung  vom  29.
Junli  1913  das  Soll  der  ç

Einkommensteuer  einschl.  der  Unterstufen
Grundsteuer
Gebändesteuer
Gewerbesteuer
Betriebssteuer
nach  dem  Stande  vom  1.  Januar  d.  Is.  bis  zum  20.  Februar  1913  mitzuteilen.

Alle  bis  zu  diesem  Tage  eingetretenen  Berichtigungen  und  Veränderungen  des  Steueraufkommens
  durch  Zu-  und  Abgänge  sind  zu  berücksichtigen.  —

Die  Angaben  sind  für  jede  Steuerart  einzeln  zu  machen.  Militärpersonen,  Geistliche
Lehrer  kommen  in  Abgang.  Beamte  find  nur  von  dem  auf  die  Hälfte  ihres  Diensteinkommens
entfallenden  Steuersatz  zu  veraulagen.

Zur  Erleichterung  der  Angaben  wird  auf  die  Unterverteilung  der  Krelssteuern  nach
dem  Staude  vom  1.  April  1913  verwiesen.

Die  genaue  und  sorgfältige  Aufstellung  der  Steuern  liegt  im  eigensten  Interesse  der

Rummelsburg,  den  2.  Februar  1914.  Der  Vorsitzende  des  Kreisausschusses.
von  Trebra.

Indem  ich  den  Herren  Guts=  und  Gemeindevorstehern  hiesigen  Kreises  im  Namen  des  Pommerschen
Vereins  zur  Bekämpfung  des  Vagabundentums  für  die  Bereitwilliakeit  zur  Uebernahme  der  Hauskollekte  meinen  Dank
ausspreche,  bringe  ich  nachstehend  das  Verzeichnis  der  für  das  Jahr  1913  eingegangenen  Beiträge  zur  öffentlichen  Kenntnis.
Nachweisung
über  die  für  die  Pommersche  Arbeiter-Kolonte  Meierei  1913  eingegangenen  Beitträge.

Fe.  Name  dfo-  Name  efd.  Name
M  i#t  M#  M  #f
1|Barvin  Gemeinde  2|/35  5/Georgendorf  Gemeinde  410  9Neufeld  Gemetnde  11|80
2Btal  2|25  6Gumenz  „  2155  10Blötzig  Gut  590
3Börnen  5  470  7#Lindenbusch  2  2  11  Reinfeld  B  Gemeinde  270
4|  Falkenhagen  „  1•50  8Missow-  „  465||  121Sellin  Gut  4115
Rummelsburg,  den  2.  Februar  1914.  Der  Lanudrat,  von  Trebra.

Betrifft  die  Ergänzungswahlen  zur  Gemeindevertretung.

Gemäß  g  54  der  Landgemeindeordnung  vom  3.  Juli  1891  scheidet  in  den  Gemeinden  mit  gewählter
Gemeindevertretung  in  Treblin.  Treten,  Gr.  Schwirsen,  Versin,  Alt  Kolziglow  und  Kremerbruch  im
Jahre  1914  aus  jeder  Klasse  ein  Drittel  und  zwar  die  im  Jahre  1908  gewählten  Gemeindeverordneten  aus  und
ist  die  Gemeindevertretung  durch  Neuwahlen  zu  ergänzen.

Jch  veranlasse  die  Herren  Vorsteher  der  oben  genannten  Gemeinden  mit  der  Wahl  schleunigst  zu  beginnen
damit  die  neugewählten  Gemetndeverordneten  am  1.  Aprik  d.  Is.  ihr  Amt  antreten  können.

In  Betreff  der  Wahl  selbst  verweise  ich  die  Herren  G  meindevorsteher  auf  die  Vorschriften  der  Landgemeindeordnung
  §§  49,  50,  52,  53  und  folgende,  sowie  die  Bestimmungen  der  Anweisung  B  (Seite  63  u.  folgende.)

Die  Wahlverhandlung  —  für  welche  den  Herren  Gemeinoevorstehern  in  den  nächsten  Tagen  Formulare
zu  gehen  werden  —  sind  mir  mit  dem  Beschlusse  der  Gemeindevertretung  über  die  Gültigkeit  der  Wahlen  (8  66
L.  G.  O.)  bis  sätestens  zum  1.  April  d.  Is.  einzureichen.

Ich  mache  noch  darauf  aufmerksam,  daß  die  nach  §  50  a.  a.  O.  aufzustellende  Liste  der  Wahlberechtigten
(C)  zu  berichtigen  und  öffentlich  auszulegen  ist,  falls  solche  bet  Berichtigung  der  Gemeindegliederliste  im  Januar
noch  nicht  geschehen  ist.

In  den  Listen  B  und  C  ist  für  jede  nicht  zur  Staatselnkommensteuer  veranlagte  Person  gemäß  §  1
Abs.  2  des  Gesetzes  vom  29.  Junt  1893  ein  fingierter  Steuersatz  von  3  M.  lu  Ansatz  zu  bringen.

Rummelsburg,  den  2.  Februar  1914.  Der  Landrat,  von  Trebra.