Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVIX. Jahrgang, 1918. (29)

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Reichshommissar a. D. Dr. peters . 
10. September 1918 starb in Woltorf bei Peine der Begründer unseres ostafrikanischen 
Schutzenlrine Kaiserlicher Reichskommissar a. D. 
Herr Dr. Carl Peters. 
Der Verschiedene war am 27. September 1856 zu Neuhaus a. d. Elbe geboren, besuchte 
1871 bis 1876 die Klosterschule in Ilfeld und studierte im Anschluß daran bis 1879 Geschichte, 
Geographie und Jura in Göttingen, Tübingen und Berlin, wo er 1879 promovierte. 1881 bis 
1883 hielt er sich in London auf, kehrte dann nach Berlin zurück und begann sich bald ganz der 
praktischen Kolonialpolitik zuzuwenden. Er gründete hierzu 1884 die „Gesellschaft für deutsche 
Kolonisation“, die ihn noch in demselben Jahre mit Graf Pfeil und Jühlke zu Landerwerbungen 
an die ostafrikanische Küste aussandte. Es gelang hier, durch mehrere Verträge die Landschaften 
Usagara, Nguru, Useguha und Ukami für die Kolonisationsgesellschaft zu erwerben und hierfür einen 
Kaiserlichen Schutzbrief zu erhalten (27. Februar 1885). Peters ist somit als der Begründer des 
heutigen Deutsch-Ostafrika anzusehen. Hiernach trat er (1885 bis 1888) an die Spitze der von ihm 
begründeten „Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft". Während eines Aufenthaltes in Zanzibar (1887) 
erwarb er durch einen (1888 ratifizierten) Vertrag vom Sultan von Zanzibar gegen eine Entschädi- 
gung den heutigen deutsch-ostafrikanischen Küstenstreifen. 1889/90 übernahm Peters die Leitung der 
„Deutschen Emin-Pascha-Expedition“, die er mit bewunderungswürdiger Energie durchführte. Er 
marschierte den Tana aufwärts nach Uganda und kehrte, als er den Abmarsch Emins mit Stanley 
erfahren hatte, über den Victoriasee, Tabora nach Bagamojo zurück. Peters verfolgte die Absicht, 
Uganda und Emins Provinz an Deutsch-Ostafrika anzugliedern und fand hierzu auch die Zustimmung 
Emins, den er in Mpapua schon wieder auf dem Marsch in das Innere begriffen antraf. 1891 
wurde Peters als provisorischer Reichskommissar nach Deutsch-Ostafrika geschickt; er gründete hier eine 
Station am Kilimandscharo und war 1892/93 deutscher Kommissar bei der deutsch-englischen Grenz- 
regulierung zwischen dem Kilimandscharo und der Küste. 1894 wurde Peters durch Patent zum 
Reichskommissar bestellt und ihm der Posten eines Landeshauptmanns am Tanganjika angeboten, 
den er aber ablehnte. Infolgedessen wurde er 1895 zur Disposition gestellt. Bald darauf war 
Peters Gegenstand heftiger Angriffe, besonders im Reichstage, wegen seines Verhaltens gegen die 
Eingeborenen am Kilimandscharo, die schließlich zu seiner Dienstentlassung führten und ihn veranlaßten, 
nach England überzusiedeln. In den Jahren 1898 bis 1911 machte er in Südafrika mehrere 
Forschungsreisen, besonders im Gebiet zwischen Sambesi und Sabi, die ihm den Stoff boten, seine 
Ophirtheorie zu vertiefen und wissenschaftlich zu begründen. Kurz vor dem Kriege war Peters nach 
Deutschland zurückgekehrt. Eine schwere Erkrankung, die wohl auch die Ursache seines frühzeitigen 
Hinscheidens gewesen ist, lähmte seit längerer Zeit seine vorher so unverwüstliche Arbeitskraft. Trotz- 
dem verfolgte Peters mit gespannter Aufmerksamkeit die welterschütternden Ereignisse während des 
großen Krieges und suchte seinem Vaterland aus dem reichen Schatz seiner Erfahrungen zu helfen, 
wo er irgend konnte. Besondere Frende bereitete ihm die zähe Widerstandskraft von Deutsch- 
Ostafrika, des Landes, das er für Deutschland erworben hatte und dem er Zeit seines Lebens sein 
größtes MWuterose bewahrt hat. 
Die hohen Verdienste von Carl Peters sind niemals von irgend einer Seite bestritten worden. 
Seine Eingeborenenpolitik hat ihm zeitweilig die heftigsten Anfeindungen eingetragen und ihn selbst 
veranlaßt, für viele Jahre sein Vaterland mißmutig zu meiden. Erfreulicherweise hat die Zeit und 
die ruhigere Beurteilung der Umstände auf beiden Seiten aussöhnend gewirkt. Bereits 1905 hob 
der Kaiser das Erkenntnis des Disziplinarhofes, soweit es sich auf den Verlust des Titels bezog, auf, 
und Anfang 1914 wurde Peters auch eine Pension zuerkannt. Daß diese Anerkennung seiner großen 
Verdienste den Verstorbenen außerordentlich gefreut und dazu beigetragen hat, die Genesung nach 
seiner schweren Erkrankung zu fördern, beweisen verschiedene Zuschriften an den Staatssekretär des 
Reichs-Kolonialamts. 
Mit Carl Peters ist eine bahnbrechende Kraft aus der Gründungszeit der kolonialen Ara- 
Deutschlands dahingegangen; sein Name aber wird unauslöschlich mit der Geschichte der deutschen 
Kolonialpolitik verbunden bleiben. 
Berlin, den 12. September 1918. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Solf.
	        
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