Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

Lehranstalten  im  Ausland.  317

Brüssel:  Realgymnasium  des  deutschen  Schulvereins  unter  Leitung  des  Direktors  Dr  Karl  Friedrich
Wilhelm  Lohmeyer,!)

Buenos  Aires:  Germaniaschule  (Realschule)  der  evangelischen  Gemeinde  unter  Leitung  des  Direktors
Dr  Willy  Ruge,

Bukarest:  Deutsche  Oberrealschule  der  evangelischen  Gemeinde  und  die  höhere  Handelsschule  unter
Leitung  des  Direktors  Dr  Kurt  Taschaschel,  1)

Constantinopel:  Oberrealschule  der  deutschen  und  Schweizer  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Direktors
Dr  Otto  Söhring,u)

Davos-Platz:  Schulsanatorium  Friedericianum  (Gymnasium  und  Oberrealschule)  unter  den  Leitern
Dr  Bach  und  Rüdiger,)

Genua:  Realschule  der  deutschen  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Direktors  Georg  von  Hassel,

Madrid:  Realschule  der  deutschen  Schulgemeinde  unter  Leitung  des  Direktors  Wilhelm  Schmidt,

Mailand:  Internationale  Schule  protestantischer  Familien  (Realschule)  unter  Leitung  des  Direktors
Ernst  Pickel,

Mexiko:  Schule  der  Deutschen  Kolonie  unter  Leitung  des  Direktors  Dobroschke,)

Rom:  Reformrealprogymnasium  des  deutschen  Schulvereins  unter  Leitung  des  Direktors  Dr  Bohner.3)

Berlin,  den  17.  Oktober  1913.
Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage:  Lewald.

Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  Kanada,  Meriko.  Mittelamerika  und  Westindien.
Vom  6.  November  1913.

Die  vom  Reichskanzler  erlassene  Bekanntmachung  vom  17.  Oktober  1913  (Zentralblatt
  für  das  Deutsche  Reich  von  1913  Nr.  52  S.  1039)  wird  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Stuttgart,  den  6.  November  1913.
Fleischhauer.  von  Marchtaler.

1)  Die  Abschlußprüfung  findet  nach  mindestens  einjährigem  Besuche  der  Untersekunda  statt.

:)  Mit  rückwirkender  Geltung  für  den  Ostertermin  1913.

2)  Mit  rückwirkender  Geltung  für  die  Schlußprüfung  1912.  Die  Berechtigung  gilt  einstweilen  bis  1915
einschließlich.