Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

„Festgestellt  auf.  ..  A..  .  für  Bekleidungsstücke  exkl.  Tuch,
auf  .  .  J  J  für  Ausrüstungsstücke  exkl.  Tuch  bezw.  Kürasse,
zusamenen  auf  —.  #5  wörtlich  2c.,  zur  Zahlung  gegen  visirte  Onittung  und  Verausgabung
  beim  Kapitel  26  des  Etats  pro  18../  .  mit
J  unter  Titel  4  und
...J  unter  Titel  5.
Der  vom  Regiment  einzuziehende  Betrag  für  Tuch  ist  mit  ..  .  M..  .  J,  wörtlich  2c.,  beim
Titel  6  des  genannten  Kapitels  in  Rückeinnahme  zu  stellen."“

b.  wenn  die  Summe  der  Anrechnungen  für  Tuch  2c.  geringer  ist,  als  der  zu  liquidirende
  Betrag:
„Festgestellt  auf  .  ..  M..  .  J  fur  Bekleidungsstücke  erkl.  Tuch,
auf  A.  J  für  Ausrüstungsstücke  exkl.  Tuch  bezw.  Külasse,
auf  4  1  für  Tuch  bezw.  für  Kürasse,
zusammen  auf  —.  7½  wörtlich  2c.,  zur  Zahlung  gegen  visirte  Quittung  und  Verausgabung
  beim  Kapitel  26  des  Etats  pro  18  ./  mit
.  unter  Titel  4,
..J  unter  Titel  5,
.JJ  unter  Titel  6.

EGê  )  den  ten  18
Königliche  Intendantur  des  .  Armee-Korps.“

 

 

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Nr.  76.

Angabe  der  Uebergangsstation  Sachsenhausen  in  den  betreffenden  Requisitionsscheinen  2c.
Berlin,  den  11.  März  1878.

E-  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  in  den  Regquisitionsscheinen,  welche  für  solche  Transporte  ausestellt
  werden,  die  in  der  Richtung  von  Bebra  nach  Mainz  und  umgekehrt  befördert  werden,  als  Uebergangssiatien
  nicht  Frankfurt  aM.,  wie  bieher  häufig  geschehen,  sondern  Sachsenhausen  anzugeben  ist.
in  gleiches  Verfahren  ist  bei  denjenigen  Transporten  zu  beobachten,  welche  von  der  Frankfurt-Bebraer

  Bahn  auf  die  Main-Neckar-Bahn  oder  umgekehrt  übergehen.

Beim  Uebergange  der  Transporte  von  einer  Bahn  auß  die  andere  sind  zur  Abstempelung  der  Fahrscheine
  solche  Stationen  zu  bestimmen,  an  denen  nach  dem  Kursbuche  ein  längerer  Aufenthalt  stattfindet.

Schließlich  wird  noch  bemerkt,  daß  die  Nachbarbahnen  der  Hessischen  Ludwigs-Bahn  gegen  Norden,
Nordwesten  und  Nordosten  direkte  Requisitionsscheine  über  das  eigene  Bahngebiet  hinaus  nicht  zulassen,  so
daß  Frankfurt  aM.  beziehungsweise  Sachsenhausen,  Hanau,  Bingerbrück  und  Aschaffenburg  als  Endpunkte
zu  gelten  haben,  während  in  südlicher  und  südwestlicher  Richtung  direkte  Scheine  über  die  pfälzischen  Bahnen,
einestheils  bis  zur  Pfälzisch-Kreußischen  Uebergangsstation  Neunkirchen  und  anderntheils  über  Lanterburg  und
Weißenburg  nach  allen  Stationen  der  Reichsbahnen,  sowie  über  Mannheim  nach  allen  badischen  Staatsbahnstationen
  ausgefertigt  werden  können.

Kriegs-Ministerium;  Militär-Oekonomie-Departement.
v.  Hartrott.  Dresow.

No.  219.  2.  78.  M.  O.  D.  3.

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Nr.  77.
Liquidirung  der  Fuhrkosten,  welche  bei  Besichtigung  von  Garnison-Einrichtungen  entstehen.
Berlin,  den  16.  März  1878.
Zur  Herbeiführung  eines  bletchmäsigen  Verfahrens  wird  hierdurch  bestimmt,  daß  alle  inspizirenden

Pheren  Offiziere,  welche  auf  ihren  Dienstreisen,  den  darüber  gegebenen  Bestimmungen  entsprechend,  sich  zur
esichtigung  von  entfernt  liegenden  Garnison-Anstalten  2c.  eines  Fuhrwerks  bedienen,  die  Kosten  für  icses