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Zulassung der Realfchul-Abiturienten zu Universitätsstudien nur befürwortet
werden. Dafür, daß das Ziel einer der Gymnasialbildung
gleichwerthigen Bildung in der Realschule erreicht werden könne
und in der That erreicht werde, wies der Redner auf die Resultate
einer persönlich vorgenommenen gründlichen Vergleichung der Kenntnisse
und Fähigkeiten hin, welche er in den Primen zweier an
demselben Orte (Görlitz) befindlichen höheren Unterrichtsanstalten,
eines Gymnasiums und einer Realschule 1. O.; sowie in den
Abiturientenarbeiten dieser beiden Anstalten wahrgenommen habe.
Er habe sowohl was die mündlichen als die schriftlichen Leistungen
und das ganze Wesen und die Haltung der Schüler betreffe,
wesentliche Unterschiede nicht beobachtet. Dem schriftlichen lateinischen
Aufsatz des Gymnasiums hätten die beiden fremdsprachlichen
Aufsätze der Realschule (englisch und französisch) ebenbürtig gegenüber
gestanden und selbst in dem deutschen Aufsatz sei Gleichheit
der Leistungen vorhanden gewesen: ein Resultat, welches bei dem
leichen Alter der Schüler, der gleichen Cursusdauer der beiden
Pütdungsanstalten und der gleichen Sorgfalt, welche seitens der
Lehrer angewendet worden, nur als das natürliche erscheine.
Daß in dem deutschen Aufsatze, einem der wesentlichsten Momente
zur Beurtheilung der geistigen Reife, die Realschul-Abitnrienten
den Gymnafial-Abiturienten völlig gleichständen, wurde von
anderer Seite (Gandtner) bestritten; denn wenn auch die ersteren
hinsichtlich der Fähigkeit ein angemessenes Thema richtig aufzufassen
und sachgemäß zu disponiren, nicht zurückständen, so sei doch nicht
zu verkennen, daß die Arbeiten der letzteren in Fülle des Stoffs
und Gewandtheit der Form den Vorzug hätten. Dabei erklärte
jedoch Hr. Gandtner nach seinen an einer combinirten Anstalt
gemachten Erfahrungen nicht leugnen zu können, daß wissenschaftlicher
Sinn in Realschulen ebensogut herangebildet werden könne
wie in Gymnasien; bezäglich des Studiums der Medicin seien die
Realschul-Abiturienten allerdings nach anderer Seite hin, aber im
anzen ebenso gut vorbereitet, wie die Gymnasial-Abiturienten. Es
— weder zu besorgen, daß der Standpunct der Universitäten durch
Zulassung der Realschul-Abiturienten zu diesem Studium herabgedrückt,
noch daß dadurch ein handwerksmäßiges Betreiben des ärztlichen
Berufs befördert werde; denn diejenigen Realschüler, die nur
nach möglichst schneller Erlangung einer günstigen materiellen Stellung
trachteten, würden sich nicht der solchem Streben wenig günstigen
wissenschaftlichen Laufbahn zuwenden.
Von anderer Seite wurde bestritern, daß die Realschul-Abiturienten
hinsichtlich der Befähigung zum Betreiben wissenschaftlicher
Studien den Gymnasiak-Abtturienten gleichgestellt werden könnten.
Es wurde behauptet, daß die Universität durch die Zulassung der
Realschüler zu den Universitätsstudien, zumal durch eine unbeschränkte