Metadaten : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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Zulassung  der  Realfchul-Abiturienten  zu  Universitätsstudien  nur  befürwortet
  werden.  Dafür,  daß  das  Ziel  einer  der  Gymnasialbildung
gleichwerthigen  Bildung  in  der  Realschule  erreicht  werden  könne
und  in  der  That  erreicht  werde,  wies  der  Redner  auf  die  Resultate
einer  persönlich  vorgenommenen  gründlichen  Vergleichung  der  Kenntnisse
  und  Fähigkeiten  hin,  welche  er  in  den  Primen  zweier  an
demselben  Orte  (Görlitz)  befindlichen  höheren  Unterrichtsanstalten,
eines  Gymnasiums  und  einer  Realschule  1.  O.;  sowie  in  den
Abiturientenarbeiten  dieser  beiden  Anstalten  wahrgenommen  habe.
Er  habe  sowohl  was  die  mündlichen  als  die  schriftlichen  Leistungen
und  das  ganze  Wesen  und  die  Haltung  der  Schüler  betreffe,
wesentliche  Unterschiede  nicht  beobachtet.  Dem  schriftlichen  lateinischen
  Aufsatz  des  Gymnasiums  hätten  die  beiden  fremdsprachlichen
Aufsätze  der  Realschule  (englisch  und  französisch)  ebenbürtig  gegenüber
  gestanden  und  selbst  in  dem  deutschen  Aufsatz  sei  Gleichheit
der  Leistungen  vorhanden  gewesen:  ein  Resultat,  welches  bei  dem
leichen  Alter  der  Schüler,  der  gleichen  Cursusdauer  der  beiden
Pütdungsanstalten  und  der  gleichen  Sorgfalt,  welche  seitens  der
Lehrer  angewendet  worden,  nur  als  das  natürliche  erscheine.

Daß  in  dem  deutschen  Aufsatze,  einem  der  wesentlichsten  Momente
  zur  Beurtheilung  der  geistigen  Reife,  die  Realschul-Abitnrienten
  den  Gymnafial-Abiturienten  völlig  gleichständen,  wurde  von
anderer  Seite  (Gandtner)  bestritten;  denn  wenn  auch  die  ersteren
hinsichtlich  der  Fähigkeit  ein  angemessenes  Thema  richtig  aufzufassen
und  sachgemäß  zu  disponiren,  nicht  zurückständen,  so  sei  doch  nicht
zu  verkennen,  daß  die  Arbeiten  der  letzteren  in  Fülle  des  Stoffs
und  Gewandtheit  der  Form  den  Vorzug  hätten.  Dabei  erklärte
jedoch  Hr.  Gandtner  nach  seinen  an  einer  combinirten  Anstalt
gemachten  Erfahrungen  nicht  leugnen  zu  können,  daß  wissenschaftlicher
  Sinn  in  Realschulen  ebensogut  herangebildet  werden  könne
wie  in  Gymnasien;  bezäglich  des  Studiums  der  Medicin  seien  die
Realschul-Abiturienten  allerdings  nach  anderer  Seite  hin,  aber  im

anzen  ebenso  gut  vorbereitet,  wie  die  Gymnasial-Abiturienten.  Es

—  weder  zu  besorgen,  daß  der  Standpunct  der  Universitäten  durch
Zulassung  der  Realschul-Abiturienten  zu  diesem  Studium  herabgedrückt,
  noch  daß  dadurch  ein  handwerksmäßiges  Betreiben  des  ärztlichen
  Berufs  befördert  werde;  denn  diejenigen  Realschüler,  die  nur
nach  möglichst  schneller  Erlangung  einer  günstigen  materiellen  Stellung
  trachteten,  würden  sich  nicht  der  solchem  Streben  wenig  günstigen
  wissenschaftlichen  Laufbahn  zuwenden.

Von  anderer  Seite  wurde  bestritern,  daß  die  Realschul-Abiturienten
  hinsichtlich  der  Befähigung  zum  Betreiben  wissenschaftlicher
Studien  den  Gymnasiak-Abtturienten  gleichgestellt  werden  könnten.
Es  wurde  behauptet,  daß  die  Universität  durch  die  Zulassung  der
Realschüler  zu  den  Universitätsstudien,  zumal  durch  eine  unbeschränkte