Full text : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A.  Deutsches  Staatsrecht.

 

Wieso  verbürgen  die
Gleichheitsrechte  nicht
jedem  gleiche  Rechte?

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Was  sind  Freiheitsrechte
des  einzelnen?

 

Seite  40  |  Bürgerliche  Rechte.

Grundsatz:
Alle  sind  vor  dem  (Reichs-)Gesetz  gleich.  Daraus  folgt:

e  hinsichtlich  des  Standes:  Standesvorrechte  und  Bevorzugungen
  gibt  es  nicht  (einzelne  nur  für  Fürsten  und

den  hohen  Adel).

°e  hinsichtlich  Ämter:  Sie  sind  allen  Befähigten
zugänglich.

-  hinsichtlich  des  Rechtes:  Ausnahmegerichte  gibt
es  nicht,  niemand  darf  seinem  gesetzlichen  Richter
entzogen  werden.

„Damit  sind  alle  Schranken  weggeräumt,  die  Bürger,
Bauern  und  Adel  in  rechtlicher  und  politischer
Hinsicht  trennten;  Leibeigenschaft  und  Hörigkeit  sind
verschwunden;  ganze  Gemeinschaften  in  die  Reihe  der
Staatsbürger  aufgenommen,  allen  Bürgern  ist  der  Zutritt
zur  gemeinsamen  politischen  und  kulturellen  Arbeit
eröffnet,  auch  der  Weg  zu  öffentlichen  Ämtern,  die
nicht  mehr  an  die  Meistbietenden  verkauft  werden  oder
einer  bestimmten  privilegierten  Klasse  vorbehalten  sind.
Verschwunden  sind  alle  Bevorzugungen  bei  Bezahlung  von
Abgaben  und  Steuern.“  (Bernheim)

Anmerkung:  Die  Gleichheitsrechte  verbürgen  nicht  jedem
die  gleichen  Rechte,  sie  geben  nur  den  gleichen  Anspruch,
nicht  willkürlich,  gesetzlos  behandelt  zu  werden.

18.2.2.  Freiheitsrechte.

l.  Freiheitsrechte  des  einzelnen.

a)  Die  Freiheit  der  Person,  das  heißt:  Jeder  kann  im
Rahmen  der  Rechtsordnung  tun  und  treiben,  was
er  will;  niemand  darf  seinem  gesetzlichen  Richter
entzogen  werden;  Strafen  können  nur  durchs  Gesetz