A. Deutsches Staatsrecht.
Wieso verbürgen die
Gleichheitsrechte nicht
jedem gleiche Rechte?
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Was sind Freiheitsrechte
des einzelnen?
Seite 40 | Bürgerliche Rechte.
Grundsatz:
Alle sind vor dem (Reichs-)Gesetz gleich. Daraus folgt:
e hinsichtlich des Standes: Standesvorrechte und Bevorzugungen
gibt es nicht (einzelne nur für Fürsten und
den hohen Adel).
°e hinsichtlich Ämter: Sie sind allen Befähigten
zugänglich.
- hinsichtlich des Rechtes: Ausnahmegerichte gibt
es nicht, niemand darf seinem gesetzlichen Richter
entzogen werden.
„Damit sind alle Schranken weggeräumt, die Bürger,
Bauern und Adel in rechtlicher und politischer
Hinsicht trennten; Leibeigenschaft und Hörigkeit sind
verschwunden; ganze Gemeinschaften in die Reihe der
Staatsbürger aufgenommen, allen Bürgern ist der Zutritt
zur gemeinsamen politischen und kulturellen Arbeit
eröffnet, auch der Weg zu öffentlichen Ämtern, die
nicht mehr an die Meistbietenden verkauft werden oder
einer bestimmten privilegierten Klasse vorbehalten sind.
Verschwunden sind alle Bevorzugungen bei Bezahlung von
Abgaben und Steuern.“ (Bernheim)
Anmerkung: Die Gleichheitsrechte verbürgen nicht jedem
die gleichen Rechte, sie geben nur den gleichen Anspruch,
nicht willkürlich, gesetzlos behandelt zu werden.
18.2.2. Freiheitsrechte.
l. Freiheitsrechte des einzelnen.
a) Die Freiheit der Person, das heißt: Jeder kann im
Rahmen der Rechtsordnung tun und treiben, was
er will; niemand darf seinem gesetzlichen Richter
entzogen werden; Strafen können nur durchs Gesetz