Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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Die  Bittschriften  um  die  Aufnahme  für  den  im  Mai  d.  J.  beginnenden  Lehr-Cursus
müssen,  mit  den  Berichten  der  betreffenden  gemeinschaftlichen  Oberämter  und  ven  übrigen
borgeschriebenen  Beilagen  versehen,  längstens  bis  50.  März  d.  J.  bei  der  K.  Commission  für
die  Erziehungshäuser  eingereicht  werden.

Stuttgart  den  24.  Januar  1844.
Schedler.

C)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministerium.

Bekanntmachung,  Veränderungen  bei  den  Vereinsgollstellen  betreffend.

Unter  Beziehung  auf  die  Bekannntmachung  vom  18.  October  1858  (Reg.  Blatt  S.  560)
verden  dem  K.  108  der  Zollordnung  gemäß  folgende  Veränderungen  veröffentlicht,  welche  bei
v  Preuzischen  Zollstellen  eingetreten  sind:  6
1)  In  Neuß  am  Rbein  ist  ein  Hauptzollamt  mit  Packhofs-Niederlage  errichtet,  und
dieser  Ort  zugleich  zum  Freihafen  im  Sinne  der  Vereinbarung  vom  8.  Mai  1841
über  die  Behandlung  des  Gütertransports  und  der  Waaren-Abfertigung  auf  dem  Fpein
und  dessen  Nebenflüssen  bestimmt,  desgleichen
2)  auch  die  Stadt  Wesel  zum  Freihafen  mit  den  demselben  nach  der  ebengedachten
Vereinbarung  zustehenden  Rechten  erklärt  worden.

Stuttgart  den  31.  Januar  185.
Herdegen.

Dienst-Erledigungen.

annd  Da  um  die  erledigte  und  mit  einem  jährlichen  Einkommen  von  1257  fl.  verbundene
„  vetc  Weil  im  Schönbuch,  Dekanats  Bäblingen,  deren  Verhältnisse  in  Nr.  äs  des
——-.  vom  20.  December  1843  angegeben  sind,  sich  keine  genügende  Anzahl  befi-*
  Bewerber  eingefunden  hat;  so  wird  der  Aufruf  zur  Bewerbung  um  dieselbe  von  Seite
vangelischen  Consistorium  andurch  für  die  Dauer  von  vier  Wochen  erneuert.