Full text : Das Preußische Rechtsbuch. Erster Band. (1)

Hinterlegungsordnung.  Vorbemerkung.  305

MWM  Erklärung,  betrefend  die  Hinterlegung  v  von  u  Wertpapieren

1.  Name.  Stand  oder  Gewerbe  und
Wohnort  des  Hinterlegers  und.
falls  die  Hinterlegung  in  dessen
Vertretung  von  einer  anderen
Person  bewirkt  wird,  Name,
Stand  oder  Gewerbe  und  Wohnort
  dieser  Person.

(i]

a.  Bezeichnung  der  Wertpapiere
nach  Gattung,  Nummer  und
Nennbetrag,  sowie  nach  den
etwaigen  sonstigen  Unterscheidungsmerkmalen.


d)  Falls  mit  den  Wertpapieren
die  zu  denselben  gehörigen
Talons  oder  Zins=  oder
Dividendenscheine  hinterlegt
werden,  die  hierauf  bezüglichen
  Angaben.

eh  Falls  Talons  oder  Zins-  oder
Dividendenscheine  zu  Wertpapieren
  hinterlegt  werden,
welche  bei  der  Kasse  sich  bereits
in  Verwahrung  befinden,  eine
Bezugnahme  auf  die  in  Betreff
  der  Wertpapiere  selbst
vorgelegte  Erklärung.

Gesamtbetrag  des  Neunbetrages
(in  Ziffern  und  Buchstaben).

*—  Bestimmte  Angabe  der  Veranlaslung'

  zur  Hinterlegung.

b)  Sofern  die  Rechtsangelegenheit,
  in  welcher  die  Hinterlegung
erfolgt,  bei  einer  Behörde  an-  1
hängig  ist,  insbesondere  auch
die  Bezeichnung  der  Sache
und  der  Behörde.

e)  Bezeichnung  der  etwa  als  Anlagen
  beigefügten  Schriftstücke.

—9  .  —  ——  ——  —„  —  —  —  —  —

4.  a)  Name,  Stand  oder  Gewerbe
und  Wohnort  der  Person,  an
welche  die  Wertpapiere  herausgegeben
  werden  sollen.

b)  Etwaige  sonstige  Bestimmungen
  über  die  spätere  Herausgabe.

Nennbetrag

,  den

Preußisches  Rechtsbuch.

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(Unterschrift.)

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