Hinterlegungsordnung. Vorbemerkung. 305
MWM Erklärung, betrefend die Hinterlegung v von u Wertpapieren
1. Name. Stand oder Gewerbe und
Wohnort des Hinterlegers und.
falls die Hinterlegung in dessen
Vertretung von einer anderen
Person bewirkt wird, Name,
Stand oder Gewerbe und Wohnort
dieser Person.
(i]
a. Bezeichnung der Wertpapiere
nach Gattung, Nummer und
Nennbetrag, sowie nach den
etwaigen sonstigen Unterscheidungsmerkmalen.
d) Falls mit den Wertpapieren
die zu denselben gehörigen
Talons oder Zins= oder
Dividendenscheine hinterlegt
werden, die hierauf bezüglichen
Angaben.
eh Falls Talons oder Zins- oder
Dividendenscheine zu Wertpapieren
hinterlegt werden,
welche bei der Kasse sich bereits
in Verwahrung befinden, eine
Bezugnahme auf die in Betreff
der Wertpapiere selbst
vorgelegte Erklärung.
Gesamtbetrag des Neunbetrages
(in Ziffern und Buchstaben).
*— Bestimmte Angabe der Veranlaslung'
zur Hinterlegung.
b) Sofern die Rechtsangelegenheit,
in welcher die Hinterlegung
erfolgt, bei einer Behörde an- 1
hängig ist, insbesondere auch
die Bezeichnung der Sache
und der Behörde.
e) Bezeichnung der etwa als Anlagen
beigefügten Schriftstücke.
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4. a) Name, Stand oder Gewerbe
und Wohnort der Person, an
welche die Wertpapiere herausgegeben
werden sollen.
b) Etwaige sonstige Bestimmungen
über die spätere Herausgabe.
Nennbetrag
, den
Preußisches Rechtsbuch.
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(Unterschrift.)
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