Samstag den 6. Juli 1867. 32. Jahrgang. 44.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Kechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Klage gegen e Photographen auf
P en * seinem Geschäftsbetriebe gelieferlen Malerialien ist bei
dem ordent #en Gerlchte des Wohnortes bes Beklagten anzubringen. —
Berichugungen
Entscheidungen des obersten Gerichtehofes für Bayern
rechts des Uheines.
1.
Kompens ation durch ilizuige Gegenforderungen. Replik der
itispendenz.
Laut Kaufvertrages vom 10. Aug. 1863 verkaufte
E. an F. ein Anwesen um 10,000 fl. zahlbar
in vier Jahresfristen zu 2500 fl. Als E. eine
verfallene Frist einklagte, erwiderte F., er habe
laut Kaufvertrages vom 4. August 1863 an E.
ein Anwesen um 14,000 fl. verkauft, von diesem in
vier Jahresfristen zu 3500 fl. zahlbaren Kausschillinge
sei eine Frist verfallen, und an dieser kompensire
er die eingeklagten 2500 fl.
Kläger entgegnete mit Bezug auf die Gerichtsakten,
daß er gegen diesen allerdings abgeschlossenen
Kauf mit einer Klage auf Reseission des Vertrages
und eventuell auf Minderung des Kaufpreises um
6200 fl. eingekommen, daß hierüber gerichtlich verhandelt,
die endliche Entscheidung aber noch nicht
erfolgt sei. Die Gegenforderung des Beklagten sei
Neue Folge Xll. Band.