Contents : Blätter für Rechtsanwendung. XXXII. Band. (32)

Samstag  den  6.  Juli  1867.  32.  Jahrgang.  44.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Klage  gegen  e  Photographen  auf
P  en  *  seinem  Geschäftsbetriebe  gelieferlen  Malerialien  ist  bei
dem  ordent  #en  Gerlchte  des  Wohnortes  bes  Beklagten  anzubringen.  —
Berichugungen

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtehofes  für  Bayern
rechts  des  Uheines.

1.

Kompens  ation  durch  ilizuige  Gegenforderungen.  Replik  der
itispendenz.

Laut  Kaufvertrages  vom  10.  Aug.  1863  verkaufte
  E.  an  F.  ein  Anwesen  um  10,000  fl.  zahlbar
  in  vier  Jahresfristen  zu  2500  fl.  Als  E.  eine
verfallene  Frist  einklagte,  erwiderte  F.,  er  habe
laut  Kaufvertrages  vom  4.  August  1863  an  E.
ein  Anwesen  um  14,000  fl.  verkauft,  von  diesem  in
vier  Jahresfristen  zu  3500  fl.  zahlbaren  Kausschillinge
  sei  eine  Frist  verfallen,  und  an  dieser  kompensire
  er  die  eingeklagten  2500  fl.

Kläger  entgegnete  mit  Bezug  auf  die  Gerichtsakten,
  daß  er  gegen  diesen  allerdings  abgeschlossenen
Kauf  mit  einer  Klage  auf  Reseission  des  Vertrages
und  eventuell  auf  Minderung  des  Kaufpreises  um
6200  fl.  eingekommen,  daß  hierüber  gerichtlich  verhandelt,
  die  endliche  Entscheidung  aber  noch  nicht
erfolgt  sei.  Die  Gegenforderung  des  Beklagten  sei

Neue  Folge  Xll.  Band.