Metadata : Geschichte der Hohenzollern.

die  preußischen  Staaten  hatte  entschließen  können.  Wenige  Tage  nach  seiner  Thronbesteigung
  schrieb  Friedrich  an  den  Probst  Reinbeck:  „Würdiger,  besonders  lieber
Getreuer.  Ihr  habt  nochmals  an  den  Regierungsrath  Wolf  zu  schreiben,  ob  er
sich  nunmehro  nicht  entschließen  könne,  in  meine  Dienste  zu  gehen,  und  würde
ich  ihm  alle  raisonables  conditions  accordiren“;  und  mit  eigener  Hand  fügte  er
die  Worte  hinzu:  „Ich  bitte  Ihn,  sich  um  Wolfen  Mühe  zu  geben,  ein  Mensch,
der  die  Wahrheit  sucht  und  sie  liebt,  muß  unter  aller  menschlichen  Gesellschaft
werth  gehalten  werden,  und  glaube,  daß  Er  eine  conquste  im  Lande  der  Wahrheit
  gemacht  hat,  wenn  Er  den  Wolf  hierher  persuadiret".  Natürlich  kehrte  Wolf
auf  diese  Einladung  nach  Halle  zurück,  wo  er  im  Triumph  empfangen  wurde.
Er  ward  Vicekanzler  der  Universität  und  Geheimer-Rath  mit  einem  Gehalt  von
3000  Thalern.  Demselben  Grundsatze  gemäß  rief  er  auch  den  Professor  Fischer,
welcher  der  Wolfischen  Philosophie  wegen,  und  weil  er  Bedenklichkeiten  über
Dreieinigkeit,  Teufel  und  Erbsünde  bekannt  gemacht  hatte,  auf  Betrieb  seiner
frömmelnden  Amtsgenossen  verbannt  worden  war,  wieder  in  seine  Staaten  zurück.
Wir  kennen  die  Ansichten  des  edlen  Fürsten  von  religiöser  Duldung  aus  der
Schrift  über  die  Religion  im  Brandenburgischen,  wo  er  die  durch  die  Geschichte
hinlänglich  bewährten  Worte  ausspricht:  „Der  falsche  Glaubenseifer-  ist  ein  Tyrann,
  der  die  Länder  entvölkert;  die  Duldung  eine  zarte  Mutter,  welche  sie  hegt
und  zur  Blüthe  bringt"“  —  gewiß  der  einzig  richtige  Grundsatz  für  einen  Herrscher,
  der  wahres  geistiges  Leben  in  seinem  Volke  fördern  will.  In  Uebereinstimmung
  mit  dieser  Ansicht  entschied  er  über  confessionelle  Verhältnisse,  was  sich
am  glänzendsten  erwies,  als  der  Minister  des  geistlichen  Departements  und  Präsident
  des  Confistoriums,  von  Brandt,  sammt  dem  Consistorial-Präsidenten  von
Reichenbach  am  22sten  Juni  berichtet:  „Die  römisch-katholischen  Schulen  für
die  Soldatenkinder  jenes  Glaubens,  besonders  in  Berlin,  gäben  Anlaß,  daß
gegen  den  landesherrlichen  Befehl  vom  16.  November  1632  Protestanten  zum
Katholizismus  verleitet  würden;  solches  habe  der  Generalfiskal  am  13.  dieses
Monats  berichtet;  sie  fragten  also  an,  ob  die  katholischen  Schulen  bleiben
  sollten?  Da  ertheilte  Friedrich  II.  den  oft  angeführten  Bescheid:  „Die
Religionen  müssen  alle  toleriret  werden,  und  muß  der  Fiscal  nur  das  Auge
darauf  haben,  daß  keine  der  andern  Abbruch  thue,  denn  hier  muß  ein  Jeder
nach  seiner  Fagon  selig  werden“.  »

Dieser  berühmte  Ausspruch,  dessen  etwas  scharfer  Ausdruck  dem  verwerflichen
  Drängen  einer  wahrhaft  christlichem  Sinne  nicht  entsprechenden,  unduldsamen
  Partei  gegenüber  wohl  verziehen  werden  kann,  ist  im  Ganzen  und
Großen  die  praktische  Richtschnur  für  die  Behandlung  religiöser  Differenzen  in
dem  preußischen  Staate  geworden,  und  muß  sie  auch  für  jeden  Staat  sein,  der
sich  nicht  auf  ein  einseitiges  religiöses  Bekenntniß  abschließt.  Aus  demselben
Grundsatz  wurde  natürlich  den  lutherischen  Geistlichen,  welche  um  Wiederherstellung
  der  Chorhemden,  Casuln,  Meßgewänder,  des  Abfingens  der  Einsetzungsworte
  beim  Abendmahl,  des  Kreuztragens  bei  Begräbnissen,  der  Lichter  bei  der