die preußischen Staaten hatte entschließen können. Wenige Tage nach seiner Thronbesteigung
schrieb Friedrich an den Probst Reinbeck: „Würdiger, besonders lieber
Getreuer. Ihr habt nochmals an den Regierungsrath Wolf zu schreiben, ob er
sich nunmehro nicht entschließen könne, in meine Dienste zu gehen, und würde
ich ihm alle raisonables conditions accordiren“; und mit eigener Hand fügte er
die Worte hinzu: „Ich bitte Ihn, sich um Wolfen Mühe zu geben, ein Mensch,
der die Wahrheit sucht und sie liebt, muß unter aller menschlichen Gesellschaft
werth gehalten werden, und glaube, daß Er eine conquste im Lande der Wahrheit
gemacht hat, wenn Er den Wolf hierher persuadiret". Natürlich kehrte Wolf
auf diese Einladung nach Halle zurück, wo er im Triumph empfangen wurde.
Er ward Vicekanzler der Universität und Geheimer-Rath mit einem Gehalt von
3000 Thalern. Demselben Grundsatze gemäß rief er auch den Professor Fischer,
welcher der Wolfischen Philosophie wegen, und weil er Bedenklichkeiten über
Dreieinigkeit, Teufel und Erbsünde bekannt gemacht hatte, auf Betrieb seiner
frömmelnden Amtsgenossen verbannt worden war, wieder in seine Staaten zurück.
Wir kennen die Ansichten des edlen Fürsten von religiöser Duldung aus der
Schrift über die Religion im Brandenburgischen, wo er die durch die Geschichte
hinlänglich bewährten Worte ausspricht: „Der falsche Glaubenseifer- ist ein Tyrann,
der die Länder entvölkert; die Duldung eine zarte Mutter, welche sie hegt
und zur Blüthe bringt"“ — gewiß der einzig richtige Grundsatz für einen Herrscher,
der wahres geistiges Leben in seinem Volke fördern will. In Uebereinstimmung
mit dieser Ansicht entschied er über confessionelle Verhältnisse, was sich
am glänzendsten erwies, als der Minister des geistlichen Departements und Präsident
des Confistoriums, von Brandt, sammt dem Consistorial-Präsidenten von
Reichenbach am 22sten Juni berichtet: „Die römisch-katholischen Schulen für
die Soldatenkinder jenes Glaubens, besonders in Berlin, gäben Anlaß, daß
gegen den landesherrlichen Befehl vom 16. November 1632 Protestanten zum
Katholizismus verleitet würden; solches habe der Generalfiskal am 13. dieses
Monats berichtet; sie fragten also an, ob die katholischen Schulen bleiben
sollten? Da ertheilte Friedrich II. den oft angeführten Bescheid: „Die
Religionen müssen alle toleriret werden, und muß der Fiscal nur das Auge
darauf haben, daß keine der andern Abbruch thue, denn hier muß ein Jeder
nach seiner Fagon selig werden“. »
Dieser berühmte Ausspruch, dessen etwas scharfer Ausdruck dem verwerflichen
Drängen einer wahrhaft christlichem Sinne nicht entsprechenden, unduldsamen
Partei gegenüber wohl verziehen werden kann, ist im Ganzen und
Großen die praktische Richtschnur für die Behandlung religiöser Differenzen in
dem preußischen Staate geworden, und muß sie auch für jeden Staat sein, der
sich nicht auf ein einseitiges religiöses Bekenntniß abschließt. Aus demselben
Grundsatz wurde natürlich den lutherischen Geistlichen, welche um Wiederherstellung
der Chorhemden, Casuln, Meßgewänder, des Abfingens der Einsetzungsworte
beim Abendmahl, des Kreuztragens bei Begräbnissen, der Lichter bei der