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Dersonalien.
Verfügung des Reichswehrministeriums vom 2. Februar 1920.
Ferner werden nach Rückkehr aus der Gefangenschaft befördert:
zu Kapitänleutnants der Reserve des Seeoffizierskorps:
die Oberleutnants zur See der Reserve:
Papke (Lübeck), zuletzt in der Schutztruppe, mit einem Patent vom 16. März 1916, unmittelbar
hinter dem Kapitänleutnant der Reserve Schellong,
Siebel (1 Oldenburg), zuletzt in der Schutztruppe, mit einem Patent vom 19. Juni 1918, un-
6 mittelbar hinter dem Kapitänleutnant der Reserve Wehberg,
Klöfkorn (1 Bremen), zuletzt in der Schutztruppe,
Volckmar (III Hamburg), desgleichen;
zum Oberleutnant zur See a. D.:
der Leutnant zur See a. D. v. Eucken-Addenhausen, früher von der Marinestation der Nordsec,
zuletzt in der Schutztruppe, mit einem Patent vom 12. März 1915.
Dem Major v. Heigelin in der Schutztruppe für Kamerun wird der Abschied mit der gesetzlichen
Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Dem Oberstabsarzt Kalweit in der Schutztruppe für Kamerun wird der Abschied mit der gesetzlichen
Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt.
Nach der Rückkehr aus der Internierung wird befördert:
der Stabsarzt Dr. Nägele in dern Schubiruppe für Kamerun zum Oberstabsarzt mit einem Patent
vom 23. April 1917 H.
Uachruf.
Sollassistent Otto Siebrandt .
Am 10. Januar 1920 kurz nach seiner Heimkehr aus der Internierung in Spanien ist der
Zollassistent und Feldwebelleulnant
Otto Siebrandt
vom Gouvernement Kamerun in Braunschweig verstorben.
Er gehörte seit 1902 der Schutztruppe für Kamerun an, aus der er 1910 zum Gouverne-
ment als Beamter übertrat. In seiner langjährigen kolonialen Tätigkeit hat er sich als Soldat wie
als Beamter stets durch treue Pflichterfüllung ausgezeichnet.
Sein Andenken wird in Ehren gehalten werden.
Berlin, den 28. Februar 1920.
Reichskolonialministerium.
Im Auftrage:
Dr. Heinke.
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