Full text: Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

107. 1611 261 
107. Gravamina der unierten Reichsstädte. 
Aus dem 1. und 3. Punkt des Ausschreibens zum schweinfurter 
Unionstag haben die Städte entnommen, dass hiebei auch von Stabi- 
lierung der „wol angefangenen christlichen Correspondenz“ mit Er- 
haltung des vorgesetzten Zweckes der Union und Abhilfe der Beschwerden 
geredet werden soll. Daher haben sie ihren Gesandten aufgetragen, 
ihre teils allgemeinen teils besonderen Beschwerungen wider den 
Begriff der Union und der folgenden Abschiede den Versammelten 
vorzutragen und um Abstellung zu bitten: 1. Es finden sich die 
Städte insgesamt, besonders aber Strassburg dadurch beschwert, dass 
man ihrer unwissend und ungehört und dem neuburger und speirer 
Abschied zuwider im Sommer 1610 mit starker Kriegsmacht ins 
Elsass eingefallen ist, Belagerungen und anderes, wodurch den 
Unierten Gefahr und Nachteil zuwuchs, vorgenommen (was zu 
verantworten zwar die höheren Stände auf sich allein nahmen), 
während der Expedition Strassburgs, beim An- und Abzug aber auch 
anderer unierter Städte Untertanen mit Einlagerungen, Abdankplätzen, 
Enatziehung der gutwillig verordneten Kommiss, Einschleppung von 
Seuchen dem ersten Unionsartikel zuwider beschwert und um viele 
tausend Gulden geschädigt hat. 2. Das kam aber daher, weil die not- 
wendige zu Heidelberg und Heilbronn verglichne Kriegsdisziplin 
trotz vielfältigen Erinnerns so laxiert war, dass kein unierter Stand 
sich einiger Assistenz zu getrösten hatte; denn ohne Unterschied 
wurden fast alle Vermögenden wie Feinde bedroht und bei dem ihrigen 
wenig geschützt. 3. Bei der verzogenen Abdankung wurden zu 
die er an vieler Fürsten Höfe unterhalte.e Auch dem österreichischen Heer 
sei nicht ganz zu trauen, da die vornehmsten Befehlshaber, Dampierre und 
andere, mit Ramce in enger Verbindung stehen, so dass sie sich gegenseitig 
verabredeten, einander keinen Schaden zu tun; ja es möchten viele zu 
Bamee übergehen, da sie wissen, dass er reiche Mittel habe und Beute- 
freiheit gewähre. Ramee sei verschlagen und tollkühn, Sulz unbeständig 
und unzuverlässig, Althan weichlich und knabenhaft. — Was Leopold 
getan habe, sei mit Wissen des Kaisers geschehen, „ut regnum 
Hispano, qui tamquam nepos ex sorore imperatoris ius aliquando in 
eo vindicare potuisset eriperetur, praesertim nondum deficiente linea 
masculina imperatoris Maximiliani Il., nec ignarum esse imperatorem, 
Hispanum quosdam rebus suis admodum faventes in hoc regno habere. 
Elegisse autem imperatorem hisce suis conatibus perficiendis prae aliis 
Austriarae domus Leopoldum: 1. propter summam fidem, quam hactenus 
in eo expertus; 2. quod heredes imperio et regno producere possit, quae 
spes reliquis huius familiae fere praccisa, excepto Ferdinando et Hispano, 
qui propter tyrannidem toti mundo exosi; 3. quod inter imperii proceres 
non sit, per quem aureae bullae Caroli 1V. (de eligendo in imperatorem 
Germano) aeque satisfieri possit; — ut sic recte et imperatorem et I,eopoldum 
fecisse, sanus quilibet facile possit iudicare. Impedimenti quidem aliquid 
intulisse Romei temeritatem ; non tamen dubitandum, Leopoldum adhuc suam 
monarchiam constituturum, si vitam produxerit Deus‘ (Drs., 1. 9166; 
1. Buch passauer Kriegsvolks, f. 512; von Pfretzschners Hand und am 
30. März an Kaspar von Schönberg geschickt). 
März 17.