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von Blut und Fruchtwasser geschützt werden, so sind sie zu
erneuern oder die Entbundene in ein anderes erwärmtes
Bett hinüberzuheben.
Niemals darf die Hebamme die Entbundene früher
als 2 Stunden nach der Geburt des Kindes verlassen und
sorgfältig hat sie während dieser Zeit das Befinden
der Entbundenen, insbesondere den Blutabgang, zu beobachten.