Metadata : Preussisches Hebammen-Lehrbuch.

—  98  —

von  Blut  und  Fruchtwasser  geschützt  werden,  so  sind  sie  zu
erneuern  oder  die  Entbundene  in  ein  anderes  erwärmtes
Bett  hinüberzuheben.

Niemals  darf  die  Hebamme  die  Entbundene  früher
als  2  Stunden  nach  der  Geburt  des  Kindes  verlassen  und
sorgfältig  hat  sie  während  dieser  Zeit  das  Befinden
der  Entbundenen,  insbesondere  den  Blutabgang,  zu  beobachten.