I. Die militärische Jugendvorbereitung und Jugendpflege. »3
den für die militärische Ausbildung freigestellt werden in der
‚Weise, daß in den Fällen, wo sechs Stunden nacheinander ge-
geben werden, die ersten vier Stunden auf die militärischen
Übungen und die zwei übrigbleibenden Stunden auf den theo-
retischen Unterricht verwendet werden. Für die ausgefallenen
vier Stunden geben die Lehrmeister an einem Wochenabend
weitere zwei Stunden von 6—8 Uhr für theoretischen Unter-
richt frei. Außerdem sollen Sonntags Geländeübungen, Märsche
usw., auch kleiner Feldgottesdienst stattfinden. An vielen
anderen Orten sind ähnliche Beschlüsse gefaßt worden.
Es handelt sich jetzt nach SCHMIDT weiter darum, auch
die der Fortbildungsschule Entwachsenen, die schulentlassene
ländliche Jugend, die Schüler der höheren Lehranstalten, der
Lehrerseminarien und technischen Mittelschulen, der Land-
wirtschaftsschulen zwangmäßig heranzuziehen. Ein mili-
tärischer Fachmann, der Vertrauensmann der militärischen
Jugendausbildung desGroßherzogtums Sachsen- Weimar, schließt
sich SCHMIDTS Ausführungen an, aus hygienisch-pädagogischen
und militärischen Gründen. Er macht folgenden Zusatz: Es
sollen nach Friedensschluß eine große Zahl von Offizieren und
Unteroffizieren, die für den aktiven Dienst unbrauchbar ge-
worden sind, als Exerziermeister angestellt und die ganze
militärische Vorbereitung den Bezirkskommandeuren unterstellt
werden; den Jugendlichen sind Anzüge und Ausrüstungsgegen-
stände vom Staate unentgeltlich zu liefern.
Bevor weitere Schritte erfolgen, erscheint es im Interesse der
Sache und der Schulen notwendig zu prüfen, ob die Richtlinien
und Forderungen für die militärische Jugendvorbereitung mit
den Erziehungszielen der allgemeinbildenden Anstalten, mit
den bestehenden Lehrplänen und ihren Methoden der gesund-
heitlich-sittlichen Ertüchtigung des Nachwuchses sich in vollem
Einklang befinden; des weiteren festzustellen, ob etwa bisher
als wertvoll betrachtete Einrichtungen geopfert werden müßten.
Es ist klar, daß die für die Fortbildungsschulen gestattete Lehr-
planänderung nur eine vorübergehende sein kann. Es läßt
sich ferner leicht ermessen, daß die Störungen des Lehr- und
Stundenplans sowie der häuslichen Vorbereitung der Schüler,
die seitens der höheren Lehranstalten zurzeit bereitwilligst
ertragen werden, nach dem Kriege durch eine Neuorganisation
der Leibesübungen beseitigt werden müßten. —