I. Die militärische Jugendvorbereitung und
Jugendpflege.
Deutschland und Frankreich haben seit Ausbruch des
Krieges mit der militärischen Vorbereitung der älteren
Jahrgänge der Jugend (etwa vom 16. Lebensjahre ab) be-
gonnen, damit diese nötigenfalls, wie die Richtlinien!) des
preußischen Kriegsministeriums vom 16. August 1914 es aus-
sprechen, zu militärischem Hilfs- und Arbeitsdienst heran-
gezogen werden und zu gegebener Zeit mit hinreichender
Widerstandsfähigkeit und dem erforderlichen militärischen
Schliff die größeren Pflichten gegen das Vaterland übernehmen
können. In Österreich steht ein Erlaß des Unterrichtsministers
bevor, der sich mit der militärischen Ausbildung der männ-
lichen Jugend von 14 Jahren aufwärts beschäftigt. Es werden
darin zwei Gruppen Jugendlicher unterschieden: Schüler und
Schulentlassene,; die Übungen sollen als wichtiger Teil des
Unterrichtsplanes, jedoch nicht obligatorisch eingerichtet
werden.
In Friedenszeiten beansprucht die Ausbildung der Rekru-
ten zwei Jahre, während der Kriegsdauer muß sie auf 8 bis
10 Wochen zusammengedrängt werden. Deshalb erscheint es
angebracht, daß die Jungmannschaft bereits mit elementaren
militärischen Vorkenntnissen ausgerüstet ins Heer eintritt. Die
militärische Unterweisung und Schulung soll eine unmittel-
bare Vorschule für den Dienst im Heer und in der
Marine sein, darf jedoch nicht störend in die bürgerliche
Erziehung und berufliche Ausbildung eingreifen, die Betei-
ligung der Jugend bleibt eine freiwillige Leistung. Das all-
gemeine Erziehungsziel ist, die Jugendlichen zu wehrfreu-
digen, aufrechten, wahrhaftigen Charakteren zu entwickeln,
die, stolz auf ihr deutsches Vaterland, jederzeit mit aller Kraft
für seine Ehre einzutreten bereit sind.
!) Erlaß betr. die militärische Vorbereitung der Jugend. Milit. Wochen-
blatt, Nr. 116.