Full text: Die vaterländische und militärische Erziehung der Jugend

I. Die militärische Jugendvorbereitung und 
Jugendpflege. 
Deutschland und Frankreich haben seit Ausbruch des 
Krieges mit der militärischen Vorbereitung der älteren 
Jahrgänge der Jugend (etwa vom 16. Lebensjahre ab) be- 
gonnen, damit diese nötigenfalls, wie die Richtlinien!) des 
preußischen Kriegsministeriums vom 16. August 1914 es aus- 
sprechen, zu militärischem Hilfs- und Arbeitsdienst heran- 
gezogen werden und zu gegebener Zeit mit hinreichender 
Widerstandsfähigkeit und dem erforderlichen militärischen 
Schliff die größeren Pflichten gegen das Vaterland übernehmen 
können. In Österreich steht ein Erlaß des Unterrichtsministers 
bevor, der sich mit der militärischen Ausbildung der männ- 
lichen Jugend von 14 Jahren aufwärts beschäftigt. Es werden 
darin zwei Gruppen Jugendlicher unterschieden: Schüler und 
Schulentlassene,; die Übungen sollen als wichtiger Teil des 
Unterrichtsplanes, jedoch nicht obligatorisch eingerichtet 
werden. 
In Friedenszeiten beansprucht die Ausbildung der Rekru- 
ten zwei Jahre, während der Kriegsdauer muß sie auf 8 bis 
10 Wochen zusammengedrängt werden. Deshalb erscheint es 
angebracht, daß die Jungmannschaft bereits mit elementaren 
militärischen Vorkenntnissen ausgerüstet ins Heer eintritt. Die 
militärische Unterweisung und Schulung soll eine unmittel- 
bare Vorschule für den Dienst im Heer und in der 
Marine sein, darf jedoch nicht störend in die bürgerliche 
Erziehung und berufliche Ausbildung eingreifen, die Betei- 
ligung der Jugend bleibt eine freiwillige Leistung. Das all- 
gemeine Erziehungsziel ist, die Jugendlichen zu wehrfreu- 
digen, aufrechten, wahrhaftigen Charakteren zu entwickeln, 
die, stolz auf ihr deutsches Vaterland, jederzeit mit aller Kraft 
für seine Ehre einzutreten bereit sind. 
!) Erlaß betr. die militärische Vorbereitung der Jugend. Milit. Wochen- 
blatt, Nr. 116.
	        
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