Metadata : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Vierter Band. (4)

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II.  Die  Irrenanstalten.
(Hierzu  4  Tabellen  S.  145“  bis  148.)

Nach  den  dem  Kaiserlichen  Gesundheitsamte  übersandten  Nachweisen  bestanden  im

deutschen  Reiche
im  Jahre  1892  130  öffentliche,  151  private  Irrenanstalten,
r  7  1893  136  ½  159  6%  7“
„  „  1894  138  „  157  „  „

Die  Zahl  der  öffentlichen  Anstalten  hat  sich  während  der  Berichtszeit  in  Bayern  um
zwei  verringert,  neu  hinzugekommen  sind  je  zwei  in  Berlin,  der  Provinz  Posen  und  dem
Königreiche  Sachsen,  je  eine  in  Schlesien,  der  Provinz  Sachsen,  Schleswig-Holstein  und  Hamburg.
  Von  Privatirrenanstalten  sind  drei  in  Württemberg  und  eine  in  Hannover  eingegangen.
  Neu  eingerichtet  wurden  drei  in  der  Provinz  Brandenburg,  je  zwei  in  Schleswig-Holstein,
  der  Rheinprovinz,  Bayern  und  eine  in  Westfalen.  Ganz  ohne  FIrrenhäuser  waren
die  beiden  Schwarzburg  und  Reuß,  Sachsen-Koburg-Gotha,  Waldeck  und  Schaumburg-Lippe,
  ohne  private  Anstalten  außer  den  obengenannten  Reichsgebieten  noch  Baden  und
Hessen,  beide  Mecklenburg,  Sachsen-Weimar,  Meiningen  und  -Altenburg,  Anhalt,  Lippe,
Lübeck,  die  Reichslande,  Westpreußen  und  Hohenzollern.

Die  Bettenzahl  ist  von  62  214  im  Jahre  1892  auf  70275  im  Jahre  1894  gestiegen;
  in  dem  letzterwähnten  Jahre  entfielen  auf  die  Privatanstalten  22,0%  der  Plätze.
Abgenommen  hat  die  Zahl  der  Krankenbetten  in  den  öffentlichen  Irrenanstalten  von  Hannover
  und  in  dem  öffentlichen  Irrenhause  von  Lippe,  in  den  Privatanstalten  von  Württemberg
  und  Bremen.

Jede  öffentliche  Irrenanstalt  enthielt  im  letzten  Berichtsjahre  durchschnittlich  393,  jede
private  102  Plätze  (im  Jahre  1885  306  bezw.  79  Plätze  in  116  bezw.  128  Anstalten).  Die
Irrenanstalten  im  ganzen  Reiche  haben  also  in  den  letzten  10  Jahren  nicht  nur  an  Zahl,
sondern  auch  an  Größe  zugenommen.  Die  größten  öffentlichen  Anstalten  besaßen  (1894)
Berlin  (im  Mittel  982  Betten),  Elsaß-Lothringen  (718),  Hamburg  (713),  Hessen  (615),
Sachsen-Meiningen  (504)  und  Hessen-Nassau  (503),  die  kleinsten  (unter  je  200  Betten)
Hohenzollern,  Mecklenburg  -Strelitz,  Lippe,  Lübeck  und  Bremen.  Die  größten  Privatirrenanstalten
  zählten  Hamburg  (durchschnittlich  285  Betten),  Pommern  (270)  und  Braunschweig
(240)  die  kleinsten  (unter  je  40  Betten)  Brandenburg  (hauptsächlich  wohl  in  den  Berliner
Vororten),  Posen,  Schleswig-Holstein,  Oldenburg  und  Bremen.  Am  besten  war  für  die
Unterbringung  der  Geisteskranken  in  Hamburg,  Berlin,  Sachsen-Meiningen  und  -Altenburg
Sorge  getragen,  indem  dort  (1894)  schon  auf  je  312  und  318,  bezw.  auf  444  und  498,
im  Reiche  durchschnittlich  erst  auf  703,  in  ganz  Preußen  auf  654,  in  Bayern  auf  1  120
Einwohner  ein  Anstaltsplatz  kam.

Die  Zahl  der  in  öffentlichen  Irrenanstalten  Verpflegten  1)  betrug  im  Jahre  1892:
65  623,  im  Jahre  1894:  70998,  der  in  privaten  Anstalten  Verpflegten  15  222  bezw.  18  706,
ist  also  in  den  letzteren  um  22//,  in  den  öffentlichen  Anstalten  nur  um  8,6%  gewachsen.  Die
meisten  Insassen  im  Verhältniß  zur  Einwohnerzahl  des  betreffenden  Gebietstheiles  wurden
in  den  Anstalten  von  Berlin  und  Hamburg  gezählt,  wo  im  Jahre  1894  ein  verpflegter  Irrer

)  Hierbei  ist  zu  bemerken,  daß  in  den  Uebersichten  die  Rubriken  der  Verpflegten  sich  auf  den
Anfangsbestand  und  Zugang  eines  jeden  Jahres  beziehen.  Die  Gesammtzahl  der  „Verpflegten“  ist  daher
beträchtlich  höher  als  die  der  „verpflegten  Geisteskranken".  Den  nachstehenden  Berechnungen  ist  steis  die
Zahl  der  letzteren,  d.  h.  der  thatsächlichen  Anstaltsinsassen  zu  Grunde  gelegt.

Mediz.stat.  Mitthell.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte.  Band  IV.  16