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II. Die Irrenanstalten.
(Hierzu 4 Tabellen S. 145“ bis 148.)
Nach den dem Kaiserlichen Gesundheitsamte übersandten Nachweisen bestanden im
deutschen Reiche
im Jahre 1892 130 öffentliche, 151 private Irrenanstalten,
r 7 1893 136 ½ 159 6% 7“
„ „ 1894 138 „ 157 „ „
Die Zahl der öffentlichen Anstalten hat sich während der Berichtszeit in Bayern um
zwei verringert, neu hinzugekommen sind je zwei in Berlin, der Provinz Posen und dem
Königreiche Sachsen, je eine in Schlesien, der Provinz Sachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg.
Von Privatirrenanstalten sind drei in Württemberg und eine in Hannover eingegangen.
Neu eingerichtet wurden drei in der Provinz Brandenburg, je zwei in Schleswig-Holstein,
der Rheinprovinz, Bayern und eine in Westfalen. Ganz ohne FIrrenhäuser waren
die beiden Schwarzburg und Reuß, Sachsen-Koburg-Gotha, Waldeck und Schaumburg-Lippe,
ohne private Anstalten außer den obengenannten Reichsgebieten noch Baden und
Hessen, beide Mecklenburg, Sachsen-Weimar, Meiningen und -Altenburg, Anhalt, Lippe,
Lübeck, die Reichslande, Westpreußen und Hohenzollern.
Die Bettenzahl ist von 62 214 im Jahre 1892 auf 70275 im Jahre 1894 gestiegen;
in dem letzterwähnten Jahre entfielen auf die Privatanstalten 22,0% der Plätze.
Abgenommen hat die Zahl der Krankenbetten in den öffentlichen Irrenanstalten von Hannover
und in dem öffentlichen Irrenhause von Lippe, in den Privatanstalten von Württemberg
und Bremen.
Jede öffentliche Irrenanstalt enthielt im letzten Berichtsjahre durchschnittlich 393, jede
private 102 Plätze (im Jahre 1885 306 bezw. 79 Plätze in 116 bezw. 128 Anstalten). Die
Irrenanstalten im ganzen Reiche haben also in den letzten 10 Jahren nicht nur an Zahl,
sondern auch an Größe zugenommen. Die größten öffentlichen Anstalten besaßen (1894)
Berlin (im Mittel 982 Betten), Elsaß-Lothringen (718), Hamburg (713), Hessen (615),
Sachsen-Meiningen (504) und Hessen-Nassau (503), die kleinsten (unter je 200 Betten)
Hohenzollern, Mecklenburg -Strelitz, Lippe, Lübeck und Bremen. Die größten Privatirrenanstalten
zählten Hamburg (durchschnittlich 285 Betten), Pommern (270) und Braunschweig
(240) die kleinsten (unter je 40 Betten) Brandenburg (hauptsächlich wohl in den Berliner
Vororten), Posen, Schleswig-Holstein, Oldenburg und Bremen. Am besten war für die
Unterbringung der Geisteskranken in Hamburg, Berlin, Sachsen-Meiningen und -Altenburg
Sorge getragen, indem dort (1894) schon auf je 312 und 318, bezw. auf 444 und 498,
im Reiche durchschnittlich erst auf 703, in ganz Preußen auf 654, in Bayern auf 1 120
Einwohner ein Anstaltsplatz kam.
Die Zahl der in öffentlichen Irrenanstalten Verpflegten 1) betrug im Jahre 1892:
65 623, im Jahre 1894: 70998, der in privaten Anstalten Verpflegten 15 222 bezw. 18 706,
ist also in den letzteren um 22//, in den öffentlichen Anstalten nur um 8,6% gewachsen. Die
meisten Insassen im Verhältniß zur Einwohnerzahl des betreffenden Gebietstheiles wurden
in den Anstalten von Berlin und Hamburg gezählt, wo im Jahre 1894 ein verpflegter Irrer
) Hierbei ist zu bemerken, daß in den Uebersichten die Rubriken der Verpflegten sich auf den
Anfangsbestand und Zugang eines jeden Jahres beziehen. Die Gesammtzahl der „Verpflegten“ ist daher
beträchtlich höher als die der „verpflegten Geisteskranken". Den nachstehenden Berechnungen ist steis die
Zahl der letzteren, d. h. der thatsächlichen Anstaltsinsassen zu Grunde gelegt.
Mediz.stat. Mitthell. a. d. Kaiserl. Gesundheitsamte. Band IV. 16