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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staater.
Nr. 17.—
(Nr. 4867.) Statut der Genossenschaft zur Melioration der Labischin-Bromberger Netzewiesen
in den Kreisen Schubin, romberg und Inowraclaw, Regierungsbezirk
Bromberg. Vom 6. April 1858.
Wl# Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
verordnen, nach Anhdrung der Betheiligten, dem Antrage der Mehrzahl derselben
entsprechend, auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1843. W. 56. und
57. (Gesetz-Sammlung vom Jahre 1843. S. 51.), was folgt:
g. 1.
Um die Wiesen, welche in den Kreisen Schubin, Inowraclaw und Bromberg
von der Labischiner Muͤhle rechts der Netze bis zur Bruͤcke bei Oburznia,
von da zu beiden Seiten der Netze bis zum Aushebepunkte des Richtgrabens,
ferner an der alten Netze bis gegen Przylenke, dann von der westlichen Feldmarkgrenze
von Przylenkerwerder zwischen der alten Netze, dem langen Wassergraben
und der nordwestlichen und suͤdwestlichen Grenze der Bromberger Stadtwiesen,
endlich zu beiden Seiten des Richtgrabens bis hinter den Pfzezolezyner
Nutzholzwerder bei Eichhorst belegen sind, durch Bewässerung und Entwasserung
zu verbessern, werden die Besitzer dieser Wiesen zu einer Genossenschaft
unter dem Namen:
„Genossenschaft zur Melioration der Labischin-Bromberger
Netzewiesen“
vereini-t.
Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Labischin und ihren Gerichtsstand
bei dem Kreisgerichte in Schubin. Ihr stehen Korporationsrechte zu.
Jahrgang 1858. (Nr. 4867.) 24 Vor-Ausgegeben
zu Berlin den 1. Mai 1858.
Soes und
Umfang der
Genossenschaft.