thumbs : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1840. (9)

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96

 

Capitel.

—.

B.
Kreise-Fon  dé.

—  —

Auoscheidung
nach  Beil.  11
zum
Finanzgesetze
vom  17.  Nov
1837.

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Oberbapern

Niederbapyern.


Pfalz.

Oberpfalz
und
Regeneburg

 

 

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[Durchlaufende  Einnahme  für
Anschläge  der  Dienstwohnungen
  und  Dienstgründe

.  Zuschuß  der  Centralfonds  an

die  Kreisfonds  zur  Erigenz
der  polylechnischen  Schulen

.HMeo-Aversalzuschüsse  d.  Staatskasse

  einschließlich  der  Fundaltions=
  und  Dotationsmäßigen
  Beiträge  und  andere  Reichnisse
  des  Staates  in  Folge
spezieller  Rechtstkiel

.IBesonderer  Aversalzuschuß  der

Staatskasse  zur  Deckung  des
Unterhaltsbedarfes  der,  im
Laufe  der  III.  Finanzperiode
neu  angeleglen  Staatsstrassen

schuß  der  Staatskasse  für  vie
Diäten  und  Reisekosten  der
Landräthe,  dann  für  die  Verpflegung
  der  Heimathlosen,
statt  der  letztern  in  der  Pfalz
für  die  Erzlehung  der  Söhne
aus  Familien  mit  7  Kindern
Kreisumlage  zu  44  p.  Ct.  beziehungsweise

  in  der  Pfalz
in  521  vést.  im  Nettobetrage

Surrogat  des  Nettlobetrages  der

halben  Puor  und  **e
steuer

Besondere  Einnahmen  aus  Gemeinde
  und  Stiftungsmitteln,
dem  Anthelle  an  Polizeistrafeen
  und  dem  Ertrage  der
Rheindammgräserelen

Summe.

 

Besonderer  Netlo-Aversalzu-Kl.



13226

689435

18451

 

fll.  (kr.

5302|24

15286

781444

2815

 

 

 

4726.  15

 

51325.59)

fl.  kr.

284122

427474|5

977

3640

34701  6

 

 

sl.

250

8175

3600

430600

15390

18451

58

10

 

fl.  tr.

2464

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111

 

2912

27255  3091

 

 

 

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