—
96
Capitel.
—.
B.
Kreise-Fon dé.
— —
Auoscheidung
nach Beil. 11
zum
Finanzgesetze
vom 17. Nov
1837.
V
t
trthei—
Oberbapern
Niederbapyern.
Pfalz.
Oberpfalz
und
Regeneburg
—
"
i
2
—
.
*r
r.
[Durchlaufende Einnahme für
Anschläge der Dienstwohnungen
und Dienstgründe
. Zuschuß der Centralfonds an
die Kreisfonds zur Erigenz
der polylechnischen Schulen
.HMeo-Aversalzuschüsse d. Staatskasse
einschließlich der Fundaltions=
und Dotationsmäßigen
Beiträge und andere Reichnisse
des Staates in Folge
spezieller Rechtstkiel
.IBesonderer Aversalzuschuß der
Staatskasse zur Deckung des
Unterhaltsbedarfes der, im
Laufe der III. Finanzperiode
neu angeleglen Staatsstrassen
schuß der Staatskasse für vie
Diäten und Reisekosten der
Landräthe, dann für die Verpflegung
der Heimathlosen,
statt der letztern in der Pfalz
für die Erzlehung der Söhne
aus Familien mit 7 Kindern
Kreisumlage zu 44 p. Ct. beziehungsweise
in der Pfalz
in 521 vést. im Nettobetrage
Surrogat des Nettlobetrages der
halben Puor und **e
steuer
Besondere Einnahmen aus Gemeinde
und Stiftungsmitteln,
dem Anthelle an Polizeistrafeen
und dem Ertrage der
Rheindammgräserelen
Summe.
Besonderer Netlo-Aversalzu-Kl.
13226
689435
18451
fll. (kr.
5302|24
15286
781444
2815
4726. 15
51325.59)
fl. kr.
284122
427474|5
977
3640
34701 6
sl.
250
8175
3600
430600
15390
18451
58
10
fl. tr.
2464
l–aacO
I„DO
111
2912
27255 3091
r31112- ssosooszo iosoa- es
%467
*#r*r*5)