Contents : Der belehrende bayerische Sekretär.

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Verbrechens  der  Amtsuntreue  zu  einer  vierjährigen  Zuchthausstrafe
  und  zur  Cassation  verurtheilt.

Es  ist  ein  Grundsatz  unserer  menschlichen  Zeit  geworden,
  daß  die  Strafe  nicht  erblich  sei,  daß  sie  nicht  mit  dem
Schuldigen  die  unschuldige  Familie  desselben  treffen  soll.
Eure  Majestät,  welche  dem  ganzen  Land  als  ein  gnädiger
Landesvater  erscheinen,  werden  deshalb  gewiß  die  Frau,  die
Kinder  jenes  Unglücklichen  nicht  in  dem  Elend  verkommen
lassen  wollen,  in  welches  tief  genug  der  eigene  Gatte  und
Vater  sie  versetzt  hat.

Wenn  ich  sage,  daß  ich  sammt  meinen  Kindern  nichts
zu  essen  habe  als  ein  thränenbenetztes  Brod,  so  ist  dieses
keine  Redewendung,  sondern  die  traurige,  buchstäbliche  Wahrheit.
  Woher  auch  nehmen?  Aus  Mangel  ist  mein  Gatte
zum  Verbrecher  geworden,  der  Mangel  muß  sich  steigern,  nachdem
  er  nicht  allein  seines  Dienstes  entsetzt,  sondern  auch  zum
Gefangenen  wurde.  Möchten  darum  Eure  Majestät  geruhen,

mir  einen  jährlichen  Unterstützungsbeitrag  allergnädigst
  gewähren  zu  wollen.

In  allertiefster  Ehrfurcht  verharrt

Eurer  Königlichen  Majestät
allerunterthänigst  treugehorsamste

5.

Formular  einer  mittelbaren  Eingabe.
Allerdurchlauchtigster,  großmächtigster  König!
Allergnädigster  König  und  Herrl
Allerunterthänigste  Bitte
der  N.'schen  Buchhandlung

  in  M.
die  Einführung  des  N.  N.'schen  lateinischen
  Lexikons  in  den  Gymnasien  und
lateinischen  Schulen  betr.)

Zum  kagl.  Ministerium  d.  Innern.
Mit  1  Beilage.
Die  allerunterthänigst  unterzeichnete  Buchhandlung,  durch.

*)  Statt  einer  Eingabe  an  den  König  kann  in  solchen  Fällen  auch.
eine  Vorstellung  an  das  Ministerium  gerichtet  werden  mit  der  Bitte  am  Schluß,
die  Sache  nach  vorgenommener  Prüfung  Sr.  Majestät  zur  allerhöchsten.
Entschließung  empfehlend  in  Vorlage  bringen  zu  wollen.  Die  Adresseauf
  dem  Umschlag  lautet:  An  das  k.  Staatsministerium

zu
München.