Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Einundwanzigster Band. 1891-1895. (21)

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Aulage  2.

derzeichniß
der
von  de  zu

auf  Grund  des  §  1056  Absab  4  der  Gewerbeordnung  gestatteten  Ausnahmen

(Gestaltung  einer  2|stündigen  Wochentagoruhe  anstant  der  Sountagsruhe.)

Das  Verzeichniß  ist  nach  Kalenderjahren  einzurichten.