Full text : Das Legitimitätsprincip.

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Culturvolks  nicht  zur  Basis  einer  Theokratie  gemacht  werden
kann,  in  welcher  der  Souverän  seine  Herrschaft  ungestraft  auf
eine  nur  durch  Gottes  Gebot  beschränkte,  über  allen  menschlichen
  Satzungen  erhabene  und  deshalb  einer  Beschränkung
durch  diese  schlechterdings  entzogene  Vollmacht  Gottes  zurückführen
  dürfe;  lediglich  und  ausschließlich  als  ein  Glied  der
irdischen  Rechtsordnung,  als  ein  Product  der  nationalen  Rechtsbildung
  haben  die  Engländer  ihr  Königthum  auffassen  wollen.
Kein  Recht  sollte  diesem  deshalb  zustehen,  weil  die  Könige
anderer  Länder  und  wären  es  auch  die  jüdischen  oder  die  römischen
  gewesen,  ein  solches  besessen  1);  der  unverantwortliche
König  sollte  nicht  den  über  den  Gesetzen  stehenden,  sondern
nur  den  im  Falle  der  Gesetzesverletzung  straflosen  König
bedeuten.

1)  Blackstone  (Commentaries  on  the  laws  of  England,  I,  192)
sagt  bei  Gelegenheit  seiner  Polemik  gegen  die  Annahme  eines  jus  divinum
  der  englischen  Könige  mit  unzweideutiger  Jronie:  „When  our
kings  have  the  same  warrant  as  they  (David  and  Jehu)  had,  whether
  it  be  to  sit  upon  the  throne  of  their  fathers  or  to  destroy
the  house  of  the  preceding  sovereign,  they  will  then  and  not  before
  possess  the  crown  of  England  by  a  right  like  theirs,  imme--diately
  derived  from  heaven“,  und  fügt  dem  bei:  „The  hereditary
right  (to  the  throne),  which  the  laws  of  England  acknowledge,
owes  its  origin  to  the  founders  of  our  constitution  and  to  them
only.  It  has  no  relation  to  nor  depends  upon  the  civil  laws  of
the  Jews,  the  Greeks,  the  Romans  or  any  other  nation  upon  earth:
the  municipal  laws  of  one  society  having  no  connection  with  or
influence  upon  the  fundamental  polity  of  another.“  Auch  Macaulay
(ea.  a.  O.,  III,  446)  sieht  in  der  Erklärung,  daß  nach  der  Vertreibung
der  Stuarts  der  Thron  erledigt  sei,  und  in  der  hierdurch  gerechtfertigten
Berufung  Wilhelm's  von  Oranien  und  seiner  Gemahlin  zur  Herrschaft
die  endliche  und  nothwendige  Ausrottung  der  falschen  und  verderblichen
Meinung,  that  the  royal  prerogative  was  something  more  sublime
and  holy  than  the  fundamental  laws  of  the  realm.