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[2a Verlauf vernommen haben. Für die Erbieten einiger Kurfürsten usi
Mai 30.) für deren Assistenz durch die Schickungen sagen wir Dank. Da w
durch Kurmainz von dieser Zusammenkunft der Kurfürsten verständigt
wurden,! haben wir nicht Umgang nehmen können, in unsern
betrübten Zustand diese Schickung an sie zu tun und mit ihnen einig
Punkte verhandeln zu lassen. „Und wolten wir uns versehen, ancı
allergnädigst begehrt haben, dass JJ. LL. sambt und sonders in
dieser hohen betrangnuss uns nicht lassen sondern mit notturftigen
rat und assistenz als getreue teutsche churfursten und seulen des
heil. röm. reichs zu erhaltung desselben hochheit, dieser weeg JJ.
LL. wegen des churfurstlichen collegii hoch interessiret, beispringe:
wolten. Sonsten aber wolten wir nochmals hiemit, wie wir albereit
in gegenwart des herzogen zu Braunschweigs L. gethan, öÖffentliek
protestiren, dass wir hierdurch, was uns also abgenötiget, unser
kaiserlichen hochheit und churfurstlichem collegio zu nachteil, praejudiz
und gefahr nichts eingereumet haben wolten. Demnach aber
die von uns in der proposition reservirte puncta° nicht genzlich
richtig abgehandelt, auch die darauf von den stenden erfolgte resolut '
also geschaffen, dass sie uns verkleinerlich und schimpflich unl
unannemblich, in gleichen auch auf die von uns anderweit verfaste
puncta,* darauf wir mit unsers herrn brudern L. durch den spanische
oratorem tractiren lassen, eine fast widrige abschlegige und uns gau
schimpfliche, auch dem hause ÖOcsterreich praejudicirliche, auch unse
kaiserlichen dignitet, des röm. reichs hochheit und churfurstlichen
collegio verkleinerliche und nachteilige resolution erfolget® und "ir
dahero (weil wir doch ohne das theils unser geheimen und reich:
hofräthe durch die gefengliche einziehung nicht mechtig s:in könten,
diejenigen auch, so wir sonsten hierzuziehen möchten, durch ezliche
von deu böhmischen ständen mit allerhand gefehrlicher und nachdenklicher
bedrauung abgeschreckt werden wollen) ohne JJ. LL
als des churfuıistlichen collegii rat und gutachten uber vorige befunden
ubereilung uns in einige fernere tractation und genzlichen schlas
einzulassen bedenkens trüegen, als hetten wir keinen umbgaug
haben können, solches mit JJ. LL. in rat zu stellen und wolten
demnach wir allergnädigist begehrt haben, das JJ. LL. samt
und sonders diesen unsern betrüebten zustand woimeinendlich erwogen
und wessen wir uns hierin allerseits zu verhalten, wie auch i
specie auf folgende puncta ihr rätliches bedeuken und gutachte
ınittheilen wolten:
' No. 162, S. 398, Anm. 1.
: No. 152, S. 374, Anm. 3. (Dies und die folgenden Sohriftstäck
liegen in Abschrift bei.)
° No. 183, 8. 443, Anm. 3.
* No. 194, S. 462, Anm. 1.
° No. 194, S. 466, Anm. 1.