Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

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[2a  Verlauf  vernommen  haben.  Für  die  Erbieten  einiger  Kurfürsten  usi
Mai  30.)  für  deren  Assistenz  durch  die  Schickungen  sagen  wir  Dank.  Da  w
durch  Kurmainz  von  dieser  Zusammenkunft  der  Kurfürsten  verständigt
  wurden,!  haben  wir  nicht  Umgang  nehmen  können,  in  unsern
betrübten  Zustand  diese  Schickung  an  sie  zu  tun  und  mit  ihnen  einig
Punkte  verhandeln  zu  lassen.  „Und  wolten  wir  uns  versehen,  ancı
allergnädigst  begehrt  haben,  dass  JJ.  LL.  sambt  und  sonders  in
dieser  hohen  betrangnuss  uns  nicht  lassen  sondern  mit  notturftigen
rat  und  assistenz  als  getreue  teutsche  churfursten  und  seulen  des
heil.  röm.  reichs  zu  erhaltung  desselben  hochheit,  dieser  weeg  JJ.
LL.  wegen  des  churfurstlichen  collegii  hoch  interessiret,  beispringe:
wolten.  Sonsten  aber  wolten  wir  nochmals  hiemit,  wie  wir  albereit
in  gegenwart  des  herzogen  zu  Braunschweigs  L.  gethan,  öÖffentliek
protestiren,  dass  wir  hierdurch,  was  uns  also  abgenötiget,  unser
kaiserlichen  hochheit  und  churfurstlichem  collegio  zu  nachteil,  praejudiz
  und  gefahr  nichts  eingereumet  haben  wolten.  Demnach  aber
die  von  uns  in  der  proposition  reservirte  puncta°  nicht  genzlich
richtig  abgehandelt,  auch  die  darauf  von  den  stenden  erfolgte  resolut  '
also  geschaffen,  dass  sie  uns  verkleinerlich  und  schimpflich  unl
unannemblich,  in  gleichen  auch  auf  die  von  uns  anderweit  verfaste
puncta,*  darauf  wir  mit  unsers  herrn  brudern  L.  durch  den  spanische
oratorem  tractiren  lassen,  eine  fast  widrige  abschlegige  und  uns  gau
schimpfliche,  auch  dem  hause  ÖOcsterreich  praejudicirliche,  auch  unse
kaiserlichen  dignitet,  des  röm.  reichs  hochheit  und  churfurstlichen
collegio  verkleinerliche  und  nachteilige  resolution  erfolget®  und  "ir
dahero  (weil  wir  doch  ohne  das  theils  unser  geheimen  und  reich:
hofräthe  durch  die  gefengliche  einziehung  nicht  mechtig  s:in  könten,
diejenigen  auch,  so  wir  sonsten  hierzuziehen  möchten,  durch  ezliche
von  deu  böhmischen  ständen  mit  allerhand  gefehrlicher  und  nachdenklicher
  bedrauung  abgeschreckt  werden  wollen)  ohne  JJ.  LL
als  des  churfuıistlichen  collegii  rat  und  gutachten  uber  vorige  befunden
ubereilung  uns  in  einige  fernere  tractation  und  genzlichen  schlas
einzulassen  bedenkens  trüegen,  als  hetten  wir  keinen  umbgaug
haben  können,  solches  mit  JJ.  LL.  in  rat  zu  stellen  und  wolten
demnach  wir  allergnädigist  begehrt  haben,  das  JJ.  LL.  samt
und  sonders  diesen  unsern  betrüebten  zustand  woimeinendlich  erwogen
und  wessen  wir  uns  hierin  allerseits  zu  verhalten,  wie  auch  i
specie  auf  folgende  puncta  ihr  rätliches  bedeuken  und  gutachte
ınittheilen  wolten:

'  No.  162,  S.  398,  Anm.  1.

:  No.  152,  S.  374,  Anm.  3.  (Dies  und  die  folgenden  Sohriftstäck
liegen  in  Abschrift  bei.)

°  No.  183,  8.  443,  Anm.  3.

*  No.  194,  S.  462,  Anm.  1.

°  No.  194,  S.  466,  Anm.  1.