Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1856. (33)

6.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  7.  April  1856.
—  —  —  ——  #  B—  *  —
Lönt  Inhalt.
onigliche  Dekrete.  Keine.
erfügungen  der  Departements.  Versügung,  betreffend  die  auf  den  Inhaber  lautenden  Staatsschuldscheine,
  welche  zu  pflegschaftlichem  Vermögen  gehören.  —  Vekanntmachung,  betreffend  die  Maschinenfabrik
Eßlingen.  —  Verfügung  in  Betreff  der  Beschaffenheit  der  Simri-Mebgeschirre.  —  Verfügung,  betreffend
as  Flößen  von  Eichenstämmen  in  sogenannten  Schollen  auf  dem  Neckar  von  Cannstatt  bis  Jaxtfeld.  —
Verfügung,  betreffend  die  Ordnung  der  Langtolzflößerei  auf  dem  Neckar.  —  Verfügung,  betreffend  den  Gebrauch
  gepfechteter  Meßstangen  bei  öffenklichen  Messungen  und  bei  Messungen  vurch  zur  Ausübung  der  Fetdmeßkunft
  ermächtigte  Geometer.  —  Bekanntmachung,  belreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit
an  die  Kaulla'sche  Familienstiftung.  —  Versügung,  betreffend  die  Abänderung  des  Vereins-Zolltarifs  in
Beziehung  auf  den  Tarasatz  für  Kaffee  in  Ballen  oder  Sacken.
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I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departementê.
Des  Justiz-Ministeriums.

Verfg
erfügung,  betreffend  die  auf  den  Inhaber  lautenden  Staatsschuldscheine,  welche  zu  pflegschaftlichem
Vermögen  gehören.
Um  die  Mlegschaften  im  Falle  des  Besitzes  von  Staatsschuldscheinen,  welche  auf  den
aeber  lauten,  gegen  die  Nachtheile  zu  schützen,  mit  denen  sie  beim  Abhandenkommen

Inh