6.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. April 1856.
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Lönt Inhalt.
onigliche Dekrete. Keine.
erfügungen der Departements. Versügung, betreffend die auf den Inhaber lautenden Staatsschuldscheine,
welche zu pflegschaftlichem Vermögen gehören. — Vekanntmachung, betreffend die Maschinenfabrik
Eßlingen. — Verfügung in Betreff der Beschaffenheit der Simri-Mebgeschirre. — Verfügung, betreffend
as Flößen von Eichenstämmen in sogenannten Schollen auf dem Neckar von Cannstatt bis Jaxtfeld. —
Verfügung, betreffend die Ordnung der Langtolzflößerei auf dem Neckar. — Verfügung, betreffend den Gebrauch
gepfechteter Meßstangen bei öffenklichen Messungen und bei Messungen vurch zur Ausübung der Fetdmeßkunft
ermächtigte Geometer. — Bekanntmachung, belreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit
an die Kaulla'sche Familienstiftung. — Versügung, betreffend die Abänderung des Vereins-Zolltarifs in
Beziehung auf den Tarasatz für Kaffee in Ballen oder Sacken.
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I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departementê.
Des Justiz-Ministeriums.
Verfg
erfügung, betreffend die auf den Inhaber lautenden Staatsschuldscheine, welche zu pflegschaftlichem
Vermögen gehören.
Um die Mlegschaften im Falle des Besitzes von Staatsschuldscheinen, welche auf den
aeber lauten, gegen die Nachtheile zu schützen, mit denen sie beim Abhandenkommen
Inh