Metadata : Leopold von Ranke's sämmtliche Werke. 27. und 28. Band. Zwölf Bücher Preußischer Geschichte. Fünftes bis neuntes Buch. (27)

Innere  Verwaltung.  179

genaueste  Anweisung  und  ernste  Bedrohung  verbunden.  Dabei  aber
kann  man  nicht  leugnen,  daß  die  Sache  von  großer  staatswirthschaftlicher
  Bedeutung  war.  Der  mühsam  erworbene  Besitz  der  Cultur,
den  die  menschlichen  Wohnungen  ausmachen  und  enthalten,  muß  vor
der  verderblichen  Gewalt  der  Elemente  so  viel  wie  möglich  geschützt
werden.  Sollten  dann  alle  Vorkehrungen  erfolglos  bleiben,  so  sorgt
man  wenigstens  dafür,  daß  nicht  der  Einzelne  zu  Grunde  gehe.  Die
Anordnungen,  die  Friedrich  Wilhelm  zu  gegenseitiger  Versicherung
aufstellte,  gehören  zu  den  ersten  in  ihrer  Art,  und  enthalten  die  für
die  Sache  wesentlichen  Bestimmungen  ?.

Nach  allen  Seiten  hin  übte  er  diese  fürsorgende  Aufmerksamkeit
aus.  Den  Gesundheitsämtern,  die  er  einrichtete,  schreibt  man  zu,  daß
durch  ihre  Vorkehrungen  ansteckende  Krankheiten  abgewendet  worden
seien:  seine  Almosenämter  suchten  die  private  Wohlthätigkeit  mit  oder
ohne  den  Willen  der  Menschen  zu  dem  unumgänglich  Erforderlichen
herbeizuziehen.

Aus  dem  Standpunkt,  den  er  einmal  eingenommen,  erklärt  sich,
wie  er  die  Wissenschaften  ansah.  Man  dürfte  zwar  nicht  glauben,
daß  das  einmal  Gegründete  unter  seiner  Regierung  zurückgegangen
sei:  an  den  Universitäten  wirkte  eine  Anzahl  ausgezeichneter  Professoren,
  wie  Heineccius,  Böhmer,  Ludewig;  die  Gesellschaft  der
Wissenschaften  besaß  in  Pott  einen  der  größten  Chemiker  des  Jahrhunderts,
  in  Frisch  einen  Philologen  von  seltenem  Umfang  des
Wissens;  Gunst  und  Förderung  aber  hatte  sich  nichts  zu  versprechen,
als  was  zu  dem  öffentlichen  Nutzen  beitrug;  und  zwar  dem  unmittelbaren,
  wie  ihn  der  König  verstand.  Bei  der  Gesellschaft  der  Wissenschaften
  schuf  er  ein  neues  Institut  für  medizinisch-chirurgische  Studien,
  das  der  Armee  erheblichen  Vortheil  geschafft  hat;  an  der  Universität
  Halle  stiftete  er,  einen  in  diesen  Zeiten  öfter  vorgetragenen
Wunsch  erfüllend,  eine  besondere  Professur  in  Oeconomie-,  Polizeiund
  Cameralsachen,  zur  Bildung  seiner  Beamten,  und  übertrug  sie
einem  Gelehrten,  der  zugleich  des  Dienstes  kundig  war.  Die  Mitglieder
  der  Facultäten  sollten  sich  der  vorliegenden  Bedürfnisse  des
Lebens  annehmen.  Den  hallischen  Juristen  trug  er  auf,  den  Ent-1)

  Feuerordnung  in  denen  königlichen  Residenzien  1727  31.  März.  Mylius
V.  1,  267;  mit  einem  Anhang  von  dahin  einschlagenden  Verordnungen.  Reglement,
  wie  es  bei  der  in  denen  Residenzien  aufgerichteten  Societät  mit  den
von  denen  Eigenthümern  deren  Häuser  zu  Ersetzung  eines  Feuerschadens  aufzubringenden
  Beitrag  zu  halten.  29.  Juli  1718.
12=