Full text : Der König Friedrich II. von Preussen und die deutsche Nation.

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erhob  darüber  1756  ein  großes  Geschrei.  Als  er  aber  sah,  daß
es  ihm  nichts  half,  faßte  er  den  Entschluß  sich  zu  vergleichen.  Die
Kaiserin  dagegen,  um  einen  Vorwand  gegen  Preußen  zu  haben,
beredete  den  Herzog  von  Mecklenburg  seine  Klage  bei  dem  Reichstage
  einzubringen.“

Der  Bericht  scheint  uns  so  gehalten  zu  sein,  daß  er  zum
rechten  Verständnisse  nicht  eines  entgegen  gesetzten  von  der  Seite
Mecklenburgs  bedarf.  Die  Lage  der  Dinge  wird  klarer,  sobald  wir
uns  die  Rollen  der  beiden  Reichsfürsten  getauscht  denken:  den
König  Friedrich  als  Herzog  von  Mecklenburg,  diesen  Herzog  als
König.  Und  noch  klarer  wird  uns  die  Sache  durch  die  eigenen
Worte  des  Königs  an  seine  Untergebenen.  Er  selbst  nennt  die
Werbeexcesse  in  Mecklenburg  gottlos  und  unverantwortlich.  Er
selbst  schickt  einen  der  betheiligten  Offiziere  ohne  Weiteres  auf  drei
Monate  nach  Spandau.  1)

In  Folge  eines  solchen  Verfahrens,  das  doch  nicht  bloß  gegen
Russen  und  Mecklenburger  angewendet  ward,  herrschte  gegen  Friedrich
  II.  eine  allgemeine  Misstimmung.  Aber  wäre  daraus  ein
Krieg  entstanden?  ·

Man  sagt,  die  Kaiserin  Maria  Theresia  wollte  Schlesien
wieder  haben.  Sie  äußerte  sich  1751  zu  dem  französischen  Gesandten
  Hautefort:  :)  „Ich  sage  nicht,  daß  ich  Schlesien  nicht  bedauere.
  Auch  verschweige  ich  nicht,  daß  wenn  in  der  Folgezeit
günstige  Umstände  eintreten,  ich  vielleicht  darauf  sinnen  würde  es
wieder  zu  erlangen.  Aber  ich  wiederhole  Ihnen,  für  jetzt  denke
ich  nicht  daran.“  Solche  Worte  scheinen  uns  durchaus  nichts  zu
enthalten,  was  nicht  in  der  Lage  der  Kaiserin  natürlich  war,  nichts
was  nicht  jeder  andere  Mensch  in  ihrer  Lage  eben  so  gedacht  und
gesagt  haben  würde.  Die  Franzosen  nahmen  es  hin,  wie  es  gesprochen
  ward.  Zu  einem  Bündnisse  der  beiden  Mächte  zu  solchem

1)  Preuß:  Urkundenbuch  V.  71.  85.  —  2)  Schlosser  II.  289.