Full text: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Erster Theil, Erster Band. (1)

Von Verträgen. 237 
aus Schmiedeeisen zur Aufhängung an den vorerwähnten Haken versehen sein. Diese Kugel in Ver- 
bindung mit dem gabelförmigen Gehänge und der verschiebbaren Hülse, bildet das ganze Gegen- 
gewicht, welches stets eine ganze, auf der Hülse in vertiefter Schrift angegebene, Zahl von Pfun- 
den betragen muß. Eine anderweite Ausgleichung durch zugefügte Blei= oder Drahtstücke darf 
nicht daran vorkommen. 
11) Die Theilung am langen Arm des Waagebalkens muß anf einer der Seitenflächen desselben an- 
gebracht, und eine gleichmäßige sein; d. h. je zwei auf einander folgende Theilstriche müssen 
immer gleiche Entsernungen von einander haben. 
12) Die genannten Entfernungen dürfen nicht kleiner, als eine preußische Linie sein, und die den 
Theilstrichen beizusetzenden Zahlen dürfen nur die ganzen Pfunde ausdrücken, während etwa vor- 
kommende Theilstriche für Bruchtheile des Pfundes ohne numerische Bezeichuung zu lassen sind. 
13) Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Rande der einen Seite, welche über die vorerwähnte 
Theilung sortgleitet, mit einem scharf eingerissenen senkrechten Striche versehen sein, der als In- 
der dient, um durch das Zusammentreffen desselben mit irgend einem Theilstriche der Skala das 
entsprechende Gewicht richtig ablesen zu können. 
§. 10. Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Skalen zum Wiegen leichter und schwe- 
rer Lasten angesertigt, wo dann die eine Skala auf der vorderen Seite des Balkens, die andere aber 
auf der Rückseite desselben so angebracht ist, daß zu ihrem Gebrauch der Waagebalken umgekantet 
werden muß. Letzterer ist bei dieser Einrichtung mit zwei Scheeren zu seiner Umterstützung versehen, 
welche in verschiedenen Abständen von dem Aushängepunkte der Waagschale am Ende des kurzen Ar- 
mes — dem sogenannten Lastpunkte — augebracht sind. 
Beim Gebrauche der leichteren Skala findet der Waagebalken, wie im Vorhergehenden angegeben, 
seine Unterstützung in der am weitesten von dem Lastpunkte entsernten Scheere, während die diesem 
Punkte am nächsten befindliche Scheere an der zugehörigen Stahlschueide frei herabhängt. Das Um- 
gekehrte von diesem sindet statt, sobald nach Umkantung des Waagebalkens die Skala für schwere Be- 
lastungen in Gebrauch genommen wird; woraus hervorgeht, daß die zu beiden Scheeren gehörigen 
Stahlschneiden eine entgegengesetzte Stellung haben müssen. 
Im Gleichen muß die als Lastpunkt dienende Stahlschneide mit zweien, bezllglich nach unten und 
nach oben gekehrten Schärfen versehen sein, damit das zugehörige gabelförmige Gehänge beim Umkan- 
ten des Waagebalkens nur um das äußerste Ende des kurzen Armes herum gedreht zu werden braucht, 
um für beide Skalen zur Aufhängung der Last gleich geeignet zu fein. 
Betreffend die Hülse für das Laufgewicht, welches für den Gebruuch beider Skalen dasselbe bleibt, 
so muß diese beim Umkanten des Waagebalkens vorher von demselben ab-- und nachher wieder auf- 
geschoben werden, damit ein und derselbe Stich als Index für beide Skalen dient. — Schnell- 
waagen, deren Hülsen mit zwei auf den entgegengesetzten Seiten eingerissenen Zeigerstrichen versehen 
sind, den einen für die leichte, den anderen für die schwere Skala bestimmt, dürsen nicht geeicht werden. 
Im Ubrigen gelten für beide Skalen dieselben konstruktiven Bedingungen, welche im §. 9 für- 
eine Skala vorgeschrieben sind, und es ist also für eine solche Schnellwaage in Absicht auf die Beur- 
theilung ihrer Eichungsfähigkeit eine doppelte Prüfung nöthig. 
8. 11. Was die Richtigkeit einer Schnellwaage betrifft, so wird diese vornehmlich durch die Ein- 
theilung der Skala, die Schwere des Gegengewichts, und die Stellung des Zeigerstriches auf der 
Hülse desselben bedingt. 
Die Länge des kurzen Armes, d. h. die Entfernung des Lastpunktes von dem Unterstützungs- 
punkte des Balkens, kommt nur soweit in Betracht, als zwischen dieser Länge, der Pfundenzahl des 
Gegengewichtes, der Entfernung zweier Theilstriche von einander und der Differenz der zugehörigen 
Gewichtsangaben eine bestimmte Beziehung stattfindet, mittelst welcher die eine dieser Größen aus der 
anderen berechnet werden kann. Diese Beziehung besteht darin, daß die Länge des kurzen Armes sich 
zu der Entfernung je zweier Theilstriche von einander, wie die Größe des Gegengewichtes zu der je- 
ner Entfernung entsprechenden Gewichtsdifserenz verhält. 
Bei der Prüfung der Richtigkeit einer vorgelegten Schnellwaage hat man aber nicht nöthig, auf
	        
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