Full text: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Erster Theil, Erster Band. (1)

Von Verträgen. 239 
Gewähr leisten. Für jetzt können nur diejenigen Vorrichtungen, welche unter dem Namen der 
Straßburger Brückenwaage bekannt sind, und die seit einer Reihe von Jahren im öffentlichen 
Verkehr ziemlich allgemeine Verbreitung gefunden haben, zur Eichung zugelassen werden. 
In wiesern künftig auch noch andere Arten von Brückenwaagen als eichungssähig anerkanut wer- 
den können, bleibt einer besonderen Bestimmung nach Maßgabe der inzwischen hinsichtlich ihrer Zu- 
verlässigkeit gemachten Erfahrungen vorbehalten. 
8. 17. Die wesentlichen Bestandtheile einer Straßburger Brückenwaage, welche bei der Prüfung 
vorzliglich in Betracht kommen, sind solgende: 
1) Der ungleicharmige Waagebalken, dessen Drehpunkt in einer auf dem Stäuder besestigten Stahl- 
pfanne augebracht ist, und der am Cude seines längeren Armes die Schale zur Aufnahme der 
verjüngten Gewichte trägt. Am kürzeren Arme befinden sich zwei Aufhängepunkte: der am äu- 
ßersten Ende zur Aushängung des Tragehebels, der dem Drehpunkte zunächst liegeude zum Tra- 
gen der Brücke dienend. 
2) Der unter der Brücke horizontal gelagerte Tragehebel, aus zweien, auf der hohen Kante stehen- 
den Eisenstangen von hinreichender Stärke, in Gestalt eines gleichschenkligen Dreiecks zusammen- 
gesetzt. Die Basis dieses Dreiecks bildet das hiutere Ende des Tragehebels, und hier sind unter 
den Schenkelu desselben zwei, eine gerade Linie bildende Stahlschneiden besestigt, welche, in un- 
beweglichen Stahlpfaunen ruhend, dem Hebel zum Stützpunkte dienen. Mit dem vorderen Ende 
ist dagegen der Hebel durch eine senkrechte Eisenstange am äußeren Ende des kurzen Armes vom 
Waagebalken ausgehangen. 
3) Die waagerechte Brücke, zur Aufnahme der Last bestimmt, deren Gewicht ermittelt werden soll. 
Vermittelst einer senkrechten Eisenstange hängt sie einerseits am kurzen Arm des Waagebalkeus, 
während sie andererseits auf zweien Stahlschneiden ruht, die auf den Schenkeln des Tragehebels 
so besestigt sind, daß ihre nach oben gekehrten Schneiden in eine gerade Linie fallen. 
4) Zur horizontalen Stellung der Brücke, wie überhaupt zur richtigen Aufstellung des ganzen Appa- 
rates, dient ein Pendelzeiger, der an der vorderen Seite des den Waagebalken tragenden Ständers so 
angebracht ist, daß die Spitze desselben senkrecht Üüber einen festen Punkt steht, wenn die Brücke 
waagerecht ist. 
5) Außerdem sind noch zu erwähnen: die Zunge zur Anzeige des eingetretenen Gleichgewichts, und 
der Regulator, um die Gewichte sämmtlicher Theile so auszugleichen, daß bei der unbelaste- 
ten Vorrichtung die Zunge richtig einsteht. Diese beiden Theile sind am langen Arme des 
Waagebalkens augebracht. 
18. Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und in solchen Abmessungen 
ansgeführt sein, wie ste dem Maximum der Tragfähigkeit der Brückenwaage entsprechen, ohne ande- 
rerseits die todte Masse derselben unnöthig zu vermehren. Vornehmlich ist darauf zu sehen, daß alle 
Verbindungen zwischen den beweglichen Theilen und deren seste Unterstützungen mittelst gehärteter 
Schneiden und Pfannen so hergestellt seien, daß in denselben eine möglichst freie Drehbewegung ohne 
merkliche Reibung stattfinden kann, sowie daß diese Theile nirgend eine Seitenreibung erleiden, wo- 
durch Irrthümer herbeigeführt werden würden. 
Beim Waagebalken müssen aus ähnlichen Gründen, wie bei der gleicharmigen Waage, die drei 
Aufhängepunkte mit dem Unterstützungspunkte des Ballens wo möglich genau, jedensalls aber doch 
sehr nahe in einer geraden Linie liegen, welche Linie im Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat. 
Ein Gleiches gilt in sofern auch von dem Tragehebel, als bei diesem die Schneiden der an ihm be- 
sestigten Stahlprismen in einer waagerechten Ebene liegen müssen. 
#§. 19. Außerdem iß darauf zu sehen, daß sowohl die beiden Stahlschneiden, auf welchen das 
hintere Ende der Brücke ruht, als auch die beiden zur Unterstützung des Hebels dienenden Schuei- 
den, jedesmal eine gerade Linie bilden; sowie daß jene Schneiden nach oben, diese dagegen nach 
unten gekehrt find, was wesentlich zur dauernden Erhaltung ihrer Richtigkeit beiträgt. 
Zuweilen begegnet man auch der umgekehrten Anordnung, so daß beispielsweise die zum Aufla-= 
ger der Brücke dienenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die zugehörigen Pfannen dagegen 
auf den Schenkeln des Tragehebels befestigt sind. Allein das ist eine sehlerhafte, zu salschen Resulta-
	        
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