Full text: Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Erster Theil, Erster Band. (1)

Vorrede 
zur vierten, beziehungsweise dritten Ausgabe. 
  
Die Gesetzgebung und die Rechtsfortbildung durch die Praxis ist in einem solchen 
Flusse, daß sowohl der Theoretiker, wie besonders der Praktiker, dessen Zeit und 
Kräfte meistens durch die ermüdenden Dienstverrichtungen verzehrt werden, sich nur 
mit Aufmerksamkeit und Mühe auf der Höhe der Lage des augenblicklich geltenden 
Rechtsstandes halten kann. Dabei Hülfe zu leisten, war der Zweck dieses Werkes 
von Anfang an. Seit der letzten, nur wenige Jahre alten Ausgabe ist jedoch in 
vielen Materien eine solche Veränderung eingetreten, daß sie diesem Zwecke nicht 
mehr entspricht. Die Hauptumwälzung hat seitdem das Kaufmannsrecht und See- 
recht erfahren. Die vorliegende neue Ausgabe soll dem Zwecke von Neuem nachkom- 
men. In derselben erscheint am gehörigen Orte (Th. II, Tit. 8) auch das neue See- 
und Handelsrecht an Stelle des alten See= und Kaufmannsrechts. Bei dieser Aus- 
gabe ist, wie bei den früheren, hauptsächlich ins Auge gefaßt worden, eine möglichst 
vollständige Statistik des gegenwärtig bestehenden Rechtszustandes darzustellen. Wie 
es aber bei der Rastlosigkeit der oben bezeichneten beiden Faktoren der Rechtsbildung 
nicht anders sein kann, treten unter der verhältnißmäßig geraumen Zeit, welche der 
Druck dieses umfänglichen Werks erfordert, viele Neuerungen ein. Diese machen es 
unvermeidlich, Nachträge zu bringen, wenn das Werk bei Vollendung des Duckes 
den Ansprüchen einer Rechts-Statistik einigermaßen entsprechen soll. Dergleichen 
Nachträge sind zwar immer mehr oder weniger unbequem, doch ist die Notirung der 
Nachträge am gehörigen Orte den Meisten wahrscheinlich wohl weniger lästig, als 
ihnen der Mangel derselben beim Gebrauche des Buchs unangenehm sein würde. 
Mein Rath ist, vor dem Gebrauche des Werks bei den betroffenen Stellen am Rande 
das Vorhandensein eines dazu gehörigen Nachtrags nur mit Zeichen, etwa mit „N. 
S. 1200“ (Nachtrag S. 1200) anzudeuten. 
Die ungleiche Bezifferung der Ausgaben bei den einzelnen Bänden hat die Mei- 
nung veranlaßt, daß der Erste Band, welcher in der Zählung der Ausgaben den 
übrigen drei Bänden um Eine Ausgabe voraus ist, und die folgenden Bände von 
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