Full text: Sagenbuch des Erzgebirges.

  
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auch andere Spukgespenster sehen lassen, wiederholt nächtlich erschei- 
nenden weißen Hasen schlug, war er in der nächsten Nacht tot. 
Unter den erzgebirgischen Spukgeschichten giebt es viele, nach 
denen die Seelen verstorbener Menschen, welche der himmlischen Ruhe 
nicht teilhaftig geworden sind, auf Erden umherwandeln. „Sie gehen 
um“, wie der Volksmund sagt, denn sie bleiben als schattenhafte 
Wesen in der Nähe des Ortes, welcher ihnen einst in ihrem irdischen 
Leibe als Wohnplatz angewiesen war. Nicht immer ist dies, wie bei 
dem RNachhals zu Aue, nach dem Volksglauben eine Strafe für be- 
gangenes Unrecht, oft sind diese Gespenster warnende Geister, ja sie 
haben sich vereinzelt selbst zu gutmütigen Hausgeistern umgewandelt. 
Andererseits aber werden auch solche Gespenster zu Quälgeistern, die 
sich gleich bbswilligen Kobolden dem Wanderer aushocken, oder ihre 
Angehörigen in anderer Weise ängstigen; dies thun z. B. das Gespenst, 
welches als feuriger Hund bei Graslitz erscheint, und die gespenstischen 
Frauen, welche ihre Ehemänner beunruhigen. Der „schwarze Mann, 
mit welchem Namen sich häufig die Kinder gegenseitig schrecken, ist ein 
Schattengeist, der zuweilen nur erscheint, um zu drohen, ohne jeman- 
dem sonst weiter ein Leid zuzufügen. Teilweise, wie in Schneeberg, 
meldet die Sage bloß, daß er sich sehen läßt, sie teilt aber über die 
Bedeutung und Ursache seines Erscheinens nichts weiter mit. An 
anderen Orten, wie in Königswalde, ist er ein bösartiges Wesen, wel- 
ches ein eben getauftes Kind holen will; er erinnert so an den Ver- 
nichtungsgott Surtr. Ursprünglich aber ist der schwarze Mann wohl 
auf den Schutzgeist zurückzuführen, welchen jeder Mensch zu eigen hatte. 
(Rochholz, deutscher Glaube und Brauch, I. S. 104.) 
Die Sagen von den umherwandelnden Geistern Verstorbener werden 
durch altheidnischen Glauben begründet. Nach demselben tritt mit dem 
Tode keine Vernichtung ein, ja der Krieger ist nach solchem Glauben 
imstande, auch im Grabe einen ins Land fallenden Feind zurückzu- 
schrecken. Der deutsche Häuptling Iwar befiehlt sterbend, daß man 
ihn an derjenigen Landesgrenze begrabe, an welcher am meisten feind- 
liche Einfälle zu befürchten seien. (Rochholz a. a. O., S. 117.) Nach 
der Darstellung der Edda behalten die Helden ihren Körper; kämpfen 
sie doch in Walhalla mit vollkommenem Leibe, den keine Wunden töten; 
aber die Bösen, 
„die Männer, die Meineid und Mord verübt 
Und zur Untreu' verleitet des andern Geliebte," 
kommen in einen Saal, „fern von der Sonnen, das Thor gegen Nor- 
den am Leichenstrand. Da saugt und frißt an entseelten Leichen der 
wölfische Neidhagen“. (Edda, die Kunde der Wala 13.) Wenn also 
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