Full text: Sagenbuch des Erzgebirges.

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man erzählt, daß einst an ihr Kurfürst Johann Georg I. von Sach- 
sen und der Schwedenkönig Gustav Adolf von einander Abschied ge— 
nommen hätten. Ebenso knüpfte sich an den Baum folgende Sage: 
Ein Graf von Schwarzenberg kehrte unverhofft von einer Fehde zurück 
und traf in seinem Schlosse bei seiner Gemahlin einen für treu gehal- 
tenen Freund als Buhlen an. Darüber ergrimmte er dermaßen, daß 
er beide binden ließ und mit sich tief in den Forst führte. Hier ge- 
bot er ihnen, von einander und von dem Leben Abschied zu nehmen; 
nachdem sie dies gethan hatten, fielen sie von seiner Hand. Dies aber 
soll an jener Tanne geschehen sein, welche davon den Namen Abschieds- 
tanne erhielt. 
788. Die Fichte auf dem Gottesacker in Annaberg. 
(Nach G. Andrä, Chron. Nachr. von Annaberg. 1837. S. 67. Bei 
Gräße, Sagenschatz d. K. Sachsen, No. 504.) 
Zu Frohnau bei Annaberg lebte einst ein ganz armer Mann, 
namens Georgi, der in den kümmerlichsten Umständen starb. Da nun 
sein einziger Sohn wegen seiner Armut die Begräbniskosten für den- 
selben nicht aufbringen konnte, man also deshalb mit der Beerdigung 
anstand nahm, steckte er seinen Vater in einen Leinwandsack, legte 
denselben auf einen Schubkarren und beerdigte ihn auf dem hintern 
oder neuen Gottesacker in Annaberg mit den Worten: „Komm, alter 
Vater, komm! laß dich von mir begraben, dieweil die Menschen dich 
nicht hier begraben wollen.“ Kurze Zeit nachher soll nun aus dessen 
Grab eine Fichte hervorgewachsen sein, die man heute noch sehen kann, 
und eine im Beinhaus ausgehängte Tafel vom Jahre 1737 deutet 
noch jetzt auf diese Begebenheit hin. 
789. Die drei Eichen im Gründel bei Glauchau. 
(Alb. Schiffner im Archiv für sächs. Gesch., 2. B. S. 169.) 
Nächst dem Glauchauer Schlosse stehen an einem sehr anmutigen 
Spazierwege im sogenannten Gründel drei Eichen nahe beisammen. 
Diese sollen, wie erzählt wird, ein Gesamteigentum des. Hauses Schön- 
burg in der Maße bilden, daß ohne Einwilligung aller majorennen 
Glieder des Hauses keine derselben geschlagen werden darf. 
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595 38“
	        
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