226
Ist dies geschehen?
Giebt es Reichseisenbahnen?
Die Reichsfinanzen werden in welchem Ab-
schnitt der Reichsverfassung behandelt?
Gegenüber den Bundesstaaten hat das Reich
neben dem Recht der Gesetzgebung und
Beaufsichtigung welche eigenthümliche
Jurisdiction?
3) Gleiche Bahnpolizeireglements und Be-
triebsbestimmungen sollen erlassen werden.
Es sind kürzlich folgende — ältere dies-
¾!
5)
bezügliche Reglements oder Bekannt-
machungen aufhebende — Bekannt-
machungen ergangen:
1) die Betriebsordnung (an Stelle des
früheren Bahnpolizei-Reglements),
2) die Signalordnung,
3) die Bekanntmachung, betr. die Be-
fähigung von Eisenbahnbetriebs-
beamten, und andere, sämmtlich
vom 5. 7. 1892.
Dem Reich steht die Controle über das
Tarifwesen zu.
Bei eintretenden Nothständen müssen
die Eisenbahnverwaltungen Mehl, Ge-
treide u. s. w. zu niedrigen Sätzen
befördern.
Ja, die Elsaß-Lothringer Bahnen. Für
dieselbe dient als Centralstelle das
Reichsamt für die Verwaltung, der
Reichseisenbahnen, 1878 eingerichtet.
Im Abschnitt XII. (Das Finanzrecht selbst
1)
ist bereits behandelt worden.)
Eine völkerrechtliche Jurisdiction über
Streitigkeiten unter den Bundesstaaten,
ausgeübt durch den Bundesrath (Art. 76
Abs. 1).
Eine staatsrechtliche Jurisdiction über
Verfassungsstreitigkeiten in solchen
Bundesstaaten, in welchen nicht eine
Behörde zur Entscheidung solcher Streitig-
keiten besteht, ebenfalls ausgeübt durch
den Bundesrath, oder, wenn dies nicht
gelingt, im Wege der Gesetzgebung.
Nachtrag.
1) Für das Militärrecht ist noch das inzwischen publizierte Gesetz vom 3. Juli
1893 zu merken.
2) Das Gesetz, betr. die Präsenzstärke für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis
1. Oktober 1898, ist inzwischen zur Verabschiedung gelangt.
de.—5