thumbs : Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dritter Band. 1835-1838. (3)

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Artikel  7.

Dle  comtrahi#renden  Staaten  verpflichten  sich,  lbre  Uncerihanen  und  die  in  ihrem  Gebiete
  sich  aufhaltenden  Fremden,  lebtere,  wenn  deren  Auslieferung  nicht  nach  Arkikel  6.  erfolge
  ist,  wegen  der  auf  dem  Gebiete  eines  andern  der  contrahirenden  Seaaten  begangenen
Coneraventkonen  oder  ihrer  Theilnahme  an  selbigen,  auf  die  von  diesem  Staate  ergehende
Nequisition  eben  so  zur  Uncersüchung  zu  ziehen,  als  ob  die  Contraventian  auf  elgenem  Ge.
biete  und  gegen  die  eigene  Geseßgebung  begangen  wäre.

Die  Uebertretungen  von  Zoll-(Steuer.)  Gesetzen  eines  jeden  der  pariszlreuden  Staa##e#n
werden  nach  eben  den  Scrafgeseben  geahudet,  welche  In  dem  Staate,  in  welchem  die  Untersuchung
  und  Bestcafung  einteitt,  hinsichtlich  gleicher  Vergehen  gegen  die  eigenen  Zoll-(Seeuer)
  Gesehe  vorgeschrieben  find.

Auch  kommen  in  Hinsiche  der,  mit  den  Conccaventlonen  concurrirenden  gemeinen  Verbrechen
  oder  Vergehen  alle  diejenigen  crimsnalrechtlichen  Bestimmungen  zur  Anwendung,
welche  in  Bezlehung  auf  die  von  Inländern  im  Auslaude  begangenen  Verbrechen  oder  Vergeben
  in  jedem  Sctaate  gelten.

Arelke!  8.

In  den  nach  Arcikel  7.  elnzulelrenden  Unrersuchungen  foll  in  Bezug  auf  dle  Festgellung
  des  Thatbestandes  den  amelichen  Angaben  der  Behörden,  Beamten  oder  Angestellten
(Bediensteren)  desjenigen  S-aates,  auf  dessen  Gebiete  die  Contravention  begangen  worden  ist,
dieselbe  Beweiskraft  beigemessen  werden,  welche  den  amtlichen  Angaben  der  iuländischen  Bebörden,
  Beamen  oder  Angelkellren  für  Fälle  gleicher  Art  in  den  Landesgesehen  beigeleg  ist.

So  geschehen  Hannover  am  ersten  November  Eintausenb  achthundere  sieben  und  dreißig.
unterzeichnet  Carl  Wilhelm  Ernst  unterzelcher  Georg  Friedrich  Frelherr

Freiherr  von  Canitz  und  von  Falcke.
Dallwitz.  Ernst  Friedrich  Georg

Ednard  Wilhelm  En-  Hüpeden.
Gelmann.  Gerhard  Friedrich  Angust

  Jonsen.
August  Philipp  Chrlstion
  Theodor  von  Amsbers.