Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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zu  sanktionieren.  Nun  ist  es  ja  richtig,  daß  dadurch  der  Kriegsminister
  dem  Reichstag  gegenüber  keine  Verantwortlichkeit  schriftlich
  übernahm.  Aber  hat  Ihnen  die  jemals  gefehlt,  wenn  das
Militärbudget  diskutiert  wurde?  Sind  Sie  nicht  in  der  Lage
gewesen,  sich  an  die  Person  des  Kriegsministers,  und  nur  an
die  seinige,  ohne  Konkurrenz  des  Kanzlers  jederzeit  mit  dem
vollen  Bewußtsein,  daß  er  Ihnen  Rede  und  Antwort  stehe,
halten  zu  können?  Es  hat  dieses  Mittel  dahin  geführt,  daß  ein
so  schwieriges  und  wegen  seiner  Selbständigkeit  sehr  empfindliches
Departement,  wie  das  Kriegsministerium,  an  dessen  Spitze  ein
Herr  stand,  der  am  allerwenigsten  geneigt  war,  sich,  wie  man
sagt,  die  Butter  vom  Brot  nehmen  zu  lassen,  der  Feldmarschall
Graf  Roon,  —  daß  gerade  diese  Verwaltung  ohne  alle  Schwierigkeit
  sich  glatt  entwickelt  hat.

Wenn  sich  dort  diese  Einrichtung  bewährt  hat,  warum  soll
es  nicht  möglich  sein,  daß  der  Staatssekretär  des  Reichsfinanzamts
  in  Beziehung  zum  preußischen  Finanzminister  gestellt  wird?
Ich  bin  darüber  nach  außen  hin  niemand  verantwortlich,  wenn
ich  den  Finanz=  —  oder  Schatzsekretär  —  bitte,  mir  nie  erhebliche
  Sachen,  Gesetzgebungssachen,  vorzulegen,  wenn  er  nicht  die
Unterschrift  des  preußischen  Finanzministers  dazu  mitbringt,  —
wenn  ich  ferner  mit  dem  preußischen  Finanzminister  verabrede,
daß  wir  uns  beide  einer  von  mir  erbetenen  Kaiserlichen  und
Königlichen  Verordnung  unterwerfen,  wonach  ebenso  wie  in
Militärfragen  auch  auf  dem  Gebiete  der  Finanzen  Sr.  Majestät
nur  vorgelegt  werden  soll,  was  der  Finanzminister  sanktioniert
hat,  oder  worüber  wir  beide  uns  geeinigt  haben.  Ich  glaube,
daß  Sie  dann  ohne  Verfassungsverletzung,  ohne  Schwierigkeit
einen,  allerdings  nur  auf  Königlicher  Verordnung  basierten,
Reichsfinanzminister  besitzen,  aber  auf  Königlicher  Verordnung
beruhen  die  Ernennungen  aller  Minister.  Der  König  kann  sie
bekanntlich  jeden  Tag  entlassen  und  wechseln.  Das  ist  meines
Erachtens  die  wesentlichste  Veränderung,  die  ich  in  der  Richtung
des  hier  Gewünschten  gegenwärtig  leisten  kann  und  gegenwärtig
anstrebe,  aber  ich  glaube  beinahe,  es  wird  den  Bedürfnissen,  die

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