Swakopmund 20. 2. 1907. — Vertr. über Bahnbau Aus—Feldschuhhorn 20. 2./12.3.07. 108
62. Vertrag zwischen dem Fiskus des Schutzgebiets Deutsch-Südwest-
afrika und der Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
gesellschaft zu Berlin tiber den Bau der Eisenbahn von Aus nach
Feldschuhhorn mit Einschlufs der etwa 7 Kilometer langen Umgehungs-
linie bei Aus und über die allgemeinen Vorarbeiten für die Eisenbahn
von Feldschuhhorn nach Keetmannshop.*)
Vom 20. Februar/12. März 1907.)
Zwischen dem Fiskus des Schutzgebietes Südwestafrika, vertreten durch
den Reichskanzler, dieser vertreten durch die Kolonial-Abteilung des Auswärti-
gen Amts (in folgendem Kolonial-Abteilung genannt), einerseits und der Deut-
schen Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaft (in folgendem Firma
genannt) anderseits wird folgender Vertrag abgeschlossen.**)
81. Gegenstand und Unterlage des Vertrages.
1. Die Firma hat nach Maßgabe der beigefügten Baubeschreibung die
sämtlichen Leistungen und Lieferungen zu erfüllen, die in dem mit Lageplan
und Längenprofil beigegebenen Kostenanschlage***) aufgeführt sind, mit Aus-
schluß der Leistungen und Lieferungen des Titels I, der Position 12 des Titels
IX, der Position 2 des Titels XIII und der Position 7 des Titels XIV und mit
Ausnahme der Staatsaufsicht in der Position 3 des Titels XIII. Die Firma hat
die Einzelentwürfe aufzustellen, die zum Bau der Bahn von Aus nach Feldschuh-
horn mit Einschluß der Umgehungslinie bei Aus nötig sind, auf Grund dieser
Unterlagen die genannte Bahn nebst Umgehungslinie betriebsfertig herzustellen,
mit Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Inventarienstücken gehörig aus-
zustatten, die Bahn nebst Umgehungslinie in dem weiter unten festgesetzten
Umfange bis zur Hauptabnahme zu betreiben und zu unterhalten sowie die all-
gemeinen Vorarbeiten für die Bahn von Feldschuhhorn nach Keetmanshoop aus-
zuführen.
9. Der Grunderwerb sowie die Vermessung und Einsteinung der erwor-
benen Flächen ist nicht Sache der Firma. Den für die Bahn dauernd nötigen
Grund und Boden sowie die nur während des Baues nötigen Flächen hat das
Gourernement der Firma rechtzeitig und kostenlos zu überweisen.
3. Dem Gouvernement steht die Wahl frei, ob, wann und wo es die im
Titel IX Position 12 des Anschlages genannten Versuche zur Erschließung wei-
teten Wassers anstellen wird. Diese Versuche beziehen sich nicht auf die Sta-
tionen Aus, Doorns, Kuibis, Buchholzbrunn, Keßlersbrunn und Sandverhaar.
Der Bau dieser Wasserstationen mit allen baulichen und maschinellen Anlagen
und mit Einschluß der Versuche, in Doorns Wasser zu erschließen, liegt der
% Unter Aus ist im folgenden stets Kilometer 0 und unter Feldschuhhorn Kilo-
meter 145 des beigehefteten Übersichtsblattes verstanden. Wo nichts Besonders beinerkt
ist, wird unter „Bahn“ die Strecke Aus—Feldschuhhorn ohne die Umgehungslinie ver-
standen. Als Umgehungslinie gilt das in dem beigefügten Übersichteblatt strichpunktierte
Gleisstück bei Aus. [Anm. im Vertrag. Wegen der erwähnten Übersichtsblätter vgl.
Anm.**#)
*#) Vgl. hierzu den Zusatzvertrag vom 25.27. Juli 1907, unten Nr. 197.
#44) Niese Anlagen sind unter Nr. 4 und 5 dem zweiten Nachtragsetat für die Schutz-
gebiete auf das Rechnungsjahr 1908 beigegeben und daher hier nicht mit abgedruckt
worden. [Anm. im Vertrage.]