Full text: Die deutsche Kolonial-Gesetzgebung. Elfter Band. (11)

150 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
Gefechte usw. 
Spange 
Ort Datum 
Wittmund. . 2 2 2 2 2 2222002.» 20. April 1906 
Gausobrevier. . : 2 2 2 2 2222020. . 122. April 1906 | Käras-Berge 
Groß-Nabas . . . 2. 2 2 22 2.2"... . 12. bis 4. Januar 1905] Groß-Nabas 
Lidfontein. . 2 2 2 2 2 2 2 2 2.2.2. )29. November 1904 
Koe. . ne... .!15. Dezember 1904 
Stamprietfontein een nenn. . :18. Dezember 1904 
Stamprietfontein . . . » 22.2.2202...) 1. Januar 1905 Auob 
Haruchass . . . 2. 2 2 2 2 2 22 2.2.2." 38. Januar 1905 
Gochas. . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2. .7,5. Januar 1905 
Zwartfontein -. . . 2 2 2 2 2 2 20.202 2.1 7. Januar 1905 
Kows . . . 2.2202. .1+17. Mai 1905 
Aub, Koeis, Geibanes, Nurudas 2.2.2. .[)10.u. 11. März 1905| Nurudas 
Aminus . . en es. März 1905 
Südliclı Kowise Kolk . . ur Mai 1905 Nossob 
Vorstoß bis 45 km südöstlich Kowise Kolk . . . bie 8. April 1905 
Keidorus . . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2.528. Juni 1905 
Goabis . . . 2 2 2 2 2 nr nee. . 119. August 1905 
Duurdrift . . . 2. 2 2 2 2 2 2.2 2.2. .]| 5. Januar 1906 
Norechab . . > 202 2.2... |14. Februar 1906 Oranie 
10 km südwestlich Wasserfall. . - - » >». & u. 9, März 1906 ) 
"Kl. Pelladrift. . . 222.2... |11. März 1906 
Hartebeestmund. . . . 2 2 22.2202» )12. März 1906 
Sperlingspütz . - - 220222220... 3. und 4. Juni 1906 || 
  
  
  
Ich bestimme zur Ausführung der Urkunde, betreffend die Stiftung einer 
Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika be- 
teiligt gewesenen deutschen Streitkräfte, das Nachstehende: 
1. Das Oberkommando der Schutztruppen überweist den Königlichen 
Kriegsministerien unter Beifügung von namentlichen Listen die erforderliche 
Anzahl Denkmünzen aus Bronze nebst Besitzzeugnisformularen für diejenigen 
ehemaligen Angehörigen der Schutztruppe für Südwestafrika, welche aus dieser 
vor dem vom Oberkommando zu bestimmenden Zeitpunkte ausgeschieden sind. 
2. Das Kommando der Schutztruppe für Südwestafrika, das Auswärtige 
Amt, das Reichs-Marine-Amt, das Reichspostamt und der Militärinspekteur der 
freiwilligen Krankenpflege reichen dem Reichskanzler (Oberkommando der 
Schutztruppen) baldigst summarische Nachweisungen der zum Empfange der 
Denkmünze aus Bronze berechtigten Personen ihres Geschäftsbereiches ein. In 
diesen Nachweisungen ist die Zahl der unter Nr. 5 näher bezeichneten Personen 
besonders ersichtlich zu machen. 
3. Die namentlichen Verzeichnisse zur Verleihung der Denkmünze aus 
Stahl (Ziffer 2 der Urkunde) sind Mir von den zuständigen Zentralstellen — von 
Zeit zu Zeit gesammelt — zur Entscheidung vorzulegen. 
4. Das Oberkommando der Schutztruppen hat demnächst den unter 2 und 
3 genannten Stellen die erforderliche Anzahl von Denkmünzen und Besitz- 
zeugnisformularen zu überweisen. 
5. Die Vollziehung der Besitzzeugnisse für die Generale, Admirale, Regi- 
mentskommandeure, die in gleichem Range stehenden Offiziere und Sanitäts-
	        
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