150 Zweiter Teil. Bestimmungen für die afrikanischen und die Südsee-Schutzgebiete.
Gefechte usw.
Spange
Ort Datum
Wittmund. . 2 2 2 2 2 2222002.» 20. April 1906
Gausobrevier. . : 2 2 2 2 2222020. . 122. April 1906 | Käras-Berge
Groß-Nabas . . . 2. 2 2 22 2.2"... . 12. bis 4. Januar 1905] Groß-Nabas
Lidfontein. . 2 2 2 2 2 2 2 2 2.2.2. )29. November 1904
Koe. . ne... .!15. Dezember 1904
Stamprietfontein een nenn. . :18. Dezember 1904
Stamprietfontein . . . » 22.2.2202...) 1. Januar 1905 Auob
Haruchass . . . 2. 2 2 2 2 2 22 2.2.2." 38. Januar 1905
Gochas. . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2. .7,5. Januar 1905
Zwartfontein -. . . 2 2 2 2 2 2 20.202 2.1 7. Januar 1905
Kows . . . 2.2202. .1+17. Mai 1905
Aub, Koeis, Geibanes, Nurudas 2.2.2. .[)10.u. 11. März 1905| Nurudas
Aminus . . en es. März 1905
Südliclı Kowise Kolk . . ur Mai 1905 Nossob
Vorstoß bis 45 km südöstlich Kowise Kolk . . . bie 8. April 1905
Keidorus . . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2.528. Juni 1905
Goabis . . . 2 2 2 2 2 nr nee. . 119. August 1905
Duurdrift . . . 2. 2 2 2 2 2 2.2 2.2. .]| 5. Januar 1906
Norechab . . > 202 2.2... |14. Februar 1906 Oranie
10 km südwestlich Wasserfall. . - - » >». & u. 9, März 1906 )
"Kl. Pelladrift. . . 222.2... |11. März 1906
Hartebeestmund. . . . 2 2 22.2202» )12. März 1906
Sperlingspütz . - - 220222220... 3. und 4. Juni 1906 ||
Ich bestimme zur Ausführung der Urkunde, betreffend die Stiftung einer
Denkmünze für die an der Niederwerfung der Aufstände in Südwestafrika be-
teiligt gewesenen deutschen Streitkräfte, das Nachstehende:
1. Das Oberkommando der Schutztruppen überweist den Königlichen
Kriegsministerien unter Beifügung von namentlichen Listen die erforderliche
Anzahl Denkmünzen aus Bronze nebst Besitzzeugnisformularen für diejenigen
ehemaligen Angehörigen der Schutztruppe für Südwestafrika, welche aus dieser
vor dem vom Oberkommando zu bestimmenden Zeitpunkte ausgeschieden sind.
2. Das Kommando der Schutztruppe für Südwestafrika, das Auswärtige
Amt, das Reichs-Marine-Amt, das Reichspostamt und der Militärinspekteur der
freiwilligen Krankenpflege reichen dem Reichskanzler (Oberkommando der
Schutztruppen) baldigst summarische Nachweisungen der zum Empfange der
Denkmünze aus Bronze berechtigten Personen ihres Geschäftsbereiches ein. In
diesen Nachweisungen ist die Zahl der unter Nr. 5 näher bezeichneten Personen
besonders ersichtlich zu machen.
3. Die namentlichen Verzeichnisse zur Verleihung der Denkmünze aus
Stahl (Ziffer 2 der Urkunde) sind Mir von den zuständigen Zentralstellen — von
Zeit zu Zeit gesammelt — zur Entscheidung vorzulegen.
4. Das Oberkommando der Schutztruppen hat demnächst den unter 2 und
3 genannten Stellen die erforderliche Anzahl von Denkmünzen und Besitz-
zeugnisformularen zu überweisen.
5. Die Vollziehung der Besitzzeugnisse für die Generale, Admirale, Regi-
mentskommandeure, die in gleichem Range stehenden Offiziere und Sanitäts-